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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 150. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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ben em, und die Sachen können doch nicht abgemacht werden, so daß endlich eine Art von Geschäftsbankerott eintreten muß. Diesen Nachtheil will ich jedoch nicht so hoch anschlagen, wie denimGefolgedesGeschäftsbankerottes eintretenden moralischen Nachtheil. Dieser besteht darin, daß das Volk sich überzeugt, daß sein Petitions- und Beschwerderecht ohne wesentlichen Grund sei; denn wenn die Petitionen und Beschwerden nicht auf das gründlichste erledigt werden, so wird es bald zu der Ueberzeugung gelangen, daß der in der Berfassungsurkunde enthaltene und dahin einschlagende Punkt eigentlich nichts zu bedeuten habe. Ich müßte es aber sehr beklagen, wenn eine solcheUeberzeugung nur hinsichtlich eines Wortes in der Wer- fassungsurkunde, die allen Standen heilig sein muß, im Wolke Platz ergriffe, vielmehr noch bei einem der wichtigsten konstitu tionellen Rechte, dem Petitions- und Beschwerderechte. Wenn der Herr Referent ferner gesagt hat, es sei unausführbar, daß alle Petitionen erledigt würden, so kann ich darauf kein großes Gewicht legen. Ich will aber auch einen Unterschied machen, welchen der Herr Referent nicht ge macht hat. Nämlich ich will zugeben, daß unter den singegangenen Beschwerden und Petitionen ein großer Unter schied zu machen hi, in so fern sich darunter eine ziemliche Zahl unbegründeter finde und die Zahl der begründeten weniger groß sei. Wenn ich aber dies zugebe und noch überdies zugebe, daß wegen der großen Zahl unbegründeter Beschwerden und Peti tionen der Landtag abzukürzen sei, so kann ich doch nicht zu der im Gutachten der Deputation gegebenen Folgerung gelangen. Ich habe nämlich die Ansicht, daß. hauptsächlich auch wegen der unbegründeten Beschwerden sich die Ständeversammlung die Mühe geben müsse, alle vor den Augen des Volks zu erledigen, denn dies wird einen großen moralischen Wortheil haben. Die ser Vortheil wird aber darin bestehen, daß in der Folge das Wolk von solchen mehr oder weniger unbegründeten Beschwerden und Petitionen abstehen wird, Und daß eine zukünftige Ständever sammlung nicht die Mühe haben wird, sich mit dergleichen her umzuplagen. Dann hat der Herr Referent gesagt, bei einer Verlängerung des Landtags vermindere sich das Interesse des Volks an den Verhandlungen; ich aber kann diesem Einwande einen Einfluß in Bezug auf das Gesuch der Petenten nicht ein räumen. Es mag wahr sein, daß bei dem und jenem Gegen stände das allgemeine Interesse mehr oder weniger groß ist, al lein diese Fluktuationen in den Sympathien für den Landtag richten sich nach den verschiedenen Gegenständen, welche zurBe- rathung kommen, und wenn man den angegebenen Uebelstand vermeiden wollte, dürften wir gar nicht Landtag halten, die Re gierung müßte es unterlassen, uns einzuberufen, es wäre daraus rin Bedenken gegen die Berfassungsurkunde überhaupt abzu leiten. Es beweist demnach der angegebene Grund nach meinem Dafürhalten zu viel und deswegen nichts. Unter den vielen wichtigen Gegenständen, welche nothwendig zurückbleiben müs sen, will ich außer der bereits gedachten LandtagsordnungAnur noch zwei Gegenstände erwähnen, auf derenErledigung von vie len Seiten her mit gespannter Aufmerksamkeit gewartet wird. Dahin gehören erstens das Zolldecret, über welches, so viel mir bekannt, auch bereits ein Bericht vorliegt, von dem es aber, wenn er auch in einer Kammer zur Berathung kommt, höchst zweifel haft ist, ob er auch in der andern zur Berathung kommt. Das Zolldecret ist eine höchst wichtige Angelegenheit in Bezug auf Handel und Industrie, und es ist tief zu beklagen, wenn es bei dem gegenwärtigen Landtage nicht zur Berathung durch beide Kammern kommt. Ein anderer Gegenstand von gleicher Wich tigkeit bezieht sich auf einen Bericht, den die dritte Deputation gegeben hat, und zwar über die verschiedenen Gesuche in Bezug auf die Abfassung neuer Gesetzbücher, namentlich auch Handels gesetzbücher wegen Organisation von Handelsgerichtsbehörden und dergleichen mehr — (Staatsminister v. Nostitz-Wall- witz tritt ein)—, von deren Erledigung das Leben der Indu strie und des Handels bedingt ist. Außer diesen nur angedeu teten Gründen muß ich noch einen erwähnen. Durch die beliebte Kürze des Landtags stellt sich noch ein Uebelstand ein, der zu be klagen ist, daß nämlich die Gegenstände gegen Ende des Land tags hin ungemein kurz behandelt werden. Dies ist natürlich zunächst im Interesse der Sache zu beklagen, allein tief zu be klagen ist, daß die Ständeversammlung durch eine solche Be handlung derWolksangelegenheiten sich in den Augen des Volks schadet, und es ist schon aus diesem Grunde ein bedeutendes Ar gument gegen das Gutachten der Deputation abzuleiten. Ich kann also, so unparteiisch ich auch die Sache nehme und so we nig ich darin eine Parteifrage erblicke, mich doch nicht im Sinne derDeputation, sondern nur im Sinne des vorhergehenden Red ners aussprechen, muß aber als Mitglied der vierten Deputation auf eine Bemerkung zurückkommen, welche der vorhergehende Sprecher gemacht hat und in der ein Tadel der gedachten De putation zu liegen scheint. Er zielte auf einen Bericht, der in einer vor kurzem stattgehabten Sitzung auf der Tagesordnung stand und von mir der Kammer vorgetragen worden ist, über die von Even Rosinen Bertholdin geltend gemachte Beschwerde. In Betreff dieser Beschwerde hat die vierte Deputation der Kammer angerarhen, sie wegen Mangels an materieller Be gründung abzuweisen, und dieser Antrag ist auch angenommen worden. Der Redner vor mir schien sich darüber zu wundern, daß ein solcher Beschluß gefaßt werden konnte, und er gab nicht undeutlich zu erkennen, daß, wenn er gegenwärtig gewesen wäre, er Gelegenheit genommen haben würde, eine ganz andere An sicht auszusprechen. Es kommt eigentlich auf diese Sache, da sie vorbei ist und die Kammer den Deputationsantrag schon an genommen hat, gegenwärtig nichts an, indessen berührt sie doch mehr oder weniger die vierteDeputation und insbesondere mich als Referenten." ' Ich habe zu bedauern, daß der Sprecher nicht da gewesen ist bei der Berathung, zweifle aber sehr, daß, wenn er den,Gegenstand, welcher die Beschwerde betrifft, näher erwo- gen.hätte, er ein anderes Resultat, als dasjenige, welches die Deputation der Kammer vorgetragen hat, erlangt haben würde,, Die Deputation hat diese Beschwerde nicht blos materiell un begründet gefunden, sie würde sie auch formell haben unbegrün det finden müssen; sie hat indessen auf den formellen Gesichts-
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