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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 149. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Lehrer der Art sein muß, daß sie anständig leben können, d. h. ihrem Stande angemessen; ich erkenne dies für unbedingt nothwendig für das Wohl der gesammten Bevölkerung. Als eines der wesentlichsten Mittel, diesen Zweck zu erreichen, er kenne ich ferner die staffelweise Ausrückung in bessere Besol dungen, dies möge nun geschehen, indem man festsetzt, daß die bessern Stellen nur durch Männer besetzt werden sollen, die be reits in weniger guten Stellen längere Zeit amtirt haben, oder indem man festsetzt, wenn Einer so und so lange gedient hat, muß er den und den Minimalgehalt erhalten, oder indem man diese beiden Mittel vereinigt anwendet. Unsere Staats regierung hat nun auf Seite 758 eine Art Scala angegeben, welche mir aber sehr mäßig scheint, namentlich wenn darin festgesetzt ist, daß derjenige Lehrer, der 15 Jahre sein Amt ver waltet hat, nur 140 Thlr. haben soll. Ich trete demnach dem Vorschläge der Deputation auf Seite 763 aus vollem Herzen bei, welcher wenigstens den Minimalsatz von 140 Thlr. schon nach einer 10 jährigen Amtirung, und bei einer 15 jäh rigen 150 Thlr. wünscht. Ich muß dem noch den Wunsch hinzufügen, daß es der hohen Staatsregierung gefallen möge, bei der zukünftigen Regulirung der Angelegenheit zugleich dafür zu sorgen, daß auch für Schullehrer, welche eine längere Zeit als 15 Jahre amtirt haben, noch einige höhere Minimal sätze hinzugefügt werden, vielleicht bis zu der Grenze, daß bei 40 Jahren 200 Thlr. der Minimalsatz wäre. Ich unterlasse es, einen besonder« Antrag darauf zu stellen, da ich wohl ein sehe, daß solche Einrichtungen füglich nicht ohne einige Colli- sion mit den bestehenden Collaturrechten, so wie nicht ohne eine Revision des Schulgesetzes vorgenommen werden können. Ich begnüge mich daher damit, meine Uebereinstimmung mit den Anträgen der Deputation Seite 762 und 763 auszu sprechen. Ein fernerer Antrag der Deputation Seite 766 hat die Emeritirung und dieBildung eines Emeritirungsfonds für Schullehrer zum Gegenstände. Ich habe mich bereits bei einem verwandten Gegenstände dergestalt geäußert, daß ich wohl voraussetzen kann, Niemand in diesem Saale wird einen Zweifel darüber hegen, daß ich meine Zustimmung zu geben bereit bin, wenn es darauf ankommt, die Schullehrer aus der Staatscaffe zu emeritiren. Ich begnüge mich also auch hier bei, zu dem Anträge der Deputation meine Zustimmung aus zusprechen. Stellv. Abg. Gehe: Auch ich schließe mich der Deputa tion an, und ich werde mich für jede Bewilligung ausfprechen, die dazu bestimmt ist, die Volksschulen und das Schicksal der Volksschullehrer zu verbessern. Es handelt sich zunächst darum, einen Antrag zu stellen auf Revision des Elementar volksschulengesetzes von 1835. Im Jahre 1835 ist dieses Ge setz offenbar ein Fortschritt gewesen und hat diese Angelegen heit geregelt, wie sie damals geregelt werden konnte. Seitdem hat sich der Schauplatz bedeutend verändert, und das Schul wesen muß nun, den jetzigen Zuständen entsprechend, reorgani sier werden, um so mehr deshalb, weil damals das Elementar schulgesetz nicht der inner« Vorzüglichkeit des besten Systems entsprang, sondern hauptsächlich so erlassen wurde, um die pe riodische Zweckmäßigkeit von damals zu ergeben und dabei den finanziellen Rücksichten zu genügen. Es ist diesen beiden Rücksichten entsprochen worden durch Annahme desCommunal- princips, so wie solches im Interesse der damaligen Vertreter des Communalprincips aufgefaßt worden ist, und die Wirkun gen, die wirjetztbeklagen, sind eben nur daraus entstanden. Man kann dieses System nun wohl beibehalten, jedoch wird der Staat in höherm Grade, als zeither, subsidiarisch eintreten und die Nachtheile ausgleichen müssen. Die Gemeinden haben offenbar durch Einführung des Schulgesetzes Gewinn gehabt und sind damit beglückt worden. Die Volksschullehrer aber haben Nachtheil davon gehabt. Was den finanziellen Punkt betrifft, so scheint mir klar vorzuliegen, daß, in so fern nach dem Schulgesetze die Schulcassen zum Besten der Gemeinden verwaltet und die Lehrer aus denselben fixirt werden, dadurch die Gemeinden gewinnen, die Schullehrer aber benachtheiligt werden, dadurch besonders, daß der Geldwerth gegenwärtig ein ganz anderer ist, als damals. Die sixirten Lehrer können sich jetzt weit weniger Nahrungsmittel für denselben Geldbetrag eintauschen, als sie es noch im Jahre 1835 konnten. Durch die Fixirung sind ihnen die Naturalbeiträge entgangen, das damalige System der Geschenke und ähnlicher Subsidien ist weggefallen, und sie sind jetzt rein auf ihre karge fest sein sollende Geldeinnahme verwiesen oder auf Nebenverdienste, die aber nimmermehr im Interesse der Schule zu befördern sind, weil dabei derHauptzweck zu leicht aus den Augen gcsetztwird. Jetzt findet demgemäß in Folge des Schutzgesetzes die Anomalie statt, daß, wenn die Schulgemeinde gewinnt, der Schullehrer um so mehr verliert. Wenn die Zahl der Schüler wächst, wenn mehr Schulgroschen eingehen, als vorher, so wächst die Einnahme der Gemeinde und die Anstrengung des Lehrers; er hat aber keinen Mehrgewinn davon, er verliert noch an seiner Zeit. Deshalb scheinen mir auch die Schulgemeinden wohl noch mehr herangezogen werden zu müssen, als zeither gesche hen. Wo dies aber, bewandten Umständen nach, wegen der Kleinheit und Armuth der Gemeinden nicht angeht, muß mei nes Erachtens der Staat subsidiarisch und wirksam eintreten, weil er das höhere Interesse dabei hat, die Erziehung seiner künftigen Bürger. Es sind aber auch feit dem Jahre 1835 die Ansprüche an die Lehrer bedeutend höher gestellt worden, die Ansprüche sowohl, welche der Staat an sie stellt, als auch die, welche die Gemeinden stellen. Früher hatte man ein Mi nimum von Ansprüchen, man war zufrieden, wenn die Lehrer nm den dürftigsten Elementarunterricht ertheilen konnten, und wenn sie nur eine geringe Anzahl Unterrichtsstunden ertheilten, wie so ziemlich im Belieben stand; jetzt aber haben sich die Unterrichtsgegenstände viel weiter erstreckt, die Zahl der Stun den ist vielfach verdoppelt, jedenfalls vermehrt, der Besuch der Schulen ist auf Grund des Gesetzes viel zahlreicher geworden; der Schullehrer hat daher weit mehr sich anzustrengen, er muß. ein wissenschaftliches Vorstudium machen, und fortwährend muß oder soll er wenigstens sich ausbilden und dem Stande der
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