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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 150. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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sei, eine andere Wahl zu veranstalten, zu einer solchen Wahl ver schrotten werden müsse; blos wenn nicht mehr Zeit dazu vor handen ist, oder der Deputirte während des Landtags ausschei det, soll der Stellvertreter bleiben. War nun ein solcher Abge ordneter nur noch für einen Landtag gewählt und hat er bis zum außerordentlichen Landtage die Wahlfähigkeit verloren, so wird stets die Folge davon sein, daß eine neue Wahl für den außer ordentlichen Landtag, und wiederum eine neue Wahl für den ordentlichen erfolgen muß. Abg. Klien: Das Deputationsgutachten hat so verschie dene Anfechtungen erfahren, daß ich mir erlauben muß, Einiges gegen die Sprecher, die dagegen aufgetreten sind, zu erwidern. Der erste Sprecher sagte, der nächste Landtag werde schon sehr beschränkt, daß an ein Aufarbeiten der liegen gebliebenen Peti tionen nicht zu denken sei. DagegenLmeinte wieder ein anderer Sprecher, es seien von dem jetzigen Landtage aus sehr wenige Anträge an die Staatsregierung als Gesetzvorlagen ergangen. Wie sich Beides zusammenreimt, sehe ich allerdings nicht ein. Ferner wurde geäußert, es würden die Erwartungen von diesem Landtage nicht erfüllt. Es ist aber allerdings die Frage, was man unter den Erwartungen versteht; die Erwartungen sind sehr verschieden, von der einen oder andern Seite. Ich glaube, es werden die Erwartungen von diesem Landtage für erfüllt auch von Seiten derer nicht angesehen, welche der entgegengesetzten Ansicht sind. Ferner wurde von dem ersten Sprecher beklagt, daß die Berichte nicht vorgelesen würden, und daß dadurch den Deputaten manches Wichtige entginge. Die Berichte liegen 3 Lage lang aus, und man muß von dem Deputirten erwarten -— wenigstens liegt es in seiner Pflicht — daß er sich in so weit damit bekannt gemacht hat, um ein richtiges Urtheil fällen zu können, was er allerdings nicht kann, wenn er von Zeit zu Zeit in der Kammer abwesend ist. Ferner ist geäußert worden, es wären bei diesem Landtage nicht viele Beschwerden berathen worden. Gehen Sie die Registranden durch, meine Herren, be achten Sie die gepflogenen Verhandlungen, so werden Sie sich am Ende überzeugen, daß noch weit mehr Beschwerden zum Vortrage gekommen sind, als beim vorigen Landtage. Ganz der Ansicht des ersten Sprechers entgegen, äußerte der zweite Sprecher, der Landtag habe immer noch nicht lange gedauert im Verhältnisse zu der Wichtigkeit der Gegenstände. Das will ich wohl zugeben, aber ein Ende muß es doch haben, die Gegen stände mögen so wichtig sein, als sie wollen. Es können, wie jetzt die Sachen stehen, bis zum Schlüsse des Landtags Petitio nen ankommen. Aber deswegen können sie nichtberathen werden, sonst würde der Landtag kein Ende haben. Zn Bezug auf den Kostenpunkt ist wohl an sich zuzugeben, daß bei wichti gen Gegenständen darauf etwas nicht ankommen kann, ob und welche Kosten dem Lande aus derenBerathung erwachsen, wenn die Gegenstände die Kosten werth sind. Jndeß gehen Sie die ganzen Beschwerdesachen und Petitionen durch, ich weiß nicht, ob Sie nicht werden 85 Procente herausbringen, beu denen die Beschwerden nicht so dringend gewesen Isind, daß.sie einen so großen Kostenaufwand rechtfertigen können. Es wurde noch geäußert, es wäre schon deswegen sehr gut, daß alle Petitionen berathen würden, weil, selbst wenn die meisten abgewiesen wür den, dies einen moralischen Eindruck machen würde aufdasPubli- cum, und man zuletzt seine Beschwerden gar nicht mehr vorbrin gen würde. Nun bis jetzt hat die Erfahrung das noch nicht ge zeigt. Es sind bei frühern Landtagen in der Regel Beschwerden abgewiesen worden, aber ich habe namentlich bei diesem Land tage nicht gesehen, daß dies Früchte getragen hat. Was die Aeußerung des Abgeordneten v. Schaffrath betrifft, das Depu tationsgutachtensei mehrpolitischer, als rechtlicher Natur, so hat darauf der Herr Justizminister bereits geantwortet, und ich kann also diesen Punkt übergehen. Wenn er aber sagt, es dürfte vor Erledigung der Beschwerden der Landtag nicht ge schlossen werden, so würde das gerade der Verfassungsurkuude entgegen sein. Zuletzt äußerte noch der Abgeordnetev. Schaff rath, er vertheidige nur das Recht, und Andere harmonirten nicht mit ihm. Da kommt es aber darauf an, wie man sich sein Recht bildet. Wie er sein Recht sich gebildet hat, so kann man freilich nicht mit ihm harmoniren. Diese Aeußerung verdient übrigens noch weit mehr; aus Achtung gegen die geehrte Kammer will ich aber das Weitere verschweigen. Abg. Clauß: Meine Herren! Es sind Beschwerden und Gesetzentwürfe zurückgelegt worden, und begutachtete Petitio nen, namentlich auch solche, auf Gegenstände der Gesetzgebung gerichtet, haben in der Kammer nicht zum Vortrage gelangen können. Wäre es nun noch möglich, und würde auch ein den Petenten günstiger Beschluß in unserer Kammer noch vor Been digung des Landtags gefaßt, so ist wenigstens bestimmt voraus zusehen, daß diese Angelegenheiten nicht in der ersten Kammer, und zwar besonders diejenigen nicht, welche die umfänglichsten und wichtigsten Wünsche befürworten, in angemessener Art zum guten Ende geführt werden können. Wenn das Alles wahr ist, so ist es auch wahr, daß am nächstenLandtage, wenn die hoheStaats- regierung geneigt ist, den gehegten Erwartungen zu entspre chen, wenn sie im Gebiete der Gesetzgebung die Bahn des Fort schritts systematisch betreten wird, daß dann" durch die Vorla gen in Beziehung auf Gesetzgebung und Verfahren der Land tag Sachsens zu vieler Arbeit, zu längerer'Dauer, ja zu noch nicht gekannter Aufgabe berufen werde. Ich finde aber eben deshalb bei dieser Gelegenheit mich veranlaßt, auf einen früher ausgesprochenen Wunsch zurückzukommen. Ich setze voraus, daß die Staatsregierung und eine Anzahl der Mitglieder beider Kammern sich davon überzeugt halten möchten, Idaß die bei der sächsischen Ständeversammlung bisher üblich gewesenen Moda litäten der Berathung, in Beziehung auf codificirte Vorlagen deri Gesetzgebung, nicht geneigt sind, die Lösung der Aufgabe dergestalt zu beschleunigen, ummitder denKammern zugemesse nen Zeit auszukommen, darin so Tüchtiges zu vollenden, wie man es lebhaft wünschen möchte. Zch erachte es daher für eine hoch wichtige Aufgabe der Staatsregierung, da,ß sie der nächsten Ständeversammlung mit Vorschlägen entgegen-
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