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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 149. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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zu 3) daß die unselbstständige Stellung des Lehrers zum Schulvorstande und zum Geistlichen fürdas Gedeihen des Schul wesens sehr nachtheilig und zwar deshalb wenig förderlich ge wesen sei, weil die von den Vorständen ausgeschlossenen Lehrer keine Gelegenheit hatten, Vorschläge über zweckmäßige Ausfüh rung innerer Angelegenheiten zu machen, zu bevorworten und selbst zur Anerkennung zu bringen, was alles jetzt von dem Geist lichen und dessen Beurtheilung allein abhange; zu 4 und 5) daß Lehrer vor allen Dingen die zu vermeiden den Fehler und Ueberschreitungen kennen müßten, ihnen aber auch nicht die Gelegenheit entzogen werden dürfe, sich mündlich und zeitig gegen Anklagen zu vertheidigen, welche, möglicher weise auf Mißverständnissen beruhend, dennoch ungerechte Ver weise und Zurücksetzungen Seiten der höhern Behörden zur Folge haben könnten. Ueber den unter Aller Augen arbeiten den Lehrer werde eine geheime Censurliste geführt, von welcher Beförderung oderZurücksetzung, Wohl oder Wehe einer Familie abhänge. Gleichen Anspruch auf Mittheilung hätten die Lehrer rücksichtlich der den Anhaltungsschrekben um Stellen König lichen Patronats beizufügenden und ihnen versiegelt zu über gebenden Ephoralzeugnisse, so wie der vom Localinspector über Schulbesuch, Verhalten des Lehrers zu haltenden fortlaufenden Protokolle, weil Niemand eines Dienstes mit versiegelten Zeug nissen entlaßen werde, Protokolle ohne Mitunterschrift des Be troffenen kerne Gültigkeit hatten, das ganze Verfahren aber von kränkendem Mißtrauen zeuge und sie vom Geistlichen, dem selbst die Art und Weise der Mittheilung gesetzlicher Bestimmungen überlassen sei, ganz abhängig mache, wie denn nicht einmal die die Schule betreffenden Ephoralmissiven, deren Befolgung man von den Schullehrern verlange, den letzter» insinuirt würden; zu 6) daß endlich der bisherige Ertrag der Collecten so un bedeutend gewesen sei, daß selbige ohne Gefahr eines Verlustes um so eher Hinwegfallen könnten, als dann dem Lehrer das herabwürdigende Gefühl erspart werden würde, unter die ver schämten Armen und Almosenempfänger gezahlt zu werden und bei der Abkündigung in der Kirche Aller Blicke auf sich gerichtet zu sehen. Zu M° Die Vorbildung zum Schulamte und die Fortbildung des Lehrers betreffend, ist beantragt worden, 1) und 2) daß das Seminar im reifer» Alter betrete» und dahin eine tüchtigere und gleichmäßigere wissenschaftliche Vor bildung und zwar eine solche mitgebracht werde, wie man sie von einem zur Versetzung nach Untersekunda befähigten Ter tianer verlangt, und daß zu diesem Zwecke entweder selbststän dige Proseminarien mit unentgeltlichem Unterrichte errichtetoder die Semmarepspectanten zu einem Gymnasialcursus bis mit Tertia verpflichtet würden; 3) daß in den Seminarien für eine tüchtigere und mehr, als bisher, genügende Ausbildung im praktischen Drgelspiele, im Gesänge und Clsvierspiele gesorgt; sowie 4) unter die Gegenstände des Unterrichts auf den Semina rien auch die lateinische und französische Sprache wegen deren pädagogischen, sittlichen und praktischen Nutzens mrt ausge nommen, auf die Erziehung und Charakterbildung des künf tigen Lehrers ein erhöhtes Augenmerk gerichtet und der Auf enthalt im Seminare auf eine längere Zeit, als bisher, festgestellt werde; 5) daß Hülfslehrern und Schulamtscandidaten mehr Ge legenheit, Zeit und Mittelfürihrewissenschaftliche und praktische Fortbildung gewährt, 6) daß für spätere Fortbildung der Lehrer nicht blos die Einrichtung von Local- und Ephoralconferenzen, sondern auch von Kreis- und Centrallandesvereinen begünstigt, diese aus Staats- und Schulcassen unterstützt und dadurch eine berathende Repräsentation der Schule hergestellt, endlich 7) durch Ausschreibung von Preisaufgabm, Vertheilung von Prämien und Reisestipendien den strebsamen Lehrern Auf munterung und Gelegenheit zur Belehrung über in- und aus ländisches Schulwesen, über Anwendbarkeit und Ausführung mancher Verbesserung dargeboten werde. Zu IV. Abhülfe und Beseitigung der Hindernisse endlich (Nr. 4,5,6), welche nach der Meinung mehrerer Petenten der Wirksam keit der Schullehrer entgegentreten, glauben jene zu erzielen: 1) durch größere Berücksichtigung der Zeit vor und nach der gesetzlichen Dauer des Schulbesuchs, namentlich durch An ordnung und Errichtung von a) Vorschulen (Kleinkinderbewahranstalten), b) Nachschulen (Fortbildungsanstalten), o) höhere Bürger- und Realschulen für Alle, die ohne klas sische Bildung eine höhere allgemeine Menschenbildung erlangen wollen, als wesentliche Glieder des öffentlichen Schulorganismus, (Nr. 6 S. 39,40—42) 2) durch Herstellung einer Einheit derLehrmittel und Lehr bücher für das ganze Land mittelst hierzu zu haltender Lehrer- conferenzen, insonderheit eines Landescatechismus, 3) durch Verabfolgung des Gesetz- und Verordnungsblat tes zum Archive jeder Schule, behufs der Belehrung über die wichtigsten Landesgesetze, 4) durch Erhebung der Volksschule zur Erziehungsanstalt, insonderheit auch durch Turnunterricht, Gesang, Schuljugend maienfeste rc., 5) durch Entfernung und Aufhebung mehrerer vermeint lich dem Gedeihen der Schule nachtheiligen Einrichtungen, als: a) mancher Schultabellen, z. B. der doppelten Censur- tabellen (Nr. 6 S. 46), d) der bisher begünstigten zu zeitigen Entlassung der Kon firmanden (dir. 5 und 6 S. 47), <-) der den Lehrer treffenden Verantwortlichkeit bei Anwen dung „angemessener" körperlicher Züchtigungen, hin sichtlich deren es an nähern Bestimmungen fehle (Nr. 5 und 6 S. 48). Endlich sind in der Petition Nr. 6 S. 9,51,54 die Bitten aus gesprochen worden: 6) daß entweder die Formel des Religionseides einer zeit gemäßen Abänderung unterworfen werde, oder überhaupt nur eine Verpflichtung auf Gottes Wort, auf das Bibelwort des lutherischen Katechismus und ein von Kirche und Schule zu gebrauchendes liturgisches Glaubensbekenntniß stattfinden möge; daß aber
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