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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 148. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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ihr Gesuch vom 8. November 1844 der hohen Staats regierung zu gründlicher und rücksichtsvollerErörterung zu empfehlen, einzugehen und zu diesem Behufs vorliegende Petition besagtem hohen Ministerium zu übergeben, da der sächsischen Regierung daran gelegen sein muß, zu verhindern zu suchen, daß der säch sische Grenzhandel zu Gunsten einer durch Verhältnisse begün stigten bairischen Stadt vernichtet werde. An die vorstehend besprochene Petition der Kaufleute und Fabricanten zu Oelsnitz, Patz und Genossen, schließt sich eine bei der hohen Kammer unter Nr. 1298 der Negistrande einge gangene, der vierten Deputation zur Begutachtung übergebene Petition mehrerer Gemeinden des Amtsbezirks Boigtsberg, Jo hann Conrad Wöller und Genossen, an; sie betrifft denselben Gegenstand mit gleichem Anträge; die Deputation rathet daher ihrer verehrten Kammer an: auch diese Petition der hohen Staatsregierung zu mög lichster Berücksichtigung zu übergeben. Abg.Kodt: Beide Petitionen, welche zu der gegenwär tigen Berichterstattung Gelegenheit und Veranlassung gegeben haben, sind auf die Gestattung eines Privatzolllagers und Herstellung eines nahen Exportweges nach Böhmen gerichtet. Die Staatsregierung hat bis jetzt auf dieses Gesuch eine bei fällige Resolution nicht fassen wollen, und deshalb suchen die Petenten die Jntercession der Stände nach. ' Da die geehrte Deputation sich dafür erklärt hat, soweit es nach der Lage der Sachehat geschehen können, sohoffe ich allerdings, daß auchdie geehrte Kammer darauf eingehen und diePetitionen, in so weit es beantragt worden ist, berücksichtigen wird. Denn wenn auch derBericht nicht, wie es sonst zu geschehen pflegt, Gründe und Gegengründe mit einander abwägt, so verwendet er sich doch sonst warm für die Angelegenheit der Petenten, und diese Empfehlung zeigt, daß man die Gründe der Petenten nicht für ungenügend und das Gesuch überhaupt nicht für ungerechtfer tigt ansieht. Möge nun auch die geehrte Kammer diese An sicht theilen und somit diese Petition an die Staatsregierung bringen; diese aber darin eine Aufforderung finden, diesen Gegenstand mehr, als es bis jetzt geschehen ist, zu erörtern und, so weit es irgend möglich, zu berücksichtigen. Denn es liegt allerdings in dem, was die Petenten beanspruchen, eineLebens- frage, und zwar eine Lebensfrage nicht etwa blos für eine ein zelne Stadt, für einen einzelnen Ort, sondern zum Theil für einen größern Bezirk., für das gesammte Obervoigtland hier vor. Spreche ich aber zunächst von der Stadt Oelsnitz, einer der betriebsamsten meines Wahlbezirks, ja ich möchte sa gen, des ganzen Landes, so ist deren Bevölkerung hauptsächlich auf die Baumwollenindustrie, auf die Fabrication von Baum- wollenwaaren und den damit zusammenhängenden Handel mit Garn gewiesen. In der Stadt Oelsnitz leben vielleicht zwei Drittel der Bevölkerung ganz allein von diesem Nah- rungszwcige, und es ist somit der größere Kheil der Bevölke rung überhaupt mehr oder weniger, sei es als Arbeiter oder Gehülfe, sei es als Kaufmann oder Fabrikinhaber, auf diesen Geschäftszweig gewiesen. Da es sich jedoch, wie gesagt, hier nicht blos um die StadtOelsnitz, sondern zugleich um die Um gegend handelt, so füge ich zugleich hinzu, baß vielleicht 150Ü> Familien von diesem Geschäftszweige leben müssen, und mehr oder weniger gerade von dessen Betriebe in Oelsnitz abhängig sind, fo daß, wenn nicht für die Angelegenheit der Petenten etwas gethan wird, ein sehr großer Theil der Bevölkerung des Obervoigtlandcs in Bezug auf seine fernere Existenz sehr in Frage gestellt wird. Es suchen, wie ich schon bemerkt habe, die Petenten um die Gestattung eines Privatzolllagers und um Herstellung eines nahen Exportweges nach Böhmen nach. Die Gründe, die dagegen geltend gemacht werden, beziehen sich zunächst auf §. 73 der Zollordnung vom Jahre 1838. Dort ist nun zwar allerdings gesagt: „daß Privattransitlager für Waaren, bei welchen es auf die Festhaltung der Identi tät ankommt, in der Regel nicht statthaben sollen." Es heißt jedoch dann am Schlüsse drs Paragraphen: „Dem Ermessen der obersten Finanzbehörde bleibt es überlassen, wo und unter welchen in jedem einzelnen Falle festzu setzenden Bedingungen ein Privatlager zu bewilligen, ob dasselbe wieder aufzuheben, oder zu beschränken sei." Es bestimmt also dieser Paragraph der Zollordnung von 1838, welcher in dem Exposü der Regierung als hauptsächliches Hin derniß geltend gemacht worden ist, nicht, daß durchaus gar keine Privatlager zugestanden werden, sondern es sagt diese Bestimmung nur, daß solches nicht in der Regel geschehen solle. Es ist also zugleich erklärt, daß Ausnahmen zugestanden werden können, und daß das Zugeständniß solcher Ausnahmen der obersten Finanzbchörde überlassen sei. Wenn demnach das Gesetz nicht an sich entgegen ist, so wird es nur auf die eigen- thümlichen Umstände ankommen; cs wird sich fragen, ob diese Umstände von der Art sind, daß eine Ausnahme gemacht werden kann. Nun sagt zwar die Staatsregierung, nach dem, was in dem Berichte darüber enthalten ist, Oelsnitz wegen nur eines Artikels, nämlich der Twiste, sei nicht wichtig genug, um eine solche Ausnahme zuzulassen. Allein, meine Herren, ich glaube denn doch, daß hier Wichtigkeit genug vo'rliegt, nach dem, was ich zu Anfang zu bemerken mir erlaubt habe. Es handelt sich nicht blos um eine einzelne Stadt, sondern fast um einen halben Kreis, also um einen nicht unbedeutenden Theil der Bevölke rung unsers Landes, um fast Tausende von Familien. Man wird allerdings vielleicht sagen, daß der Gewerbszweig der Weberei dabei nicht in Frage gestellt, vielmehr nur von einer Vergünstigung zurBeförderung des Gar nh andels dieRede sei. Allein es handelt sich dabei doch auch mit um die Weberei, wenn es auch nicht so scheint, denn der Garnhandel steht mit der Weberei im genauesten Zusammenhangs. Es würden die Fabricanten von Oelsnitz, wenn ihnen der Exportweg fürGarrr nach Böhmen verschlossen bleiben oder werden sollte, nicht mehr auf diesen Erwerbszweig ihr Augenmerk richten können und die Weberei wenigstens mittelbar dadurch verlieren. Warum ein solcher Zusammenhang stattfindet, will ich jetzt nicht weiter ausführen. Aber bemerken will ich noch, daß nach mir neuer-
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