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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 152. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Es müßte auch in derThat einen sehr unangenehmen Eindruck machen, wenn man ein äußerlich schön geschmücktes Haus an schaut, und beim Hineintreten in dieses Gebäude nichts als Schmuz, Moder und Unebenheiten bemerkte. Bon dieser Ueberzeugung, es ist dies eine erfteulicheWahrnehmung,scheint unsere hohe Staatsregierung lebhafter durchdrungen zu sein, als manche sogenannte Anhänger der evangelisch-lutherischen Kirche, welche den Protestantismus, dessen Lebenselement die Freiheit und der Fortschritt ist, gern zu einem ewigen Stabi- lismus verdammen möchten, welche diejenigen, welche bei Beurtheilung kirchlicher Fragen auch der Vernunft eine Stimme einräumen, verketzern und sie gern aus dem Tempel hinaustreiben möchten, um ihn selbst für sich allein zu behalten, Leute, deren religiöses Sein von der Aufrechthaltung einer Ei desformel abzuhängen scheint. Wahrlich es bemerken diese Menschen nicht in ihrer Blindheit, daß sie dadurch, daß sie der Vernunft, der den Menschen von Gott verliehenen Ver nunft alle Competenz in Glaubensangelegenheiten aberkennen, selbst die unvernünftigste und gottloseste Handlung begehen; denn es würde schlimm mit derjenigen Religion stehen, deren Grundwahrheiten nicht vor derselben Vernunft, welche Gott uns eben zur Erkenntniß der Wahrheit und Unterscheidung der Wahrheit von der Lüge gegeben hat, stichhaltig sein sollten. Reformen wollen allerdings jene Anhänger des Buchstabens ebenfalls, allein blos auf den äußern Ausbau beschränken sie ihre Forderungen, im Innern aber wollen sie den alten Moder beibehalten. Sie wünschen eben so, wie wir, Trennung der Kirche vom Staate, aber nicht., wie wir, um der Kirche eine Bahn zu freierer Entwickelung und Bewegung zu verschaffen, sondern um sie um so sicherer zu knechten. Wir verlangen Trennung der Kirche vom Staate, vornehmlich aber aus dem Grunde, weil diese Trennung und die dadurch bedingte Selbst ständigkeit der Kirche durch unsere unverletzliche Verfassungs urkunde garantirt und weil sie eine Forderung des neuern Staatsrechts ist. Denn nach dem neuern Staatsrechte be steht in unfern deutschen Bundesstaaten eigentlich keine Herr- sch ende Kirche mehr. Durch die neuern organischen Gesetze des deutschen Bundes ist allen Bekennern des christlichen Glaubens, sie mögen einer Confession angehören, welcher sie wollen, gleiche Berechtigung im Staate zu Theil geworden. Leider giebt es Staaten, wo man von der Richtigkeit dieses Satzes sich noch nicht überzeugen zu können scheint. Ich will diese Staaten nicht nennen; allein Sachsen wird wenigstens hierin das Beispiel dieser Staaten, welche das Heil der See len ihrer Unterthanen nur in einer einzigen Religion zu finden scheinen, nicht nachahmen wollen, vielmehr glaube ich und ver traue, daß die hohe Staatsregierung die Hoffnung, welche man in sie gesetzt hat, auf's glänzendste rechtfertigen und den Bewegungen in der evangelisch-lutherischen Kirche, wie sie sich in der neuern Zeit gezeigt haben, diejenige Richtung geben werde, welche zum wahren Heile der Kirche und zu deren Frie den gereicht. Abg. Rittner: Der erste Antrag der Deputation, der dahin geht, daß überhaupt Reformen der evangelisch-lutheri schen Kirche wünschenswerth und nothwendkg seien, wird, wie es scheint, von Niemandem Widerspruch erfahren, und ich werde mich demgemäß begnügen, mich damit einverstanden zu erklären. Anders verhält es sich jedoch mit dem zweiten Anträge. Hier hat der Abgeordnete v.Zezschwitz bereits gestern übereinstimmend mit dem von der ersten Kammer ausgesprochenen Anträge erklärt, daß nach seiner Meinung nichts vorgenommen werden dürfe, wodurch die Glaubenslehren der evangelisch-lutherischen Kirche in Frage gestellt .werden könnten. Ich bin anderer Meinung. Ich glaube, daß die Glaubenslehren unserer Kirche wohl hier und da einer Umänderung bedürfen. Zur Begründung dieser Ansicht berufe ich mich mit unserer Deputation auf die Grund- principien unserer protestantischen Lehre und aufdie Aussprüche unserergroßenReformatoren—Lutherund Melanchthon—hier über, wie sie sich in ihren Werken und in den symbolischen Bü chern selbst zahlreich vorsinden. Ich kann aber auch der Be hauptung, die gestern von dem Abgeordneten Heuberer ausge sprochen wurde, indem er meinte: „es möge die hohe Staatsre gierung hier mit offenen Armen den Wünschen entgegenkom men," nicht beitreten; ich bin vielmehr der Meinung, daß man, wenn irgendwo, dann hier mit großer Vorsicht zu Werke gehen möge. Aus diesen,, von mir nur kurz und rhapsodisch angedeu teten drei Richtungen, in welchen die verschiedenen Wünsche der Betheiligten mehr oder weniger sich von einander entfernen, geht zur Genüge das Schwierige hervor, hier etwaszu thun, was Allen genügen mird. Unsere Regierung und der uns vorlie gende Bericht haben aber auch die Schwierigkeiten der Aufgabe vollständig erkannt; beide sind darüber einig, daß nur unter Theilnahme der Kirchengemeinden selbst etwas Wünschens wertes geschaffen werden könne, beide wollen, um der Tätig keit der Gemeinden auf kirchlichem Gebiete einen Centralpunkt zu geben, daß eine oberste collegiale kirchliche Behörde gebildet werde. Mit allen diesen Anträgen, wie sie auf S. 390 und 394desDeputationsberichts enthalten sind, bin ich vollkommen einverstanden, jedoch mit ausdrücklichem Wegfalle des Antrags der ersten Kammer. Ich komme nun zu dem vierten auf S. 397 des Berichts befindlichen Anträge der Deputation sul> ä., und hier muß ich mich gegen den ersten Satz dieses Antrags er klären, indem darin ausgesprochen worden ist, daß einevollstän dige Trennung der Kirche vom Staate ftattsinden solle. Ich gehöre vielmehrzudenen,welchewünschen, daß christlkche'Grund- sätze, daß sittlich religiöse Veredlung unsere politischen Ver hältnisse immer mehr durchdringen und erfüllen mögen. Ich wünsche, wie. Pfizer sagt, nicht, daß die Kirche Herrin des Staats, wohl aber die Seele des Staats werden möge; die Ge walt der Kirche soll keine politische oder durch den Glauben ge botene sein, sondern eine freie auf Vernunft und Sittlichkeit ge gründete. In dieser meiner Ansicht finde ich nun einen Wider spruch mit dem Anträge der Deputation Seite 397 und werde daher gegen den ersten Theil dieses Antrags stimmen müssen, wenn ich nicht eines Andern belehrt werde, daß nämlich dieser
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