Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 149. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Werden diese Anträge von der verehrten Kammer ange nommen, so dürsten die Petenten hrnsichtlich ihres wesentlichsten Beschwerdepunktes einebaldige Abhülfe erwarten. Steht aber überhaupt eine Revision des Elementarvolksschulgesetzes nahe bevor und ist es ganz unzweifelhaft, daß die feit dem Erscheinen dieses Gesetzes gemachten Erfahrungen und mannichfache bei seiner Ausführung wahrgenommene Schwierigkeiten, so wie die am vorigen und dermaligen Landtage stattgehabten Berathun- gen Modifikationen zur Folge haben werden, hinsichtlich deren den künftigen Ständen Vorlage zu machen, der Inhalt aller Eingangs bezeichneten Petitionen aber nicht unerwogen zu lassen sein wird, so möchte auch gegenwärtig, wie die geehrte Kammer sich überzeugen wird, das weitere und ausführlichere Eingehen auf alle übngen Vorschläge, Wünsche und Gesuche der Peten ten eine nicht nur zeitraubende, sondern auch überflüssige und zur Zeit noch unfruchtbare Arbeit sein. Die Deputation ent hält sich der letzter» und glaubt, daß selbige zur Zeit zweckmäßi ger der hohen Staatsregierung Vorbehalten bleiben möchte. Indem sie dieses vorschlägt, wünscht sie zu vermeiden, daß hinsichtlich der Grundsätze, welche ihr über das Schulwesen im Allgemeinen vorschweben, unrichtige Voraussetzungen Platz er greifen. Deshalb bezeichnet sie als principiellen Standpunkt, auf welchen sie sich gestellt hat, ganz denjenigen, von welchem der angezogene Bericht der vorigen drittenDeputation der zwei ten Kammer ausgegangen war. Nachstehende diesem Berichte entlehnte Meinungsäußerung macht sie auch jetzt zu der ihrigen: „Solchen Besorgnissen (daß nämlich unter den dort ausgedrückten Befürchtungen nur wenige talentvolle junge Leute dem Stande der Volksschullehrer sich hin neigen, sondern ihr Talent dahin verwenden werden, wo sich ihnen eine bessere Aussicht zeigt) zuvorzukom men, überhaupt aber, wenn sie auch nicht verwirklicht werden sollten, den Schullehrern eine sorgenfreiere Sub sistenz zu sichern, ihnen die Mittel zu ihrer fortdauern den, in der Wirksamkeit doch nur dem Schulwesen zu Gute kommenden Fortbildung zu gewähren, sie nicht niedriger zu stellen, als diejenigen, denen man für ge wöhnliche, keinewiffenschaftliche oder technische, vieljäh rige Vorbereitung erfordernde Handleistungen, oft gleichsam aus Rücksichten der Barmherzigkeit, gleich falls wenigstens den nothdürftigen Unterhalt gewährt, überhaupt nicht das der Wirksamkeit des Schullehrer standes so höchst nachtheilige Ansehen zu geben, als achte man ihn gering, als sei er es nicht, von dessen Tüchtig keit das Wohl und Wehe ganzer Generationen abhänge, und der die Grundlagen zu der Möglichkeit biete, in Künsten, Wissenschaften und Gewerben mit andern Ländern in den Kampf der Concurrenz treten zu kön nen und der Ueberfüllung des Staats mit Proletariern zu begegnen, dies Alles nicht blos in beruhigenden, trö stenden, zur Geduld verweisenden Worten auszuspre chen, sondern durch die Khat zu bekräftigen, das ist die Aufgabe der Regierung, darin besteht das schönste Recht der ständischen Wirksamkeit." Dürsten durch eine staffelweise Erhöhung der Gehalte und durch gebotene Aussicht auf bessere Stellen sowohl, als nament lich auf ein sorgenfreieres, vor Mangel gesichertes Alter einige der dunkelsten Schattenseiten des Schullehrerstandes erhellt