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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 150. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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bis zum nächsten ordentlichen Landtage. Muß dieser Grundsatz angenommen werden, so ist der Grund, den der Herr Referent angeführt hat, nicht richtig, schon deswegen nicht, weil sonst vor jedem außerordentlichen Landtage neue Wahlen vorgenommen werden müßten, und ohne neue Wah len kein außerordentlicher Landtag nach einem Regierungswech sel einberufen werden könnte, was doch nach Z. 118 der Ver- fassungsurkunde schon binnen vier Monaten geschehen muß, innerhalb deren bei uns Wahlen nicht vollendet werden. Es kann also unmöglich die Nothwendigkeit neuer Wahlen bei außerordentlichen Landtagen, oder gar bei bloßer Vertagung, also Fortsetzung eines Landtags in der Verfaffungsurkunde vorausgesetzt worden sein. — Hiernachst führte der Herr Re ferent an, was solle man thun, wenn bis dahin abermals zu viele Petitionen eingegangen seien? Zuvörderst würde dies ein trauriger Beweis für die Mängel unserer Rechtspflege, Verwaltung und Zustände, der Quellen der Petitionen und Beschwerden sein, wenn diese nicht einmal aufhörten. So schlimm ist es bei uns noch nicht. Die Petitionen und Be schwerden werden und müssen daher einmal aufhören, und un begründete sind sehr kurz und schnell zu erledigen. Aber auch abgesehen hiervon, kann der von der Berathung zu vieler Pe titionen entnommene Grund wenigstens von dem jetzigen Land tage nicht gelten; denn wenn auch während desselben zu viele Petitionen und Beschwerden eingegangen wären, so sind doch gewiß nicht zu viele zur Berathung gekommen! Wenn der Herr Referent die auf diesem Landtage berathenen schon „zu viele"nennt, so hat er allerdings von demBeschwerderechte andere Begriffe, als ich. Bei mir richtet sich ein Recht nicht nach. Zeitverhältnissen und Zahlen. Sobald die Stände und Unterthanen das Recht zu Petitionen und Beschwerden haben, dann müssen ihre Eingaben auch in beiden Kammern be- rathen werden, mögen deren noch so viele kommen. Der Herr Referent wird dagegen einhalten: was soll dann werden? Nun, das hat der Gesetzgeber zu verantworten, der dieses Recht ohne Beschränkung gegeben hat. Aus jenem Einwande müßte eher eine Abänderung der Verfaffungsurkunde vorge schlagen werden, welche das Petitions- und Beschwerderecht beschränkte; aber so lange es unbeschränkt besteht, so lange muß — und sollten wir ein ganzes Jahr, oder gar zwei und drei Jahre beisammen sein, ein Fall, der nie eintreten wird, indem alle jetzt vorliegenden Petitionen und Beschwerden in einer Zeit von nur vier Wochen erledigt werden könnten, — das Recht realisirt werden. Es ist dies vielleicht eine zufällige Eigenheit von mir, daß ich soviel oder vielmehr Alles auf das Recht, zu wenig, oder gar nichts auf die Politik setze. Allein ich wünschte, daß es bei Allen der Fall wäre, dann würde ich öfter mit Andern harmoniren. — Die Furcht, daß bei einem außerordentlichen Landtage, oder bei Vertagung des jetzigen wieder Petitionen eingehen würden, kann uns eben so wenig abhalten, jenen oder diese zu beantragen; denn es ist dieses, wie gesagt, wieder blos ein politischer Grund. Es sind nur Vermuthungen und Befürchtun- u. 150, gen, LrsvsmillL 6s luturo, die aber ein verbrieftes und bestehendes Recht nicht beschränken können. Wenn der Refe rent meinte, bei einem außerordentlichen Landtage würden auch die Kosten sehr viel betragen, so kann auch dieser Grund, wie die Abgeordneten Schumann und Joseph schon angeführt ha ben , nicht gegen den Antrag sprechen. Ich bemerke aber, dass eine Vertagung weniger Kosten verursachen würde, weil dann die Berathung der bereits in der einen oder andern Kammer be rathenen Gesetzentwürfe nicht ganz von neuem angefangen wer den müßte. Daraufmache ich ebenfalls aufmerksam, daß die Landtagsordnung, die sogar von außerordentlichen Zwischen deputationen berathen worden ist, dem Lande schon sehr viel Geld kostet, was, wenn auch nicht ganz, doch fast vergeblich auf gewendet wäre, wenn die Landtagsordnung aufdiesem Landtage nicht ganz fertig würde, indem sonst das soschätzenswertheGut- achten der Deputation eine bloße Vorarbeit bleibt, aber nicht eine Grundlage späterer Berathung ist. Es muß z. B. beim nächsten Landtage die Landtagsordnung einer Deputation wie der vorgelegt werden, und auf diese kommt es an, ob sie sich bei diesem Gutachten der Zwischendeputation beruhigen will oder ein neues fertigen. Diese Deputation muß also das alte Gut achten ganz zu dem ihrigen machen, was sie wahrscheinlich nicht thun wird, weil andere Mitglieder hineinkommen werden. Also schon wegen der Landtagsordnung ist es schwer zu rechtfertigen, wenn sie auf diesem Landtagenicht zu Ende und Stande kommt. Daß das Interesse des Volks an unserm Landtage abnehme, will ich weder zugeben, noch bestreiten; allein was daran Schuld ist, ob die bloße lange Dauer des Landtags, als vielmehr der Umstand, daß gerade die Wünsche des Volks, die Beschwerden und Petitionen und die wichtigstenZektfragen weniger oder noch gar nicht, dagegen fast nur solche Gesetze, die das Volk wenig stens jeHt nicht verlangt, und nur materielle Jnteressen zur Be rathung gekommen sind, — das ist eine andere Frage. In Be zug aufden von demAbgeordnetenJosephbereits gerügten, von dem Herrn Minister der Justiz aber abgelehnten oder zurückge- gebenen Vorwurf der zu langen Diskussionen erlaube ich mir, daran zu erinnern, daß der Herr Staatsminister die Länge der Debatten in der Kammer zwar nicht „als Vorwurf" ausgespro chen, aber doch gerügt, wenn auch dabei ausdrücklich hinzuge fügt hat, „er wolle der Kammer zwar keinen Vorwurf machen"; allein bemerken müsse er es, daß in der Kammer zu viel discu- tkrt werde. Es war dies bei meiner Interpellation der Fall, die ich in Bezug auf Beschwerden und Petitionen und deren Bera thung in den Kammern bei dem ohne alle Rücksicht auf sie an beraumten Schluffe des Landtags an den Vorsitzenden des Ge- sammtministeriums richtete. Also eine solche Aeußerung, daß in der Kammer zu viel discutirt werde, hat der Herr Staats minister früher allerdings gethan, wenn auch ausdrücklich mit dem Beisatze, er wolle der Kammer keinen Vorwurf machen. Ob übrigens'zu viel oder zu wenig discutirtwird, diese Dis kussion hierüber übergehe ich, weil mir gerade diese überflüssiger scheint, als jede andere; es würde sich auch sonst viel dagegen und dafür, und gewiß auch eben so viel dafür, daß auch von Sei- 3 *
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