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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 149. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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4251. ländischen Kreise. Der Antrag des Abgeordneten v. Zezschwitz lautet: »)„daß denjenigen Schullehrern, welche wegen mangeln der Befähigung für ihre Personen auf den Minimalgehalt von 120 Khlr. zwar keinen gesetzlichen Anspruch haben, jedoch durch Attest der Schulinspection nachweisen, daß gegen ihre Führung und ihren Fleiß etwas nicht einzuwenden sei, durch außerordentliche Unterstützung aus Staatsmitteln der Dienstgenuß bis auf das Minimum von 120 Thlr. jährlich ver vollständigt werde;" k)'„daß, irn Falle der Pensionirung eines solchen mangelhaftbefähigten, übrigens aber vorwurfs freien Schullehrers den betreffenden Schulgemeinden auf die Dauer der fraglichen Pensionirung eine angemessene Unter stützung aus Staatsmitteln gewahrt werde." Diesen wohlwol lenden Antrag hat der Abgeordnete ausführlich motivirt, und es istnichtzu verkennen, daß der Antrag viel für sich hat. Ich muß aberdaraufaufmerksammachen, daß durch diebeidenvorgelesenen Erklärungen der Antrag oder vielmehr die beiden Anträge des ge ehrten Abgeordneten schon Erledigung gefunden haben, denn es ist ja in dem Allerhöchsten Decrete, die Entschließung auf ver schiedene Anträge betreffend, erklärt, daß der Minimalgehalt don 120 Thlr. allenthalben gewährt worden ist. Zweitens aber ist in den der Deputation von dem Ministerium zugegan genen Mittheilungen ausdrücklich gesagt worden, daß die Hin dernisse bereits erledigt seien oder doch in kurzem erledigt werden dürften. Ich habe nun zu erwarten, ob sich der geehrte Abge ordnete dabei beruhigen wird. Abg. v. Zezsch witz: Was die von dem Herrn Referen ten angezogene Erklärung der hohen Staatsregierung betrifft, so muß ich bemerken, daß mir bekannt ist, daß es noch solche Schullehrer im Amte giebt, welche aufSeminarien nicht gebil det, wegen mangelhafter Befähigung, den Schulgemeinden ge genüber, den Anspruch auf den gesetzlichen Minimalgehalt nicht geltend machen können und ihn auch wirklich nicht erhal ten, so daß also die fraglichen Falle noch nicht allenthalben erledigt sind. In solchen Fällen nun ist es wünschenswerth, je eher je lieber zur Pensionirung zu schreiten, aber hier tritt das Bedenken ein, daß die Schulgemeinde dem neuen Lehrer mindestens den gesetzlichenMinimalgehalt zu gewähren, und gleichzeitig den alten Lehrer zu pensioniren haben würde. Das ist eine doppelte Last für eine dürftige Gemeinde, welche sie nicht erschwingen kann. Ich würde daher allerdings bit ten, diese meine Anträge zur Unterstützung und Abstimmung zu bringen. Ich erkenne übrigens dankbar an, wie wohlwol lend der Herr Referent sich darüber ausgesprochen hat, und zweifle auch nicht, daß die hohe Staatsregierung in dieser Be ziehung alles Mögliche thun wird. Der Herr Referent hat schon bemerkt, daß ich in der Sitzung vom 10. Marz die frag lichen Anträge angekündigt habe, daß jedoch die Beschlußfas sung bis zum Erscheinen des gegenwärtigen Berichts ausgesetzt wurde, weshalb ich auch die Befürwortung mir Vorbehalten habe. Der erste Antrag lautet dahin: „daß denjenigen Schullehrern, welche wegen mangelnder Befähigung für ihre Personen auf den Minimalgehalt von 120 Thlr. zwar u. 149. keinen gesetzlichen Anspruch haben, jedoch durch Attest der Schulinspection nachweisen, daß gegen ihre Führung und ihren Fleiß etwas nicht einzuwenden sei, durch außerordent liche Unterstützung aus Staatsmitteln der Dienstgenuß bis auf das Minimum von 120 Thlr. jährlich vervollständigt werde." Bei diesem Anträge dürfte zu berücksichtigen sein, daß die Schul gemeinden nicht genöthigt werden können, solchen mangelhaft befähigten Lehrern den gesetzlichen Minimalgehalt zu gewah ren, daß also dieseLehrer, welche meist bejahrte Männer und Familienväter sind, in einer höchst bedürftigen Lage sich befinden, zumal die Lebensbedürfnisse in neuerer Zeit im mer theurer geworden sind. Wenn nun diese Männer, welche aus einer frühern Zeit stammen und nichts dafür kön nen, daß sie die Seminarbildung nicht genossen haben, ihr Amt nach Kräften gewissenhaft und fleißig verwaltetr und sich sittlich gut aufführen, worüber pflichtmäßige Zeug nisse der Schulinspection zu erfordern wären, so ist es in der Khat sehr bedauerlich, wenn sie nicht einmal den ohne hin kärglichen Minimalgehalt von 120 Khlr. jährlich erhal ten. Es dürfte daher wohl als gerechtfertigt erscheinen, daß diesen Männern, vorausgesetzt, daß sie günstige Zeugnisse der Schulinspection aufzuweisen haben, der Minimalgehalt durch Zuschuß aus Staatsmitteln gewährt werde. Da man sehr zweckmäßigerweise eine stufenweise Erhöhung der Gehalte bei den Schullehrern einzuführen beabsichtigt, so dürfte es in der höchstenBilligkeit beruhen, den minder befähigten, alten, lange gedienten Schullehrern, welche auf der untersten Stufe dieser Scala stehen, wenigstens den Minimalgehalt zu gewähren, in so fern sie übrigens untadelhaft sind. Zu dem zweiten An träge, welcher dahin geht: „daß, im Fall der Pensionirung eines solchen mangelhaftbefähigten, übrigens aber vorwurfs freien Schullehrers, den betreffenden Schulgemeinden auf die Dauer der fraglichen Pensionirung eine angemessene Unter stützung aus Staatsmitteln gewährt werde," erlaube ich mir Folgendes zu bemerken: Da der von solchen mangelhaft vor gebildeten Lehrern, selbst bei dem besten Willen und der größ ten Anstrengung ihrerseits ertheilte Unterricht den Erfordernis sen unserer Zeit doch nicht ganz entsprechen kann, so ist den be treffenden Schulgemeinden der Wunsch nicht zu verdenken, statt jener mangelhaft befähigten Lehrer baldmöglichst gehörig aus gebildete und befähigte Lehrer für den Unterricht ihrer Kinder zu erhalten. Dieser Wunsch findet aber daran einen Anstoß, daß solchenfalls der neu anzustellende Lehrer den gesetzlichen Gehalt erhalten und überdies der zu emeritirende Lehrer pensionirt werden muß. Diese doppelte Leistung aber ist für eine arme Gemeinde unerschwinglich, daher unterbleibt die Pensionirung so lange, als möglich, und das Schulwesen leidet dabei. Im Allgemeinen ist dabei zu erwähnen, daß, laut des Deputationsberichts, überhaupt nur 5 solche Stellen im Lande existiren, 3 im Budisstner und 2 im Zwickauer Bezirke. Da nun diese Lehrer schon einigen Gehalt von den betreffenden Schulgemeinden beziehen, so würde der Zuschuß aus Staats mitteln zur Erfüllung des Minimalgehalts ein sehr kleines Dpfex 2*
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