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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 148. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Nach den in den ersten sechs Dienstjahren über ihre Oblie genheiten und den damit verbundenen Dienstaufwand gemach ten Erfahrungen würden sie Bedenken getragen haben, die Fun ction einesBrandversicherungsinspectors ohne Aufnahme in den Staatsdienst anzutreten, wenn sie dabei nicht die Hoffnung ge leitet hätte, daß diese Aufnahme, wenn man sich von ihten Lei stungen und der Wichtigkeit der ihnen anvertrauten Function überzeugt haben würde, dennoch spater erfolgen werde. Die von ihnen weiter gemachten Erfahrungen hatten nur zu sehr bestätigt, daß ihre Subsistenz in ihrer gegenwärtigen Stellung, trotz aller damit verbundenen großen Anstrengungen und Entsagungen, so wie der Hintansetzung aller Rücksichten für die Gesundheit, nur so lange nothdürftig als gesichert er scheine, als ihr Körper die vielfachen Beschwerden und Entbeh rungen, welche mit ihrem Berufe unzertrennlich verbunden wä ren, zu tragen vermöge. Da sie nun aber und zwar, weil insbesondere die Würde rung der angemeldeten Neubauten rc., derenthalben sie einen Ort oft drei, vier und mehrere Male in einem Jahre bereisen müs sen, eben so, wie die Abschätzung von Brandschäden, gesetzlicher Vorschrift gemäß, nicht verschoben werden dürfe, zu allen Jah reszeiten und unter allen Witterungsumständen Dienstreisen zu machen und in dieser Beziehung jährlich ein Jeder durchschnitt lich ungefähr 500 Meilen in den ihnen angewiesenen Bezirken zurückzulegen hätten, sie ferner wegen der ihnen gewährten be schränkten Mittel allen Unbilden der rauhesien und ungünstig sten Jahreszeiten sich aussetzen, oft dernothdürftigstenBequem- lichkeit entbehren, deshalb viele Reisen zu Fuße machen und mit dem geringsten Unterkommen zufrieden sein müssen, wenn der Geschäftsaufwand nicht ihr Einkommen übersteigen solle, so seien sie ununterbrochen der Gefahr ausgesetzt, ihre Gesundheit, ihre Kräfte zu opfern, und hätten dann die traurige Gewißheit, sich ihrer Function entlassen zu sehen und ohne alle Mittel, mit vernichteten Kräften, ohne irgend eine Unterstützung dem trau rigsten hülflosesten Zustande entgegenzugehen. Es sek dies um so niederschlagender, als sie ihre ganze Zeit und Kraft lediglich dem Dienste als Brandversicherungsinspectoren widmen müß ten und der in dieser Beziehung auf ihnen liegende Geschäfts drang keinen Nebenerwerb gestatte. Diese Umstände hätten sie bewogen, im Jahre 1842 die ihnen vorgesetzte Behörde zu bitten, ihre Aufnahme in den Staatsdienst bei dem Ministerium des Innern zu bevorworten. Da sie auf dieses Gesuch, welches von der Brandversiche rungscommission zwar bevorwortet worden sei, abfällige Be scheidung erhalten hätten, wollten sie um Vermittelung der Stände bitten. Die Brandversicherungsanstalt habe sich als höchst wohl- thätig für die gesammten Betheiligten bewährt, und ihr Fortbe stehen sei so durch die Nothwendigkeit geboten, als sich dieUnent- behrlichkeit unparteiischer, erfahrener und geübter Sachverstän diger zur Führung der Würderungsgefchäfte, Leitung des Bau wesens und Vollziehung der sonst bei der Anstalt vorkommenden zahlreichen technischen Arbeiten herausgestellt habe. Denn ohne unparteiische, sachverständige Organe würden alle jene so große Vortheile bringenden Einrichtungen dieser Anstalt ungemein an Erfolg und Sicherheit verlieren und mehr oder weniger jene nachtheiügen Zustände wieder eintreten, durch welche die neue Verfassung der Anstalt in's Leben gerufen sei. Das Bauwesen habe, so weit es die gegenwärtige Verfas sung