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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 149. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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schulen überstanden sind- Der Deputation scheint §. 39 der Ausführungsverordnung zum Volksschulgesetze schon das Nö- thige darüber zu enthalten, aber für eine zwangsweise Einführung von Sonntagsschulen würde sie sich nicht aussprechen können, sondern eine solche für unzweckmäßig halten müssen. Die zweite Petition ist aus Glauchau vom Stadtverordneten Adolph Hirn kranz und 117 andern Bürgern und betrifft „die Abschaffung des Schulgeldes und Uebernahme der Kosten zu Unterhaltung der Schulanstalten auf Gemeindekosten". Dies ist ein Punkt, über den im Laufe der Debatte schon gesprochen worden ist, und die Deputation ist der Meinung, daß diese beiden Petitionen mit den übrigen das Schulwesen betreffenden Petitionen an die hohe Staatsregierung nur abzugeben sein möchten. Präsident Braun: Es ist eine Frage an die Kammer auf den Antrag der Deputation zu richten, welcher sich auf den Müll er'sch en Antrag bezieht. Das Deputationsgutachten in Bezug auf den Müller'schen Antrag geht dahin: „Es möge die Kammer beschließen, diesen Antrag zugleich mit den sämmt- lichen Petitionen der hohen Staatsregierung zur Erwägung zu übergeben." Ich habe zunächst die Kammer zu fragen: ob sie hierin dem Gutachten der Deputation beitrete? — Einstim mig Ja. Präsident Braun: Was die beiden andern vom Herrn Referenten vorgetragenen Petitionen anlangt, so geht der An trag der Deputation dahin: „Die Kammer wolle die so eben vorgetragenen Petitionen an die hohe Staatsregierung zur Er wägung und bezüglich zur Berücksichtigung abgeben." Ich frage die Kammer: ob sie auch hierin dem Vorschläge ihrer De putation beistimme?— Einstimmig Ja. Präsident Braun: Dieser Gegenstand wäre nun erledigt und wir können nun zum zweiten Gegenstände unserer Tages ordnung übergehen, zur Berathung des Berichts der vierten Deputation über die Beschwerde des Grundbesitzers Herrn Friedrich Hänel v. Cronenthall in Leipzig über das bei Gele genheit der Expropriation von Areal für die Zwecke der säch sisch-bairischen Eisenbahn von den dabei concurrirenden Be hörden eingeschlagene Verfahren. Der Herr Referent wird ersucht, uns den Vortrag des Berichts hierüber zu geben. ReferentAbg. Metzler: Ich bitte zunächst den Herrn Präsidenten, die geehrte Kammer zu fragen, ob sie von der Vorlesung dieses Berichts absehen wolle. Präsident Braun: Will dieKammer, daß von demVor- lesen des Berichts abgesehen werde? — Einstimmig Ja. Dieser Bericht lautet: Nachdem durch das Gesetz vom 10. August 1837 die An wendbarkeit des in Bezug auf die Erbauung der Dresden-Leip ziger Eisenbahn zunächst unterm 3. Juli 1835 erlassenen Ex propriationsgesetzes auch auf die projectirte sächsisch-bairische Eisenbahn ausgesprochen und der Zeitpunkt, zu welchem die Wirksamkeit dieses Gesetzes einzutreten habe, durch Verordnung des Ministeriums des Innern vom 15. Mai 1841 besonders festgestellt worden war, entschloß sich die sächsisch-bairische Eisenbahncvmpagnie, den Bahnhof vor das Windmühlenthor in Leipzig zu verlegen. An diesem zur Anlegung des neuen Bahnhofs ausersehe nen Platze hatte sich seit dem Jahre 1837 ein neuer Stadttheil in so fern gebildet, als dort Straßen angelegt und der Platz in 77 Baustellen eingetheilt worden war, deren Käufer sich den von der städtischen Behörde festgestellten baupolizeilichen Be stimmungen hatten unterwerfen müssen. Zur Zeit der Anlegung des Bahnhofs war ein großer Theil der gedachten Baustellen bereits mit Häusern besetzt. Im Jahre 1838 und 1840 acquirirte nun derBeschwerde- führer, Herr Hänel v. Cronenthall, auf dem angegebenen Platze drei angeblich in der besten Lage befindliche, auf der an gelegten Situationscharte mit 94,95,96 bezeichnete Baustellen m der löblichen Absicht, dort eine Fabrik anzulegen und durch deren Betrieb den in dem Nahe gelegenen Taubstummeninstitute befindlichen Unglücklichen Beschäftigung zu verschaffen, behielt diese Baustellen um dieses Zwecks willen auch eigenthümlich, obwohl ihm einebedeutende Provision, nämlich 1 Thlr. 5 Ngr. — pro Quadratelle bei 4,000ZQuadratellen geboren worden war. Nach erfolgter Prüfung und Genehmigung des in Bezug auf die Anlegung des Bahnhofs vom Direktorium der sächsisch bairischen Eisenbahn entworfenen Plans Seiten des hierzu ver fassungsmäßig allein kompetenten Ministeriums des Innern wurde dem Beschwerdeführer bei einer am 25. Oktober 1841 stattgefundenen Localexpedition die Abtretung eines Kheils seiner mit Nr. 94 bezeichneten Baustelle angesonnen. Der Beschwerdeführer deprecirte aber dieses Ansinnen, in dem jer eine rechtliche Verbindlichkeit zu Abtretung von Grund und Boden zum Zwecke der Anlegung eines Bahnhofs an sich in dem Expropriationsgesetze, welches blos von der Eisen bahnlinie spreche, nicht für begründet erachten wollte, hiernachst behauptete, daß ein dringendes und unumgängliches Bedürfnis, worauf das Gesetz die Verbindlichkeit zur Landabtretung be schränke, nicht vorhanden und nachgewiesen sei, so wie daß der Eisenbahncvmpagnie nach den Worten und dem Geiste des Ex- propriationsgesetzes ein Recht, in den Rayon der Städte einzu dringen, nicht zustehe, was sich vorzugsweise daraus ergebe, daß das Expropriationsgesetz keine maaßgebenden Bestimmun gen für das bei städtischen Grundstücken zu beobachtende Taxa tionsverfahren enthalte. In verstärkter Maaße machte der Beschwerdeführer diese Gründe geltend, als am 1. November 1841 auf Ansuchen der sächsisch-bairischenEisenbahncompagnie vom hohen Ministerium des Innern die Genehmigung der Nachexpropriation einiger zwischen der Stadt Leipzig und dem Bahnhofe gelegenen Grund stücke genehmigt und der Beschwerdeführer dadurch zu Abtre tung seines gesammten mit 94, 95, 96 bezeichneten, 11,998 Quadratellen enthaltenden Grund und Bodens genöthigt wor den war.! Den frühem Gründen fügte der Beschwerdeführer noch hinzu, daß er das Befugniß des Ministeriums, das Expropria- tionsgesetzaufnachträgliche Expropriation von Grundstücken auszudehnen, bestreiten müsse. Aus diesen Gründen sowohl, als weil bei der Abschätzung des von dem Beschwerdeführer abgetretenen Grund und Bo-
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