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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 150. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Präsident Braun: Damit sind die Differenzpunkte erle- digt. Es sind noch mehrere Berichte der vierten Deputation, die dem Druck nicht übergeben worden sind, und die jetzt vorgetragen werden können, vorliegend. Diese können jetzt vorgelesen werden, worauf ich fragen werde, ob Sie sofort darüber berathen wollen. Zunächst ersuche ich den Herrn Se- cretair Kasten, den Bericht über die Beschwerde der Gemeinde zu Weixdorf vorzutragen. Referent Secretair Kasten: DerBericht dervkertenDe putation der zweiten Kammer, dieBeschwerde der Commun zu Weixdorf wegen versagter Concession zu Ausübung eines Gemeindeschanks betreffend, lautet: Es hat die Gemeinde zu Weixdorf unterm 27. Februar 1846 bei der Ständeversammlung eine Beschwerde wegen ihr verweigerter Concession zu Ausübung eines Gemeindeschankes eingereicht, welche von der ersten Kammer der vierten Deputa tion zugetheilt, von dieser aber unterm 10. Marz d. I. zurückge wiesen worden ist, weil, abgesehen davon, daß die Ständever sammlung nicht competent sein würde, eine Verwendung bei der Staatsregierung eintreten zu lassen, die Petenten unbe scheinigtgelassen, daß die Beschwerde bei den höchsten Behör den ohne Abhülfe geblieben sei. Die Beschwerde ist jedoch, als an die Ständeversammlung im Allgemeinen gerichtet, noch an die zweite Kammer abgege ben worden, bei welcher die Beschwerdeführer am 21. Marz 1846 noch mit einer Vorstellung eingekommen sind, welcher sie eine Abschrift von der unterm 13. November 1845 erlassenen Verordnung der Königl. Kreisdirection zu Dresden beigefügt haben, aus welcher hervorgeht, daß dieBeschwerde auch beim Königl. Ministerium des Innern ohne Abhülfe geblieben ist. Die Beschwerde ist von der zweiten Kammer der vierten Deputation zur Berathung zugewiesen worden. ' Dieselbe hat sich dieser Berathung unterzogen und theilt nunmehr, da das von der vierten Deputation der ersten Kam mer hervorgehobene formelle Bedenken durch die in Abschrift beigebrachte Verordnung der Königl. Kreisdirection gehoben ist, das Resultat derselben ihrer geehrten Kammer in Folgendem mit: Das Gesuch der Beschwerdeführer ist dahin gerichtet: Die Ständeversammlung wolle dahin vermittelnd ein wirken, daß der Commun Weixdorf erstens die Conces sion ertheilt werde, auch einen Ausschank in ihrem Orte herzustellen, und zweitens ihren Bierbedarf aus einer andern Brauerei, als der zu Lausa entnehmen zu dürfen. Sie haben zu dessen Unterstützung angeführt: Es bestehe das DorfLausa aus vier einzelnen Gemein den, nämlich Lausa, Friedersdorf, Gommlitz und Weixdorf. Sammtliche vierCommunen bildeten zwar einen Gemeindebezirk und gehörten insgesammt unter die Iäger'schen Gerichte zu Hermsdorf, wären aber in ihren communlichen Verhältnissen gänzlich getrennt und unter sich eine von der andern unabhängig. Die Gemeinde Weixdorf sei eineder stärksten an Feuer stätten und Einwohnerzahl und sei von Lausa am wei- il. iso. testen entfernt, dürfe aber ihren Eierbedarf nur aus der - Schenke von Lausa beziehen und habe keinen Ort zu gemeinschaftlichen-Zusammenkünften und zur Bespre chung über allgemeine sowohl, als communliche Angele genheiten. Dies sei böchst drückend und es habe die.Gemeinde schon vor mehrern Jahren um die obgedachte Conces sion gebeten, der Gewährung habe sich jedoch das von dem Besitzer der Erbschenke zu Lausa behauptete Ver- bietungsrecht entgegengestellt. Später habe dieser Besitzer der Erbschenke in Lausa ein Grundstück in Gommlitz acquirirt und für dieses Concession zum Schank und zur Verspeisung erhalten.. Diese unerwartete Concessionsertheilung habe die Commun Weixdorf veranlaßt, ihr Concessionsgesuch wieder aufzunehmen, zumal Weixdorf entfernter von Lausa liege, als Gommlitz, und 34 Feuerstätten habe, während Gommlitz nur aus 22 bestehe und überdies das Bier in der Erbschenke zu Lausa von schlechter Beschaf fenheit und nachtheilig für die Gesundheit sei, was sie durch ein von dem v. Friedrich Meurer, Vorsteher der Marienapotheke in Dresden, ausgestelltes Zeugniß bei zubringen versucht und dabei bemerkt haben, daß zwar bei Abweisung ihres Gesuchs behauptet worden, daß. gegen die Beschaffenheit des in der Erbschenke Zu Lausa gebrauten Bieres eine begründete Ausstellung nicht zu machen, daß diese Behauptung aber nicht gegründet sei und sich blos auf eine durch den Bezirksgensd'arm gehaltene Nachfrage stütze. Die unterzeichnete Deputation, von der Ansicht ausgehend, daß die Vermehrung der Schankstätten nur in Fällen dringen der Nothwendigkeit zulässig sein dürfte, vermag das Gesuch der Gemeinde zu Weixdorf nicht zu bevorworten, da ein dringendes Bedürfniß für Etablirung einer neuen. Schankstätte in Weix dorf nicht vorhanden zu sein scheint, die Klage über die schlechte Beschaffenheit des Bieres in der Erbschenke zu Lausa aber durch das beigebrachteZeugniß nicht vollständig gerechtfertigt und der diesfallflgen Behauptung von der höchsten Behörde widerspro chen worden ist, und sie muß überdies auf die Bestimmung §. 1 derVerordnung vom 14. Februar 1824, die Ausübung des so genannten Reiheschankes auf dem Lande betreffend, hindeuten, nach welcher in Orten, wo eine Schenke vorhanden, den Com- munen ein Reiheschank nur in den dort angegebenen Fällen ver stärket werden soll. Zwar ist hier nicht von einem eigentlichen Reiheschanke, doch aber von einem Schanke die Rede, welchen eine Commun zu erlangen sucht, und es möchten aufdiesen die Bestimmungen jener Verordnung allerdings Anwendung leiden. Unter diesen Umstanden rathet die Deputation ihrer Kam mer an: die Beschwerde der Gemeinde zu Weixdorf als zur stän dischen Bevorwortung ungeeignet zurückzuweisen. Präsident Braun: Will die Kammer sofort darüber be rschen und beschließen? — Wird einstimmig bejaht. Präsident Braun: Ich erwarte, ob Jemand darüber das Wort begehrt? Wo nicht, so frage ich die Kammer: Will sie 4*
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