werden, so vermöchte dieDeputation niemals der Meinung der jenigen beizu treten, welche von den Gemeinden die Erhaltung ihrer Schulen trennen und hinwegnehmen, die Besoldungen der Lehrer den Staatskassen allein aufbürden und überhaupt die Schule in eine Staatsanstalt verwandeln wollen. Sie 'pricht sich vielmehr für Erhaltung des Communalprincips und erst in Ermangelung der Mittel, wo sie durch locale Verhältnisse geboten ist, für subsidiarische Verpflichtung des Staats aus. Die Deputation ist ferner der Ansicht, daß die Zerspaltung gut- und bestdotirter Schulstellen, so viel nur ohne Verletzung des Schulzwecks geschehen kann, zu vermeiden sei. Nach Vorstehendem würden zwar diejenigen Gesuche aus zuscheiden sein, welche die Deputation in Schutz zu nehmen und der Berücksichtigung anzuempsehlen nicht vermag. Bei der Unthunlichkeit, um nicht zu sagen Unmöglichkeit, dieser Son derung aber rathetsie: s ä mm tliche, das Volksschulwesen betreffende Peti tionen an die hohe Staatsregierung zur Erwägung und bezüglich zur Berücksichtigung abzugeben. Referent Abg. v. P l a tz m a n n: Zu den im Anfänge desBe- richts angeführten Petitionen sind nach dem Erscheinen des Be richts noch zwei hinzugekommen, die ich mir später zu erwähnen erlauben werde. Im Ganzen sind die Gesuche der Petenten gerichtet auf Abhülfe des pecuniären Nothstandes der meisten Schullehrer, auf Verbesserung und Hebung ihrer bürgerlichen Stellung, auf ihre Vor- und Fortbildung, endlich auf die Wirksamkeit derselben. Der erste dieser Punkte, welcher das Pecuniäre betrifft, ist der hauptsächlichste. In Folge der An träge der Ständeversammlung am vorigen Landtage sind ihr diesmal drei Erklärungen der hohen Staatsregierung zugegan gen. Die erste ist enthalten in dem Allerhöchsten Decrete Nr. 25, die Entschließungen auf verschiedene ständische Anträge betreffend, wo unter Nr. 15 hie Erklärung gegeben ist: „daß allen Schullehrern, welche nach dem Gesetze darauf Anspruch hatten, der Minimalgehalt von 130 Lhlr. vollständig gewährt worden ist." Zweitens ist im Budjet der jährlichen Staatsausgaben von 1846—1848 enthalten, unter dem De partement des Cultus und öffentlichenUnterrichts Position 666: „für die Volksschulen, als Nr. 17 begriffenes 2,500Thlr. zu Verbesserung des Einkommens der Volksschullehrer, Ent schädigung bei Ausschulungen und Unterstützung unvermögen der Schulgemeinden bei Aufbringung des Schulbedarfs." Drittens liegt das Decret Nr. 30, die bei dem Ministerium des Cultus verwalteten Fonds betreffend, uns vor. Was zunächst die Stellen betrifft, welche früher das Minimaleinkommen nicht hatten, so geht aus der Mittheilung des hohen Cultusministe- riums hervor, daß selbst hinsichtlich der sehr wenigen alten Leh rer, die wegen mangelnder Befähigung für ihre Person auf jenes Minimum nicht Anspruch machen könnten, und deren überhaupt nur noch fünf im ganzen Lande waren, das Hinderniß bereits erledigt sein oder in kurzem erledigt werden dürfte. Hier werde ich mir erlauben, des Antrags zu erwähnen, der in der 103. öffentlichen Sitzung dieser Kammer, als das Budjet des Cultusministeriums berathen wurde, von dem ge ehrten Abgeordneten v. Zezschwitz gestellt worden ist. Dieser Antrag betraf eben diese wenigen alten Schullehrer, die noch im Lande eristiren, und deren Anzahl auf 5 angegeben wurde. Es waren deren im Budissiner Kreis zwei und drei im voigt-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder