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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 150. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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rechterhaltung oder Einführung der Schuldhaft nenne ich die durchgebrachte Wechselordnung, ein Gesetz über die Abkürzung gewisser Verjährungsfristen, Dinge, nach denen, meinen Erfah rungen nach, im Wolke, in seiner Gesammtheit wenigstens, kein großes Verlangen gewesen ist, während auf der andern Seite alle wichtigen, angelegentlich vom Wolke durch Petitionen, so viele, wie noch niemals auf andere Gegenstände gerichtet wor den sind, gewünschte und der Kammer als wahres Bedürfniß zu erkennen gegebene Angelegenheiten liegen bleiben. Darin aber muß ich der Deputation vollkommen beistimmen, daß der Landtag schon lange genug gedauert hat, ja ich glaube die Ueberzeugung aussprechen zu dürfen, daß er schon zu lange ge dauert hat; es hat mir leid gethan, daß eine Verlängerung auch um nur 14 Lage eingetreten ist. Ich will nicht auf die Schauspiele zurückgehen, welche frühere Landtage in ihrer Schlußzeit dem constitutionellen Staatsleben gegeben haben; ich kann aber auch jetzt, ohne befürchten zu dürfen- daß mir ein entschiedener Widerspruch von Ihrer Seite entgegengesetzt wird, wohl behaupten, daß der Landtagsabgeordnete auffällig angefangen hat, auch dem Menschen in ihm reichlichen Tribut zu zollen. Wer sollte es leugnen, daß nach so langer ange strengter Thätigkeit, die der Kammer, ich sage, aufgebürdet worden ist, nun der Zeitpunkt eingetreten ist, wo eine Sehn sucht nach Beendigung solcher Arbeiten, wie sie diesmal hatte, anfängt, vorherrschend zu werden, wo jene strenge, bis in alle einzelnen DH ei le des Gegenstandes eindringende Aufmerksam keit anfängt, einigermaaßen laß zu werden, wo auch viele Mit glieder bereits fortgereist sind und neuen, ihren Stellvertre tern, Platz gemacht haben! Ich befürchte, daß, je länger der Landtag dauert, desto weniger sorgfältig am Schluffe die Angelegenheiten, welche noch vorliegen, behandelt und berathen werden. Besser vielleicht, sie werden gar nicht mehr zum Beschlüsse gemacht. Ich habe mir selbst darin Vorwürfe zu machen. Wenn ich auf die letzten Tage zurück blicke, in welchen das Streben nach großer Schleunigkeit her- vortrat, so muß ich mich anklagen, daß ich demjenigen, was ich im Allgemeinen zum Vorwurfe mache, selbst unter legen bin. Ich habe zu spät gefunden, daß, als wichtige Be schwerden der Kammer zur Beschlußfassung vorgelcgt wurden, wobei das regelmäßige Worlesen des Berichts unterlassen wurde und dadurch der Zweck des Worlesens, die Aufmerksam keit der einzelnen Mitglieder unmittelbar auf den Gegenstand zu richten, verloren ging, ich wichtige Principftagen, welche das Beschwerderecht sogar noch beschränken, übersehen habe; ich habe erst später, nachdem ich genauer die Berichte, auf deren Worlesen ich rechnete und nach der Landtagsordnung rechnen konnte, kennen gelernt, genauere Kenntm'ß über die einzelnen Gründe der von der Deputation vorgeschlagenen Entscheidung erlangt. Ich führe z. B. an, daß in einer ^Beschwerde den Beschlüssen -früherer Srändeversammlung rücksichtlich solcher Beschwerden eine Rechtskraft beigelegt worden ist! eine Rechtskraft, die überhaupt nie bei Beschwerden weder von einer Behörde, am wenigsten hop der.Ständeversammlung ange nommen werden darf. Ich erinnere an eine zweite Beschwerde, wo ebenfalls die Vorlesung des Berichts unterlassen wurde, in der Ekle der darauf folgenden Werathung mir vorübergegqn-- gen ist, daß die Beschwerde auch mit um deswillen zurückge wiesen worden ist, weil eine materielle Verletzung nicht ein getreten war; ich meine die Beschwerde über eine ziemlich un geschminkt hervortretende Cabinetsjustiz rücksichtlich einer Steinbruchgerechtsame. Muß ich hiernach befürchten, daß die Beschwerden in dem letzten Stadium der Ständeversamm lung nur flüchtig von der Kammer selbst erörtert werden, so stimme ich aus diesem Grunde vollkommen der Deputation und der ftüher schon von einzelnen Mitgliedern bezeugten Er-, fahrung bei, daß eine lange Dauer, eine zu große Ausdehnung der Ständeversammlung, zumal bei derMeschaffenheit der dies- - maligen Werathungsgegenständs ein wahrer Uebelstand ist, und am Ende nur dem constitutionellen Leben^und der achtungs vollen Wirksamkeit der Kammer selbst Eintrag thun könne; eben deshalb ist auch dringend zu wünschen, daß, um die wich tigen^ der Standekammer obliegenden Pflichten zu erfüllen, die Dauer des Landtags nicht überspannt, sondern wenn der Ge schäfte zu viele sind, um in einer angemessenen Zeit erledigt wer den zu können, zu einer andern Zeit bei frischen Kräften wieder an das wichtige Werk zu gehen, veranstaltet werden möge. Der von dem Herrn Referenten erwähnte Kostenpunkt wurde von ihm selbst als mit der Wichtigkeit derAngelegenheit nicht über einstimmend bezeichnet; er ist zu unbedeutend, um mit dem Zwecke unsers Antrags, um mit der Verwirklichung des ver fassungsmäßigen Beschwerderechts zusammengestellt zu wer den; aber außerdem glaube ich, ist er auch unrichtig, denn wenn eine inzwischen eknberufene außerordentliche oder durch Verta gung erfolgte Ständeversammlung einen so großen Stoff von Arbeit, der sonst auf eine spätere verschoben werden würde, durcharbeiten könnte, so würden dadurch demLande großeKosten an den nachfolgenden erspart werden. Eben so wenig kann ich zugestehen, daß durch Annahme der von uns gestellten Vor schläge neueWahlen verursacht werden würden; denn diejenige Versammlung, welche in Folge einer Vertagung nächsten Winter zusammentreten würde, ist dieselbe, wie die jetzige Ver sammlung, und es leiden auf dieselbe dieselben Bestimmungen Anwendung, welche schon jetzt Anwendung leiden; es tritt also gar keine Neuerung und kein Unterschied zwischen der jetzi gen Versammlung und derjenigen ein, welche in Folge der Ver tagung wieder stattsinden soll. Selbst zu dem Außerordent lichen Landtage wird nicht neu gewählt. Der Herr Referent er wähnte noch, daß von den nothwendigen Petitionen und Be schwerden schon sehr viele erledigt wären, d. h. doch wohl nur diejenigen, welche von Seiten derDeputation als solche betrach tet worden sind? Allein die Kammer selbst hat hierüber noch keinftichtigesUrthekl, da sie noch nicht weiß, wie viele Petitionen im Schooße derDeputation als nothwendige und wichtige gerade anerkannt worden sind. Ich kann bei Betrachtung der Verhand lungen der Kammer nur zu dem Schluffe gelangen, daß bisher sehr wenig Beschwerden zum Vortrage und zur Entscheidung
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