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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 150. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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dem Vorschläge ihrer Deputation gemäß die vorliegende Be schwerde auf sich beruhen lassen? —LVird einstimmig be jaht. Präsident Braun: Die zweiteBeschwerde ist ausgeführt in dem Berichte der vierten Deputation, die Beschwerde des Stadtgerichts zu Elsterberg betreffend. Referent Secretair Kasten trägt den Bericht der vierten Deputation der zweiten Kammer über dieBeschw erde des Stadt gerichts zu Elsterberg in Betreff der Anlegung des Grund- und Hypothekenbuchs für Elsterberg vor. Präsident Braun: Meine Herren! In dem Berichte ist sich auf die Landtagsacten, insonderheit auf den jenseitigen Deputationsbericht bezogen worden. Da diese nicht vorliegen, so würde ich der Ansicht sein, daß die Kämmer die Berathung und Beschlußfassung über diesen Gegenstand aussetze, und ich würde ihn auf eine spätere Tagesordnung bringen. Ich habe zu fragen: ob die Kammer die Ansicht des Präsidiums theilt, und die Berathung und Beschlußfassung über diesen vorgetra genen Bericht aussetzen wolle? — Wird einstimmig be jaht. Präsident Braun: Es folgt nun die Berathung des Berichts der nämlichen Deputation über die Beschwerde von Wachwitz wegen verweigerter Reiheschanksbefugniß. Referent Secretair Kasten: Der Bericht lautet so: Die Gemeinde zu Wachwitz reichte durch ihren Gemeinde vorstand, KarlZeibkg, eine Beschwerde unterm 16. Januar d.J. bei der Standeversammlung ein und beschwerte sich in der Hauptsache darüber: daß ihr wiederholten Nachsuchens ungeachtet die Con- cession zu Erweiterung ihres Reiheschankbefugnisses durch eineSpeisewirthschaft abgeschlagen worden sei, und richtet ihr Gesuch dahin: Die hohe Ständeversammlung wolle ihrer Beschwerde abzuhelfen und ihr die erbetene Concession auszuwirken bemüht sein. Die erste Kammer wies diese Beschwerde durch ihre vierte Deputation zurück, weil den Erfordernissen §. 118 und §. der provisorischen Landtagsordnung nicht Genüge geleistet worden, es wiederholte aber gedachte Gemeinde unterm 11. März d. I. ihr früheres Gesuch und wies zugleich nach, daß ihre Beschwerde bis an das betreffende Ministerium ohne Abhülfe gelangt sei. Nun erstattete die gedachte Deputation über die Beschwerde Bericht und rieth ihrer Kammer an: dieGemeinde Wachwitz mit derselben abzuweisen, solche aber, da sie an die Standeversammlung im Allgemei nen gerichtet sei, noch an die zweite Kammer abzu geben, welchem Rathe die erste Kammer auch in der 71. öffentlichen Sitzung, vergl. Landtagsacten 18HZ, Abtheil. !l. Seite 507 und 508, einstimmig beitrat. Die Beschwerde wurde nun der zweiten Kammer unterm 23. März d. I. übergeben und von dieser am 24. Marz der un terzeichneten Deputation zur Prüfung und Berichterstattung zugewiesen. Nach erfolgter Berathung stattet dieselbe über die mehrge dachte Beschwerde, gegen deren formelle Zulässigkeit ihr irgend ein Bedenken nicht beigegangen ist, folgenden Bericht. Die Gemeinde zu Wachwitz, der das Reiheschankbefugniß zusteht, hat bei der Königl. Kreisdirection zu Dresden um Con cession zu Erweiterung dieses Befugniffes durch Anlegung einer Speisewirthschaft gebeten und zu Unterstützung ihres Gesuchs vorgebracht, daß sie dann: 1) von ihrer Fleischbank bessern Gebrauch machen, mehr Nutzen ziehen könnte, daß 2) durch Bewilligung ihrer Bitte dem ärmern Theile der Einwohner von Wachwitz, auch den vielen frem den in den nahe gelegenen Weinbergen beschäftigten Arbeitern am ersten Gelegenheit würde, sirr wenig Geld etwas warmes Essen zu erhalten, und weil 3) in neuerer Zeit, bei dem Wachsthume der Gemeinde, besonderes Verlangen danach sei, indem die zum Gasthofe erhobene Hofpreffe rücksichtlich der Kheue- rung und Entlegenheit vom Dorfe nicht allen zu ge nügen im Stande sei, ist jedoch mit ihrem Gesuche von der gedachten Behörde abge wiesen worden, weil zu Erweiterung sothanen Befugniffes em gegründetes Bedürfnis nicht vorliege, da in der Nahe von Wach witz die mit Gasthofsgerechtigkeit versehene Schankstätte zu Niederpoyritz, ingleichen der in geringer Entfernung befindliche Gasthof zu Loschwitz, so wie die Schankstätte zu Hosterwitz vor handen waren. Auf eingewendeten Recurs und von der Gemeinde Wach witz verlangten Nachweis der von ihr in Zweifel gezogenen Gasthofsgerechtsame der dasigen sogenannten Presse hat es das Königl. Ministerium des Innern bei der Resolution derKönigl. Kreisdirection zu Dresden, aus den von dieser angeführten Gründen und weil auch die Gasthofgerechtigkeit der sogenann ten Presse zu Wachwitz nicht weiter bezweifelt werden möge, bewenden und die Gemeinde zu Wachwitz mit ihrem Conces- sionsgesuche abweisen lassen. Die Beschwerdeführerin hat, wie sie behauptet, jedoch nicht nachgewiesen, gegen Abfchlagung ihres Gesuchs und wider die Anerkennung der fraglichen Gasthofsgerechtigkeit Nichtigkeits beschwerde erhoben, ist aber auch damit, da die Angelegenheit als Werwaltüngsstreitigkeit im Sinne §. 1 des Gesetzes sub 0. vom 30. Januar 1835 nicht angesehen werden könne, vielmehr hier eine reine Verwaltungssache vorliege, und daher die Nich tigkeitsbeschwerde schon in formeller Hinsicht unzulässig sei, übrigens aber neue und wesentliche Umstände, welche die dem Concessionsgesuche entgegenstehenden Bedenken beseitigten und dessen Gewährungrechtfertigten, weder nachgewiesen, noch an geführt worden, zurückgewiesen worden.
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