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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 148. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Lings zugekommenen Nachrichten bereits einer der Petenten und zwar einer der bedeutendsten und thätigsten Fabricanten, der, wenn ich nicht irre, einige tausend Leute beschäftigt und zugleich Garnhandel treibt, sich von dort wegwenden, sich mehr in's Innere des Landes ziehen und ein neues Etablissement begründen will. Ein Zusammenhang dieser beiden Gewerbs zweige ist also wohl schon hiernach vorhanden. Wenn viel leicht ferner gesagt wird, daß der Garnhandel dessenungeachtet der dortigen Provinz nicht werde entzogen werden, wenn auch eine Ausnahme vom Gesetz nicht würde zugestandcn werden, so ist dies in der Wirklichkeit nicht der Fall. Schon bis jetzt ist es denPetenten sehr schwer geworden, eine Art von Concurrenz, namentlich mit der bairischen Grenzstadt Hof, auszuhalten, und wenn noch die sächsisch-bairische Eisenbahn vollendet sein wird, so wird es vielleicht gar nicht mehr möglich sein, diese Concurrenz zu bestehen. Schon der Bericht bemerkt, daß Hof dadurch begünstigt sei, daß es einen Bahnhof bekommt, es hat aber auch noch einHauptzollamt und bei diesem die Vergünsti gung, die Baumwollengarnballen zertheilen oder verkleinern zu dürfen. Wenn also Oelsnitz ohne die erbetenen Vergünsti gungen mit Hof concurriren wollte, so müßte es schon deshalb davon absehen, weil einestheils bei der dermaligen Sachlage die Spesen sich vertheuern, und anderntheils, weil eben nicht die Möglichkeit gegeben ist, die Baumwollenballen zu verkleinern. Der jetzt gewöhnliche Weg, — wenn ich dies vielleicht noch näher darlegen soll, —einen Ballen Garn von Leipzig ab nach Böhmen einzuführen, würde sein, ihn über Reichenbach, Plauen und Hof zu bringen. Wird Oelsnitz in der hier gebetenen Weise berücksichtigt, so ist der Weg überOelsnitz nach Böhmen der viel geradere und nähere. Es betragt die größere Nahe fünf bis sechs, ja in einzelnen Fällen elf bis zwölf Stunden. Dieser günstige Umstand würde Oelsnitz zu Gute gehen, wenn es gestattet würde, in dieser Stadt ein Privatlager zu halten, und zu gleicher Zeit den nähern Weg überErbach einzuschlagen, wo zur Zeit nur ein Zollamt zweiter Classe besteht, also ein solches erster Classe zu errichten wäre. Wird aber diese Ver günstigung nicht zugestanden, so bleibt die Länge des Weges für Oelsnitz dieselbe, wie bei Hof; allein dieses braucht sich weniger daraus zu machen, weil für Hof die bedeutenden Spe sen nicht vorhanden sein werden, welche für Oelsnitz blieben, wenn es keine Vergünstigung der Art erhält. Wenn es näm lich die Garnballen nach Plauen gehen laßt, wie es ohne Pri- vatlager muß, so wird es zwar für den Ballen nur 2 Khlr. an Lager- und andern Spesen zu bezahlen haben, allein es hat dann auch den Vortheil nicht, dieWaarenballen zu verkleinern, und doch können dieselben im Ganzen nach Böhmen nicht im mer exportirt werden. Sollen aber die Ballen über Hof nach Böhmen gehen, und also in ersterm Orte für Oelsnitz lagern, um derVergünstigung der Verkleinerung theilhaftig zu werden, so sind für den Ballen 5 Lhlr. Spesen zu bezahlen, und es leuchtet ein, daß Oelsnitz hiernach mitHvf nicht würde concur- Ären können. Also gefährdet ist dieser Gewerbszweig fürOels- Mtz (und die Umgegend mit) allerdings, dafem die Petition keine Berücksichtigung findet, und wenn- cs dies ist, so ist, bei der nicht geringen Zahl der dabei betheiligten Bewohner des Obervoigtlandes, wohl auch der Gegenstand nicht unwichtig, nicht so unwichtig, wie er es nach den im Berichte angeführten Ansichten der Staatsregierung sein soll. Sagt man aber, es könne eine solche Vergünstigung zu Consequenzen führen, weil auch andere Grenzorte mit gleichen Ansprüchen kommen wür den, so will ich nur darauf aufmerksam machen, daß es sich bei Oelsnitz nicht um einen neu zu gründenden Geschäftsverkehr, sondern um die Erhaltung eines schon lange bestehenden han delt. Die Orte an unserer Grenze, welche etwa eine .solche Vergünstigung in Anspruch nehmen könnten, sind im voraus signirt; ich glaube aber nicht, daß es noch dergleichen geben wird, die eine gleiche Vergünstigung in Anspruch nehmen wür den und könnten, und zwar deswegen nicht, weil andere Ver hältnisse dort stattsinden, weil sie entweder einen solchen Ge schäftszweig noch nicht betreiben, oder weil sie bei ihrer Lage das, was sie in Bezug auf Zollverhaltnisse brauchen, bereits besitzen. Also auch nachtheilige Consequenzen fürchte ich nicht, wenn man den Petenten Gehör schenkt. Dies sind die wenigen Bemerkungen, die ich über diesen Gegenstand zu machen mich gedrungen gesehen habe. Zch darf voraussctzen, daß der Staatsregierung die von mir angeführten Verhältnisse nicht ganz unbekannt sind; allein wenn trotzdem das Gesuch der Stadt Oelsnitz keine Berücksichtigung gefunden hat, so muß ich zu der Meinung kommen, als wenn sie wenigstens nicht hinlänglich bekannt wären, und es ist mir deshalberfreulich gewesen, daß die Deputation mindestens in der Weise für das Gesuch sich verwendet hat, der Staatsregierung dasselbe zu gründlicher und rücksichtsvoller Erörterung zu empfehlen, weil ich nunmehr hoffen darf, daß die Regierung Gelegenheit neh men wird, das Gesuch nochmals gründlicher zu prüfen, und wenn irgend möglich, zu berücksichtigen. Für unmöglich halte ich diese Berücksichtigung nicht, weil das Gesetz nicht entgegen steht, sondern Ausnahmen ausdrücklich gestattet sind, wenn die Verhältnisse dafür sprechen. Daß, aber diese dafür sprechen, ist gewiß, denn es handelt sich um einen sehrbedeutendenTheil der Bevölkerung des armen Voigtlandes, und für diese etwas zu thun, wird die Staatsregierung doch gewiß keinen Anstand nehmen. Referent Abg. Zische: Der Abgeordnete, welcher so eben sprach, hat der Deputation, oder wenn ich es recht übersetze, dem Referenten den Vorwurf gemacht, das Gutachten wäre nicht nach seinen Gründen und Gegengründen hinlänglich motivirt. Ich bescheide mich, daß ich vielleicht in die juristisch beliebten Längen und Weitschweifigkeiten als Referent mich nicht eingelassen habe; aber, meine Herren, wer die Natur des in Frage begriffenen Geschäfts kennt, wird wohl zugeben, daß hier Rücksichten zu nehmen sind, daß man hier nicht inDetails eingehen kann, wie man das bei einem andern Gegenstände wohl gethan haben würde. Ueberdies haben in der Deputa tion gewiegte Juristen gesessen, welche, hätte der Referent von
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