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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 150. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. II. Kammer. .4^ 1^6. Dresden, den 11. Juni 1846. Einhundert und ein und fünfzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 28. Mai 1846. Inhalt: Vortrag und GenehmigungAer ständischen Schrift, über den Gesetzentwurf, dir Ausschließung der auf jeden Inhaber lau tenden öffentlichen Creditjp apiere von der Vindicatio» betr.— Wahl einer außerordentlichen Zwischen deputation zur Vorberathung eines Gesetzentwurfs Züber die Benutzung der fließenden Gewässer. — Wahl der Mit- glieder zum Staatsgsrichtshof. Die Sitzung beginnt um ^11 Uhr mitVerlesung des Pro tokolls durch Secretair Hensel. Anwesend sind sechs und fünfzig Kammermitglieder. Präsident Braun: Hat Jemand gegen dieses Protokoll eine Erinnerung zu machen? — Es meldet sich-Niemand. Präsident Braun: Zur Mitvollziehung habe ich, da nichts gegen das Protokoll erinnert wird, die Herren Abgeord neten Ko ckul und v. Röm er zu ersuchen. Nachdem dies geschehen: Präsident Braun: Registrandeneinträge sind diesmal nicht vorhanden. Wir kommen daher sofort zu den Gegenständen unserer Tagesordnung, zunächst zu dem ersten derselben, nämlich dem Vortrage der ständischen Schrift über den Gesetz entwurf, die Nichtvindicabilität gewisser Staatspapiere betref fend. Der Herr Referent wird ersucht, uns diese ständische Schrift vorzutragen. Referent Abg. 1>. Haase (trägt diese ständische Schrift vor): Die Beilage ist eben nicht weitläuftig; indessen würde hoch die geehrte Kammer zu befragen sein, ob sie sich selbige vor tragen lassen wolle, da sie bereits zur Einsicht ausgelegen hat. Präsident Braun: Will die Kammer sich die Beilage zur ständischen Schrift vorlesen lassen? — Wird einstimmig bejaht. Referent Abg. v. Haase trägt diese Beilage vor. Präsident Braun: Genehmigt die Kammer die so eben vorgetragene ständische Schrift nach Fassung und Inhalt nebst Beilage?Wird einstimmig genehmigt. ll. 150. Präsident Braun: Wir kommen zum zweiten Gegen stände unserer heutigen Tagesordnung, zur Wahl einer außer ordentlichen Zwischendeputation zur Vorberathung des Ent wurfs eines Gesetzes über die Benutzung der fließenden Wässer. Zuerst habe ich die Bemerkung zu machen, daß nach dem Aller höchsten Decrete, welches diese Wahl anordnet, dabei nach Maaßgabe der bei Vorberathung des Criminalgesetzbuchs ge troffenen Bestimmungen verfahren werden soll. Diese Be stimmungen, an welche auch ohnedies bei der Wahl solcher außerordentlichen Deputationen die Kammer sich bishergehal ten hat, enthalten unter andern auch unter 7 eine Bestimmung, die so lautet: „Damit es jedoch bei der Berathung über den Gesetzentwurf in der zweiten Kammer nicht an Abgeordneten fehles welche den Bericht vortragen und die Ansicht der Depu tation näher entwickeln können, so mögen nicht mehr als drei ausscheidende Mitglieder zur Deputation, und eben so viel als Stellvertreter gewählt werden." Dies, wie gesagt, hat die Kammer bei Wahlen von Zwischendeputativnenimmer beobach tet. Ich habe ein Verzeichniß' der Namen derjenigen Herren entwerfen lassen, welche vor dem Beginne des Landtags 1848 ausscheiden, und dieses Verzeichniß, über dessen AuthenticitäL ich jedoch eine förmliche Zusicherung nicht zu geben vermag, da aus den der Kammer vorliegenden Nachrichten die vollständige Gewißheit der Namen der Ausscheidenden nicht zu entnehmen ist, ist folgenden Inhalts: Es scheiden aus: 1) von den Rittergutsbesitzern: v. d. Planitz, Graf v. Ronnow, v. Thielau, v. Geißler, v. Gablenz, 0. Platzmann, v. d. Heydte. — 2) von den Städten: Vicepräsident Eisenstuck, Rewitzer, Sörnitz, Schwabe, Klien, Erchenbrecher, Scharf, Secretair Hensel. — 3) von dem Bauernstände: Haußwald, Pfeiffer, Naundorf, Vogel, Speck, Zische, Miehle, Kockul. — 4) von den Vertre tern des Fabrik- und Handelsstandes: Poppe und Clauß. Hierüber Rittner (wegen Ablebens des Abgeordneten Sahrer v. Sahr) und v. Abendroth (wegen Austritts des Abgeordneten a. d. Winckel). Sollte irgend ein Jrrthum in diesem Verzeichnisse einge treten sein, so bitte ich um gefällige Berichtigung.' Es würden demnach bei) der bevorstehenden Wahl zu den Mitgliedern der Deputation blos drei von den Herren, deren Namen ich so eben vorgetragen habe, zu wählen sein, und eine gleicheAnzahl würde blos für die Wahl der Stellvertreter zulässig sein. Die gewöhn- 1
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