Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 149. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
7) zur Erledigung dieser, wie anderer religiöser Lebens fragen und zu erhöhter Wirksamkeit des Lehrerstandes für die Kirche „dieser eine freiere Verfassung und dem Lehrerstande das Recht zur Theilnahme an kirchlichen Presbyterien und Syno den gegeben werden möge." Diese beiden letztem Punkte hat die vierte Deputation der außerordentlichen Deputation für kirchliche Angelegenheiten, in deren Bereich sie unzweifelhaft gehören, anheimzustellen. We gen des vorstehend unter 4 erwähnten Gesuchs um Einführung allgemeinen Turnunterrichts bezieht sie sich auf den von ihr über diesen Gegenstand zu erstattenden besonder» Bericht. Bereits am Landtage 18KH sind viele der hier vorgetrage nen Wünsche und Beschwerden sächsischer Schullehrer Gegen stand der Berathung gewesen, wie denn z. B. die oben zuerst ge nannte Petition des Dresdner pädagogischen Vereins dieselbe ist, über welche als Nr. 20 unter mehrern andern von der dama ligen dritten Deputation der zweiten Kammer ein Bericht er stattet wurde, auf welchen der Vollständigkeit und Kürze we gen em für allemal verwiesen werden muß. Landtagsacten 1843, Beil. III. Abrheil. 3. Samml. Seite 487—535. Die ständische Schrift vom IN. August 1843 enthielt dar auf folgende Anträge: Landtagsacten 1843,1. Abth. 2. Bd. S. 655. 1) „Man habe nicht verkennen dürfen, daß der niedrigste gesetzliche Gehalt eines ständigen Lehrers an 120 Lhlr. im Vergleich mit den Anforderungen, die man an seine Leistungen macht, sehr karg bemessen sei, und daß es deshalb um so weniger angemessen erscheine, daß noch mehrere Lehrer im Lande auch diesen Gehalt noch nicht vollständig empfingen. Aus diesem Grunde und in Betracht des großen Interesses, welches der Staat an der Volksbildung zu nehmen habe, sähen die Stände sich zu dem Anträge bewogen: daß, in so weit nicht Kommunen, Kirchenararien oder Stiftungen zu Ge währung des Minimums des Schullehrergehaltes an 120 Thlr. angezogen werden könnten, die Ergän ¬ zung aus den hierzu bereits vorhandenen Staatsfonds gewährt werden möge, 2) und daß, da auch noch überdies für Verbesserung der Lage der Schullehrer im Lande künftig etwas werde ge- than werden müssen, bei Berachung der diese Verbesse rung betreffenden Maaßregeln aber es dringend noth- wendig sei, die hierzu vielleicht schon vorhandenen Fonds zu kennen, ein genaues Verzeichniß der bei dem Mini sterium des Cultus verwaltete» Fonds, mit Angabe des Zwecks und deren Verwendung, in so weit es nicht schon früher geschehen, der nächsten Ständeversammlung vor gelegt werde." Zn Folge und Berücksichtigung dieser Anträge sind der gegenwärtigen Ständeversammlung zugegangen: 1) die in dem Decrete Nr. 25, Allerhöchste Entschließungen auf verschiedene ständische Anträge betreffend, unter 15 enthal tene Allerhöchste Erklärung: „daß allen Schullehrern, welche nach dem Gesetze darauf Anspruch hatten, der Minimalgehalt von 120 Thlrn. vollständig gewährt worden ist." 2) ein in dem Budjet der jährlichen Staatsausgaben auf die Zahre 1846 bis mit 1848 im Departement des Cultus und öffentlichen Unterrichts unter der Position 66 6. für die Volks schulen, als Nr. 17 begriffenes 2,500 Thlr. mehr als früher betragendes Postulat von 16,500 Thlr. zu Ver ¬ besserung des Einkommens derVolksschullehrer, Entschädigung bei Ausschulungen und Unterstützung unvermögender Schulge meinden bei Aufbringung des Schulbedarfs. 3) Das Allerhöchste Decret Nr. 30, die bei dem Cultus- ministerium verwalteten Fonds betreffend. ' Ueber diejenigen Schulstellen, mit welchen früher das Mi nimaleinkommen von 120 Lhlr. noch nicht verbunden gewesen, sich zu verbreiten, dürfte nach der zu 1 gedachten Höch sten Erklärung um so weniger Veranlassung vorhanden sein, als einer Mittheilung des hohen Cultusministeriums gemäß selbst hinsichtlich der wenigen alten Lehrer, die nach §.109 der Ver ordnung zum Bolksschulgesetze wegen mangelnder Befähigung für ihre Person auf jenes Minimum nicht Anspruch machen könnten und deren überhaupt nurnochfünfim ganzen Lande gewesen, das Hinderniß bereits erledigt sein oder doch in Kur zem erledigt werden dürfte. Ueber das Budjet des Cultusministerialdepartements ist bereits von der Finanzdeputation ein Bericht erstattet worden, auf welchen hier um so mehr Bezug zu nehmen ist, als er diesel ben Eröffnungen der hohen Staatsregierung enthält, welchevon Dieser auch der unterzeichneten Deputation mitgetheilt worden sind. In ihrer 103. öffentlichen Sitzung hat die geehrte zweite Kammer (vergl. Mittheil. 1846II., Sir. 102) das erwähnte Postulat der 16,500 Thlr. bewilligt und diese Bewilli ¬ gung auf den Vorschlag ihrer zweiten Deputation an die Vor aussetzung geknüpft: daß ein Mehr, so fern es nothwendig er scheine, noch zu demselben Zwecke bewilligt werden könne und deshalb Anträge der vierten Deputation, welche letztere in ihrem Berichte zu stellen gedenke, für noch zulässig erachtet. Wie schon bekannt, beabsichtigt das hohe Cultusministe- rium, hinsichtlich der Stellen mit 120 Thlr. und mehr Gehalt, eine allmälig eintretende Gehaltserhöhung nach dem Dienstalter in der Maaße, daß jedem ständigen Lehrer, nach sechsjähriger Dienstzeit, außer freier Wohnung ein Einkommen von wenigstens 130 Thlr. und nach fünfzehnjähriger Dienstzeit eines dergleichen von 140 Thlr. gewährt werden solle) und hält eine solche Maaßregel für ausreichend, um dem jetzigen Nothstande der Lehrer soweit thunlich abzuhelfen. Zur Ausführung derselben ist über haupt die Summe von 5,000 Thlr. erheischt worden, nämlich: 2,600 Thlr. — — um 392 Stellen mit 120 Thlr. — — bis 130 Thlr. Gehaltnach sechsDienstjahren auf130Thlr.— — zu bringen, wobei angenommen, daß etwa UwegenKürzederDienst- zeit abgerechnet werden könne, und 2,400 . um alle Gehalte nach fünfzehn Dienstjahren auf 140 Lhlr. > zu erhöhen, als: ' l,500 Thlr. für etwa 150 Stellen,^ indem bei den übrigen Beförderung aufbefsere Stel len oder sonst
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder