Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 150. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Deputation schlägt vor, da dergleichen Fälle, wo ein in mehrere Parcellen vermessenes Grundstück von gleicher steuerfreier Ei genschaft nur als aus einer Parcelle bestehend irrthümlich an gemeldet worden, wohl zu den seltenem gehören möchte, dem Beschlüsse der ersten Kammer beizutreten. Außer den bis zur Berichterstattung der Deputation der ersten Kammer eingegangenen Petitionen an zusammen 185, und der bei der Berathung der ersten Kammer den 19. März dieses Jahres gedachten anderweiten Petitionen 186 und 187, sind noch nachträglich eingegangen: 188) von Johann Christian Friedrich Ermer und 33 Gen. zu Kleinzschocher, 189) vom Freiherrn v. Uckermann auf Malsitz, 199) von der Gemeinde Großmilkau, INI) von Karl Gottlob Matthäus und 7 Gen. zu Tre ben, 192) von Johann Karl Friedrich Boge und 1 Gen. zu Borna, , 193) von Karl Gottfried Mehner und 40 Gen. zu Groß- olbersdorf, 194) von Karl August Schlosser und 9 Gen. zu Zwota, 195) von Karl Heinrich Vogler und 68 Gen. zu Mü- disdorf, 196) von Karl Gottlieb Schlegel zu Radeburg, .197) von Johann Schnabel, Gemeindevorstand zu Tet- tau, und 4 Gen. zu Oberdorf, Oberwiera und Wünschendorf, 198) von Karl Gottlieb Haselbach zu Grießbach und 17 Gen., 199) von Karl Gottfried Fröhner zu Großolbersdorf, 200) von August Friedrich Reich zu Niederschlema, 201) von Karl Gottfried Müller und 7 Gen. in Tir persdorf und Arnoldsgrün, 202) von Christian Friedrich Hetzel und 13 Gen. zu Blumenau, 203) von Christian Gottfried Zollfrank in Schönau, 204) von August Friedrich Schirmer zu Dittmanns dorf. Die sämmtlichen eben aufgeführten Petitionen haben, da auch die unter 203 gedachte Reclamation die Versäumm'ß um An meldung Lnvolvirt, versäumte Anmeldungen und nicht Rekla mationen gegen Entschädigungen zum Gegenstände. Referent Abg. V. Geißler: Es ist außerdem noch eine Petition eingegangen, die von einigen Gemeindemitgliedern zu Penna, welche wünschen, entweder von einem an die Kämmerei zu Rochlitzzu entrichtenden Zinse befreit, oder aber wegenSteuer- freiheit entschädigt zu werden. In ersterer Beziehung ist die Angelegenheit eine reine Prkvatsache, in der andern ist durch den beschlossenen ständischen Antrag geschehen, was geschehen konnte, und es dürfte also wegen dieser Petition nichts weiter zu beschließen sein. Nachträglich habe ich nur noch zu bemer ken, daß bei der Berathung in der ersten Kammer die Zinsver gütung zur Sprache gekommen ist, und es ist dort, wie auch von der diesseitigen Kammer die Ansicht ausgesprochen worden, daß die Zinsvergütung für die Steuerentschädigung nur von dem Zeitpunkte der Anerkennung der Entschädigungen an werde berechnet werden können. Der Herr Fknanzminkster erwähnte zwar, daß eine ausdrückliche Erklärung hierzu Seiten der Stände darum nöthrg wäre, weil auf die gesetzlichen Be stimmungen in den Anträgen Rücksicht genommen worden und diese gesetzlichen Bestimmungen sich mit auf die Zinsvergütung beziehen; allein von der ersten Kammer ist kein Beschluß des halb gefaßt worden, sie hat es als sich von selbst verstehend be trachtet, und ich glaube, die geehrte Kammer könnte derselben Ansicht folgen. Uebrigens ist der Gegenstand von höchst un tergeordnetem Belang. Präsident Braun: Zunächst hat die Kammer darüber Beschluß zu fassen, ob sie diese Ansicht der Deputation theilt. Ich habe zu bitten, daß diese Anträge nochmals von dem Herrn Referenten vorgetragen werden. Referent Abg. v. Geißl er: Es ist nur ein einziger An trag, über den die Kammer Beschluß zu fassen haben würde, nämlich die Petition von Frankenhausen der hohen Staatsre gierung zur Berücksichtigung auch mit zu empfehlen, wie es von der ersten Kammer geschehen ist. Präsident Braun: Wünscht Jemand das Wort? Wo nicht, so frage ich: Tritt in letzter Beziehung die Kammer dem von denReferenten angedeuteten Beschlüsse der ersten Kammer bei? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Es würde nun der zweite Beschluß noch zu fassen sein, über die zuletzt von dem Referenten bemerkte Petition. Ich bitte den Referenten, den darauf bezüglichen Antrag der Deputation nochmals mitzutheilen. Referent Abg. v. Geißler: Der Antrag ist kein anderer, als diese Petition den übrigen, die auf nachträgliche Zulassung wegen der Steuercrlassung gerichtet sind, beizufügen, sie also als erledigt anzusehen. Präsident Braun: Die Deputation beantragt, daß diese Petition den übrigen denselben Gegenstand betreffenden beige zählt und als erledigt angesehen werden möge, nachdem die Kammer in materislibus den Beschluß gefaßt hat, dessen vorhin der Referent gedacht hat. Theilt die Kammer diese Ansicht? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Sonach wären die Differenzpunkte erledigt und es könnte, so fern es die Kammer genehmigen wollte, nunmehr die für diesen Fall schon entworfene ständische Schrift vorgetragen werdem Will die Kammer gegenwärtig diese ständische Schrift sich vortragen lassen? — Einstimmig Ja. (Dies geschieht.) Die Schrift wird auf Prä sidi al frage einstimmig genehmigt. Abg. Schäffer: In Bezug auf den Gesetzentwurf wegen Einführung einer kurzen Verjährungsfrist für gewissc Forderun- gen walteten noch einigeDifferenzen zwischen beiden Kammern ob. Es ist deswegen eine Wereinigungsdeputation abgehalten worden, durch welche diese wenigen Differenzen jetzt beseitigt sind. Ich würde den Herrn Präsidenten ersuchen, auf eine der
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder