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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 151. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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einführen wollen. Won der letztem kann natürlich keine Rede sein, da ich in der Lhat nicht glaube, daß es wirklich Sachsen geben könne, die sich nach Bischofsmützen sehnen; gewisse Ueberfromme ausgenommen, die überhaupt wohl nicht wollen, daß das Volk, oder, mit andern Worten, die Glieder der Kirche an dem Wohl und Wehe der kirchlichen Angelegenheiten bethei- ligt werden, indem sie gern allein regieren. Ich sehe daher keinen andernAusweg, als eben den, eineSynodal- undPresbyte- rialverfassung einzuführen. Was endlich den Vorschlag unserer Deputation S. 397 unter 6. betrifft, wo sie sagt: „daß gleich zeitig eine Trennung der evangelisch-lutherischen Kirche vom Staate als Grundsatz anerkannt, und demzufolge für sie eine oberste collegiale Behörde gebildet werde, welcher die eigentliche Kirchengewalt in so weit zu übertragen sei, als solches mit Rück sicht auf die Rechte-des Staats geschehen könne", so bin ich nicht vollständig mit ihr einverstanden. Wenn sie nämlich ausgespro chen hat, daß sie die Trennung der Kirche vom Staate als Grundsatz anerkannt wissen wolle, so bin ich mit ihr einverstan den, muß aber gleich bemerken, daß ich keineswegs der Mei nung bin, daß die Kirche einen Staat im Staate bilden solle; allein mit dem zweiten Satze könnte ich mich aus folgenden Gründen nicht einverstanden erklären. Nämlich wenn wir ein mal die Synodal- und Presbyterialverfassung einführen — und zweierlei, also auch eine Episcopalverfassung können wir doch nicht einführen — so muß das auch rein durchgeführt wer den, so darf auch die bischöfliche Gewalt nicht mehr in den Händen des Cultusministers und überhaupt der W Lv-mgslieis beauftragten Staatsminister ruhen bleiben, wie bisher, sondern sie muß, meines Erachtens, auf die Landessynode übertragen Werden, so daß dieselbe die letzte Instanz in der Kirchengesetzge bung bildet, unddieStaatsregierungstenur durch Commissarien zu beaufsichtigen und in so weit zu leiten hat, daß von ihr nichts beschlossen werde, was dem Staate überhaupt entgegensteht. Haben wir diese kirchliche Gesetzgebung, so brauchen wir weiter keine derartige Behörde, sondern das verantwortliche Cültus- ministerium wird hinreichen, um deren Beschlüsse vermittelst seiner Mittel- und Unterbehörden zur Ausführung zu bringen. Ich würde also das hohe Präsidium bitten, diesen Satz bei der Abstimmung zu trennen. Endlich erlaube ich mir, bei einem so umfassenden Gesetzentwurf, wie der zukünftige sein wird, der so tief in das kirchliche Leben eingreift, noch etwas zur Sprache zu bringen, was ich für nothwendig halte; ich meine das Patro natrecht. Ich fühle mich überhaupt noch dadurch veranlaßt, Einiges darüber zu erwähnen, weil die Deputation der jenseits« gen Kammer in ihrem Berichte S. 687 sagt: „daß sie glaube, von der Staatsregierung nur solche Vorschläge zu einer Reform erwarten zu dürfen, welche, ohne in wohlerworbene Rechte ein zugreifen, den wahren kirchlichen Sinn, die wahre und innige Anhänglichkeit an die Kirche immer mehr zu befördern geeignet sindrc." Es ist wohl offenkundig, daß die Worte: „ohne in wohlerworbene Rechte einzugreifen" auf das bei dieser Reform in Frage kommende Patronatrecht zielen. Es ist un verkennbar, daß man Seiten der Herren Patrone mit großer Beforgniß dieser Reform entgegensieht, indem man der Mei nung ist, daß dabei jedenfalls wieder an einem ihrer Kleinode — an dem Patronatrechte — gerüttelt werden möchte. Ich habe manchmal darüber nachgedacht, was wohl das.,Patronatrecht überhaupt für Nutzen habe, und ob es überhaupt nothwendig sei, habe aber in der Khat mit der größten Anstrengung meines Denkvermögens keinen Grund der Nützlichkeit und Nothwen- digkeit heraussinden können. Dem sei aber, wie ihm wolle, ich will diesen Herren Berechtigten ihre Berechtigung nicht neh men, und kann sie ihnen nicht nehmen, aber doch muß ich dar aufaufmerksam machen, daß bei einer derartigen Reform jeden falls den Gemeinden eine größere Betheiligung bei der Wahl ihrer Geistlichen zugestanden werden muß. . Es sei mir erlaubt, zu bemerken, daß ich in Bezug auf meinen Wohnort die Aus übung des Patronatrechts in seinen Folgen nicht tadeln kann, denn wir sind mit guten Predigern versehen, und die Kirche ist stets gefüllt; allein das schließt noch nicht aus, daß das Patro natrecht in verschiedenen Landestheilen, deren ich selbst welche anführen könnte, großen Nachtheil auf das kirchliche Leben aus geübt hat und noch ausübr, indem den Gemeinden mitunter Männer aufgedrungen werden, die sie durchaus nicht haben wollen. Wie könnte es auch anders sein? Gesetzt, es braucht eine Gemeinde einen Geistlichen, der Patron schreibt die Vacanz aus, es melden sich Viele, er läßt Einige Probepredigten halten, und welcher ihm gefällt, den muß die Gemeinde nehmen, und in so fern er einen festen Entschluß gefaßt hat, ist auch der Ge meinde das Urtheil gefallt; denn es heißt dann: „ihr sollt und müßt den Pfarrer haben!" Nun mag dieser Mann—viel leicht in der Gemeinde schon bekannt — ein Ueberfrommer sein, er kann einer jener gewaltigen Männer sein, die allsonntäglich ihre Gemeinden mit Strafpredigten beglücken, zu welchen sie die Themata aus dem Familienleben ihrer Kirchkinder und aus den Schankstätten herbeiholen; oder es kann ein Mann sein, dem alle und jede Rednergabe abgeht, und es selbst an den nöthigen Sprachorganen gebricht, die Haupterforderniffe eines Predigers, die Gemeinde kann protestiren, wie sie will, — es hilft ihr doch nichts! Es heißt zwar, sie haben ein sogenanntes votum aega- tivllm, aber so viel mir bewußt, ist es selten einer Gemeinde ge lungen, einen derartigen Geistlichen abzulehnen, dem der Pa tron einmal die Stelle zugedacht hatte. Ich kann den Wunsch nicht unterdrücken, daß die Berechtigten selbst so gerecht sein möchten, den höchsten Bedürfnissen der Zeit entgegenzukommen, aber auch die hohe Staatsregierung möge darauf sehen, daß künftig bei Besetzung der Stellen der Geistlichen die Gemeinden mehr Theil an der Wahl derselben empfangen. Es ist gewiß richtig, daß, wenn die Gemeinde keinen Mann auf der Canzel stehen sieht, den sie liebt, achtet und versteht, der mit einem Worte in jeder Beziehung ihren Wünschen entspricht, so kann das nur den ungünstigsten Erfolg für das kirchlicheLeben haben; denn wir dürfen nicht vergessen, daß unser protestantischer Kul tus nüchtern und einfach und nicht von ceremoniellemGepränge umgeben ist, daß er schon dadurch auf die Gemüther der Menschen einwirkm könnte. Wir brauchen daher durchaus gute
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