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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 149. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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stellen hinausgeht Dennoch aber dürfte, die Deputation kann es sich nicht verbergen, die Lage sehr vieler Schullehrer im Lande, selbstnach einer Gehaltsverbesserung bis 130 Lhlr. nach 6 Jahren und bis 140 Lhlr. nach 15 Jahren, eine so bedrängte und sorgenvolle bleiben, daß die Befürchtung nicht unbegründet er scheint, es werde durch selbige nicht selten die allein segensreiche Freudigkeit zum Berufe untergraben, der eigne Fortbildungs trieb des Lehrers erstickt, das Gedeihen der Schule unterdrückt werden. Wenn daher, kommissarischen Mittheilungen zufolge, bei den hierüber angestellten Erörterungen „sämmtliche Kreis- directionen mit Ausnahme einer einzigen, welche der Ansicht war, daß wenigstens nicht eine absolute Unzulänglichkeit der Minimalbesoldungen von 120 Lhlr. anzunehmen, bei einer richtigen Würdigung des Volksschullehrerstandes aber auch eine relative Unzulänglichkeit schwerlich schon jetzt Berück sichtigung zu fordern berechtigt sei, die Nothwendigkeit einer Verbesserung anerkannt und zum Theil so gar die sofortige Erhöhung der fraglichen Besol dungen bis auf 150 Lhlr. — — in Antrag gebracht hab en," so fällt es der Deputation unmöglich, diese Meinung nicht zu theilen, und vollkommen begründet dürfte wohl die Erwartung gewesen sein, daß die Höhe der Besoldungen von 150 Lhlr. nach gewissen Dienstjahren durchgängig und allermindestens nach der 15jährigen Dienstzeit schon zu erreichen sein möchte, nach welcher das Ministerium einen Gehalt von 140 Lhlr. — — zu gewähren beabsichtigt. Auch dürfte es sol chenfalls zweckmäßig sein, in der Gradation eine Zwischenstufe mehr eintreten zu lassen, wie die Deputation weiter unten bean tragen wird. Letztere glaubt, daß durch eine derartige Besoldungser höhung selbst in den Fällen, wo sie wegen Mittellosigkeit der Communen und in Ermangelung sonstiger Hülfsquellen nur durch Vermittelung des Staats zu beschaffen wäre, doch die Staatscasse nicht zu unverhältnißmäßig belastet werden würde, wenn schon die unabweisbare Rücksicht auf letztere die ganze Höhe der petirten Gehaltssummen zur Zeit noch als unerreich bar erscheinen läßt. Hierbei kann man nicht umhin, da rauf wiederholt auf merksam zu machen, daß von jener Erhöhung des obigen Postu lats um 2,500 Lhlr. eigentlich nur 2,000 Lhlr.—> — als wirkliches Mehrpostulat auf der Staatscasse lasten, weil gleichzeitig, wie das Ministerium selbst nicht unerwähnt gelassen, die Position für Baue und Reparaturen an Schulgebäuden um 500 Lhlr. herabgesetzt worden ist. Die vierte Deputation hatte diese Position als eine bereits auf dem Budjet befindliche, so viel deren Bewilligung betrifft, nicht in ihren Bereich zu ziehen, vielmehr auf das, nach Ver wendung dieser Unterstützungssumme, immer noch unbefriedigt bleibende Bedürfniß des Schullehrerstandes ihr Absehen zu richten. Sie hält es aber für sehr wünschenswerth, daß die viel fach verlangte, hinreichende Verbesserung derSchulgehaltenicht verzögert werde, und wie sie damit ganz einverstanden ist, daß unter dem Vorbehalte, die Gemeinden später zu einer Erhöhung der Minimalbesoldung verbindlich zu machen, der jetzt hierzu erforderliche Bedarf einstweilen aus Staatsmitteln gedeckt Erledigung vor auszusetzen sei, und etwa 900 Lhlr. für Stellen, die jetzt zwischen 130 Lhlr. und 140 Lhlr. beziehen. Die einstweilige Deckung dieses Bedarfs aus Staatsmit teln war für rathsam und unumgänglich erachtet und die betref fende Position 66 ä. des Budjets von 14,000 Lhlr. auf 16,500 Lhlr. gebracht worden. Das hoheMinisterium hat nämlich angenommen, daß diese Erhöhung von 2,500 Lhlr. zur Ausführung der geschil ¬ derten Ansicht vollkommen ausrerchen werde, in Erwägung, daß schon aus den etatmäßig bewilligten Summen für die Volks schulen zur Verbesserung der Schullehrergehalte etwas Wesent liches geschehen könne, wie denn auch bisher schon dieser Zweck theils aus dem Fonds der 14,000 Lhlr. für Schulzwecke, theils aus der Bußtagscollectencasse durch Gewährung außer ordentlicher Gratifikationen an Lehrer unter 130 Lhlr. Gehalt cheilweise zu erreichen gewesen sei. Der Deputation konnte es nur erfreulich sein, daß die Vor frage: ob eine Erhöhung der Minimalgehalte überhaupt erfol gen solle? von dem hohen Ministerium zu Gunsten des Schul lehrerstandes beurtheilt worden ist. Hierbei soll auch nicht ver kannt werden, daß eine sofortige Gehaltserhöhung für jeden Lehrer, ohne alle Rücksicht auf eine gewisse Dienstzeit desselben, um so weniger nothwendig ist, als die Bedürfnisse des jungem erst eintretenden Lehrers, weil er entweder noch unverheirathet ist, oder noch keine Farmlie, wenigstens keine altem Kinder hat, anfänglich offenbar geringer sein müssen, als später, wo mit dem Heranwachsen der Familie der Aufwand im Hauswesen sich steigert. Der Bericht der dritten Deputation der zw eiten Kammer der vorigen Ständeversammlung Landtagsacten 18M, Beilage zu M. Abth. 3. Samml. S. 522 und 524 sprichtsichausdrücklichsowohldafüraus,daß,,aufdieJahre1844 und 1845den längere Zeit gedienten ständigen Schullehrern, oder wo sich sonst das Bedürfniß zeigt, eine Zulage bis zu 130 Lhlr. — — Gehalt aus Staatskassen auf künftige Berechnung be willigt werde", als auch dafür, „daß die Frage: ob und wie eine allmälig eintretende Gehaltserhöhung nach dem Dienstalter oder durch eine Stellenstaffel unter Berücksichtigung der noch bestehenden Collaturverhältnisse und des Reverswesens, dem Zustande der gering ausgestatteten Schullehrer aufgeholfen wer den könne, gleichzeitig in Erwägung gezogen und der nächsten Ständeversammlung hierüber geeignete Mittheilungen gemacht, übrigens aber dahin Bedacht genommen werde, daß eine fernere Spaltung der Hauptschulen, ohne Deckung des zur Stelle ge hörigen Gehalts möglichst vermieden, auch die Gründung einer neuen Schule ohne Aussetzung eines, wenigstens das gesetzliche Minimum erreichenden Gehalts nicht gestattet werde." Die vorerwähnte vom Ministerium beabsichtigte Maaß- Rahme entspricht, es ist nicht zu verkennen, den ständischen An-1 werde, so' hält sie dies auch in so weit für nothwendig, als ihr tragen sowohl, als, so viel die Modalität einer staffeln» eisen vorhin bezeichneter Wunsch um etwas noch über das Maaß der Aufbesserung der Stellen nach dem Dienstalter betrifft, den von dem Ministerium beabsichtigten Verbesserung der Schul- Wünschen der Petenten. stellen hinausgeht
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