desselben überhaupt gestatte, eine bessere Ordnung und Leitung erhalten und die abgebrannten Gebäude der Städte und Dörfer erständen in einem Zustande wieder, der nicht nur an sich gegen früher ein wesentlich besserer sei, sondern auch im mer mehr eineBürgschast gegen jene großen Brandunglücke gebe, die früher einen so nachtheiligen Einfluß auf den allgemeinen Wohlstand ausübten. Bei den sich jetzt so allseitig verbreitenden Bauunterneh mungen, der Vergrößerung der Städte und Dörfer und dem sich immer reger Aneinanderschließen der Wohnstätten sei eine angemessene Fürsorge und technische Leitung des Bauwesens, wenn nicht der Gesammtheit sowohl, als dem Einzelnen wesent liche Nachtheile erwachsen sollen, ein unabweisliches Bedürftuß und dürfte nur durch sie eine zeitgemäße, allen Verhältnissen und Bedürfnissen entsprechende Entwickelung herbeigeführt und gesichert werden. Diese Leitung möchte aber hauptsächlich nur von erfahrenen, mit allen Hülfsquellen, Local-und Bedarfs verhältnissen, den Erfordernissen der Sicherheit und sonst ver trauten unparteiischen Technikern zu erwarten sein. Ob es aber im Interesse des Staats liegen dürfte) wenn diese Beamten, weil ihnen neben ihren sehr geringen, nur eine zeitweilige nothdürftige Existenz gewährenden Dienftbezügen und ungeachtet der mit ihrem Dienste verbundenen, auf Ge sundheit und Leben höchst nachtheilig einwirkenden großen Be schwerlichkeiten bei eintretender Dienstunfähigkeit nicht einmal die andern Staatsdienern gesetzlich zugesicherten Vorthekle zu Gute kommen, zur Erlangung einer andern gesicherten Stel lung jede Gelegenheit ergreifen und dadurch ein öfterer Wechsel dieser Beamten eintrete, dies hätten sie dem Ermessen der Kam mer zu überlassen und noch zu erwähnen, daß zur entsprechen den Führung der Brandversicherungsgeschäfte in technischer Beziehung umfassende Localkenntnisse, besondere Erfahrungen und Uebungen erforderlich seien, die bei der Größe der Brand- versicherungsinspectkonsbezirke nicht in Monaten, sondern erst in Jahren erworben werden können. Dürfte nun die Function der Brandverflcherungsinspecto- ren als eine dauernd nothwendige und nicht unwichtige zu be trachten sein, so möchte wohl deren Anerkennung als Staats diener mehr als billig erscheinen, abgesehen davon, daß viele Beamte und Officianten Staatsdiener seien, denen die Brand versicherungsinspectoren rücksichtlich der Wichtigkeit ihrer Fun ctionen und der damit verbundenen Beschwerden, Aufopferun gen und Vertretungen in keiner Weise nachstehen dürften. Sie gäben sich um so mehr der Hoffnung auf Gewährung ihrer Bitte hin, als durch den Wegfall der Districtstaxatoren und der Taxationsrevisoren, so wie die Anstellung der Brand versicherungsinspectoren und die Fixirung der letztem die Brandversicherungscasse beziehendlich des Kostenpunktes selbst dennoch alljährlich eine namhafte Summe erspare, wenn die etwaigen Pensionen der Brandversicherungsinspectoren und deren Hinterlassenen in Anschlag gebracht werden, nicht zu gedenken, daß, weil die Brandversicherungsinspectoren die Ergebnisse der von ihnen in der Regel ohne Concurrenz der Obrigkeiten bewirkten Abschätzungen selbst niederschreiben, nicht nur für die Letztem daraus eine 'wesentliche Ge schäftserleichterung und Zeitersparniß hervorgehe, sondern auch die deshalbige Verantwortlichkeit von den Obrigkeiten auf die Brandversicherungsinspectoren zurückfalle, so wie nebenbei die Reisekosten und Auslösungen der Obrigkeiten, welche außerdem diesfalls zu bezahlen seien und früher gewährt worden wären, der Brandversicherungscasse zu Gute gehen.
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