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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 149. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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"Es spreche dafür, wenn auch.nur negativ und rücksichtlich Her Pferde, dasjenige unter andern, was Hartwig in Berlin über die Wirkung des Arseniks auf letztere Lhiere neuerdings beobachtet habe. Nicht allein in der nächsten Umgebung der Ehrenfrieders dorfer Werke, sondern auch fast unmittelbar unter den Hütten von Raschau, da aber geschützt vor den über dieAbrände laufen den Wässern, sei Klee in Menge gebaut und dieser unausgesetzt -als Futter für die Rinder benutzt worden, was Alles nicht ge schehen würde, wenn derselbe von den Hüttendämpfen betroffen Nachtheile brächte, namentlich, was behauptet werde, die Milchabsonderung bei den Kühen unterdrücke und sie durch fällig mache. Es versichert der Medicinalrath v. Unger, daß unter den Dorwaltenden Umständen der Behauptung, daß die bisherigen Arsenikwerke durch die von ihnen ausgehenden, an ihrem Ur sprungsorte und in dessen größter Nahe allerdings noch etwas weniges Arsenik mit sich führenden Hüttendämpfe über ihre Umgebungen auf das Thier- und Pflanzenleben in denselben große Nachtheile gebracht Hätten, durchaus nicht beigepflichtet werden könne, vielmehr waren die als solche angeführten, jene für die Bienenzucht in großer Nahe abgerechnet, entweder gänz- lich abzuleugnen, oder doch mindestens sehr in Zweifel zu ziehen, und es stimme das Ergebniß der von ihm und durch ihn ange stellten Erörterungen mit jenen der im Jahre 1802 erfolgten da hin überein, daß die Dampfe von Arsenikhütten, wenn diese nur einigermaaßen befriedigend eingerichtet waren, die Umgebungen nicht gefährden könnten, und daß jedenfalls die Hüttendämpfe über einen Umkreis von 40 Schritten hinaus jeden Einfluß auf die Vegetation verlieren müßten. Es dürfte durch das Vorstehende die Ansicht der Deputa tion von der Unzulänglichkeit der Beschwerdegründe aus reichend gerechtfertigt sein, und sie rathet ihrer Kammer an: die eingegangenen Beschwerden als unbegründet zurück- zuwer'sen, dieselben jedoch, dasr'e an die Standeversamnr- lung im Allgemeinen gerichtet sind, noch an die erste Kammer gelangen zu lassen. Präsident Braun: Ich frage die Kammer: ob Jemand darüber das Wort begehrt? — Der Antrag der Deputation be findet sich aufS. 624 des Berichts und geht dahin: „Die ein gegangenen Beschwerden als unbegründet zurückzuweisen, die selben jedoch, da sie an die Ständeversammlung im Allgemeinen gerichtet sind, noch an die erste Kammer gelangen zu lassen." Wenn Niemand darüber spricht, so frage ich: ob die Kammer diesen Antrag von der Deputation genehmige? — Dies er folgt gegen eine Stimme. Präsident Braun: Wir kommen nun endlich zum vier ten Gegenstände unserer Tagesordnung, zum Vortrage des Berichts der vierten Deputation, die von Eva Rosinen verw. Berthold in Liebethal wegen einer in einer Justizsache zwischen ihr und dem Staatssiscus erlassenen Verordnung des Königl. hohen Finanzministeriums erhobene Beschwerde betreffend. Der Herr «Referent Schumann wird der Kammer darüber den Vortrag erstatten. Referent Abg. Schumannr Ich bitte den Herrn Präsi denten, die geehrte Kammer zu fragen: obsievonder Vorlesung dieses Berichts bis zu den Worten Seite 7s: „demungeachtet hat der Deputation u. s. w." absehen wolle? Präsident Braun: Will die Kammer dem Vorschläge des Herrn Referenten gemäß von dem Vorlesen des Berichts ab sehen?— Einstimmig Ja. Der Bericht lautet bis zu den angeführten Worten, wie folgt: Die in der Ueberschrift genannte Beschwerdeführerin hatte im November 1842 bei dem JustizamtHohenstein einen zwischen ihr, als Verkäuferin über zwei mit Nr. 6 und 7 bezeichnete, in Liebethal gelegene Steinbrüche, und Gottlieb Scheumann, als Käufer, zu Stande gekommenen Kaufhandel schriftlich ange zeigt und um dessen Bestätigung gebeten. Ebendaselbst wen dete aber auch Johann Gottlieb Traugott Bienert in Eschdorf, wegen des über dieselben Steinbrüche mit der Beschwerdefüh rerin bereits früher abgeschlossenen Kaufhandels, wider den Fortgang des mit Scheumann abgeschlossenen Kaufes Beru fung ein, und unterstützte die letztere mit einer förmlichen, unter Eidesantrag auf Kauferfüllung gerichtete Klage, brachte dem nächst noch bei, daß bei dem Königl. hohen Finanzministerium von ihm um Concession zur Erbauung einer Mühle auf dem streitigen Platze nachgesucht worden sei. In Hinsicht auf diese letztgedachten Umstände faßte das Justizamt Hohenstein die Resolution, die Bestätigung des Berthold-Scheumannschen Kaufes auszusetzen. Die Beschwerdeführerin will sich dabei nicht beruhigt/son- dern Berufung eingewendet haben. Hierauf erstattete das Ju stizamtHohenstein nichtan das Königl. hoheAppellatkonsgerkcht, sondern an das Königl. hohe FinanzministeriumBericht und be schütz auf des letztem Verordnung unterm -L- April 1843 die Parteien dahin: daß, da nach der Verordnung des hohen Finanzministe riums Eve Rosine Berthold nicht befugt sei, die ihr zur Bebauung überlassenen Steinbrüche Nr. v und 7 zu veräußern, der von der Bertholdin und Karl Gottlieb Scheumann zur gerichtlichen Bestätigung übergebene Kaufcontract weitern Fortgang nicht nehmen könne, vielmehr als unzulässig auf sich beruhen werde, inglei chen daß die von Johann Gottlieb Traugott Bienert gegen Bestätigung dieses Kaufs eingewendete Appella tion als erledigt zu erachten sei und hierauf, wenn nicht der eine oder andere Theil etwas Anderes verlangen sollte, ein Bericht nicht erstattet werden würde. Zwei dagegen von der Bertholdin und Scheumann einge wendete Berufungen wurden von den betreffenden hohen Ge richten um deswillen abgewiesen, weil durch ein zwischen den Parteien, der Petentin und demWertreter des Fiscus — in dem darauf folgenden Proceffe — abgeschlossenes Compromiß über den vorzunehmenden Schriftenwechfel die vorhergehenden Un gültigkeiten jenes Verfahrens und namentlich die Einmischung des Königl. hohen Finanzministeriums, so wie die Bericht erstattung an hochdasselbe und die Abänderung der frühem ju stizamtlichen Entschließung getheilt worden seien. In diesem Hergänge findet sich die Beschwerdeführerin darum verletzt, weil das Königl. hohe Finanzministerium^ welches in dieser Angelegenheit nur die Rechte des Fiscus zu ver treten gehabt, auf die Seiten des Justizamts Hohenstein erfolgte Berichterstattung auf der Beschwerdeführerin
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