Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 152. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Berathung der dem äußern Rechtsgebrete der Kirche ange hörenden Fragen verfassungsmäßig competent ist. Auch a«l und K., die in dieser Angelegenheit zu wählenden Zwischen deputationen betreffend, bin ich mit der geehrten Deputation einverstanden. Was den Seite 410 enthaltenen Antrag: sämmtliche Petitionen zur Kenntnißnahme und beziehendlich Erwägung an die hohe Staatsregierung gelangen zu lassen, be trifft, so möchteich wünschen, daßdieWorte: „und bezie hendlich Erwägung" ausfallen. Die hohe Staatsregie rung wird schon von selbst ermessen, welche Petitionen sich be sonders zur Erwägung eignen. Ich glaube also, daß es genü gen würde, den fraglichen Beschluß mit Auslassung der ange führten Worte zu fassen, und ich ersuche das geehrte Präsidium, die Worte: „und beziehendlich Erwägung" abgesondert zur Ab stimmung zu bringen. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Es ist zweifelhaft, ob das Decret vom 14. September 1845 aus freier Entschließung des hohen Kultusministeriums hervorgegangen ist oder durch die zahlreichen Petitionen, welche aus allen Kheilen des Landes, namentlich aber auch von Obrigkeiten und städtischenBehörden an das Cultusministerium und die in Lvsogelieis beauftragten Minister gelangt sind, hervorgerufen worden ist. Jedenfalls hegte man im Lande die Erwartung, daß das AllerhöchsteDecret einen vollständigen Plan über eine Reform vorlegen würde. Es ist dieses nicht geschehen, und ich meinerseits kann es bei der WichtigkeiMnd Schwierigkeit der Sache nicht tadeln, wenn die Ansichten der Stände in einer so hochwichtigen Angelegenheit zuvor gehört werden, ehe vielleicht ein den Wünschen der Stände ganz entgegengesetzter Entwurf vorgelegt wird. Was nun die Petitionen anlangt, so hatten sie eine doppelte Richtung. Sie sprachen das Bedürfnis: nach einer äußern und innern Kirchen reform aus. Es ist zwar von der geehrten Kammer beschlossen worden, über das Dogmatische nicht zu sprechen, allein eine vollkommeneAusscheidung läßt sich in so fern nicht ermöglichen, als beide Gegenstände im engsten Zusammenhänge stehen. Ich werde daher eingedenk des Kammerbeschlusses das Dogmatische zwar nicht berühren, muß mir aber doch einige Worte in Bezug auf den Kheil der Petitionen erlauben, welcher die innere Kir chenreform betrifft. In der protestantischen Kirche ist man zu der Ueberzeugung gelangt, daß nicht der gesammte Inhalt der Bekenntnißschristen für ewige Zeiten bindend sei, und dies aus einem einfachen Grunde. Die Bekenntnißschristen sollten die Glaubenslehren der neuen Kirche enthalten und sind durch die damaligen historischen Umstände hervorgerufen worden. Sie sollten namentlich der römisch-katholischen Kirche gegenüber ein Zeugniß von dem wahren evangelischen Glauben abgeben. Hält man diesen Gesichtspunkt fest, so wird man sich leicht überzeu gen, daß es den Reformatoren unmöglich war, dasDogmatische ganz zu umgehen. Sie sahen sich durch das Bedürfniß der Zeit genöthigt, gewisse dogmatische Sätze in diese Bekenntnißschristen mit auftunehmen. Die neuere Zeit bezweifelt, und wie ich glaube, mit Recht, daß diese dogmatischen Sätze für sie und uns noch bindend sein können. Wenn daher von einem großen Theile der protestantischen Kirchengenossenschaft auf Ausscheidung dieser dogmatischen Sätze aus den Bekenntnißschristen ange tragen wird, so finde ich darin nur eine billige Forderung der vorgeschrittenen Zeit. Damit ist noch keineswegs gesagt und entschieden, ob überhaupt die symbolischen Bücher Wegfällen sollen, oder ob es überhaupt nothwendig ist, sich an Symbole zu binden. Dies sind Fragen, welche man den künftigen Synoden zur weitern Berathung überlassen muß. Zur Ent scheidung über die Wünsche nach innerer Kirchenreform aber kann nur gelangt werden, wenn die Kirche ein Organ hat, wel ches sich darüber aussprechen kann. Deshalb hat die hohe Staatsregierung, und gewiß mit Recht, ihr Augenmerk zunächst auf die Verfassung der protestantischen Kirche gerichtet; denn nach unserer jetzigen Verfassung würden nur die in Lvaogelicis beauftragten Staatsminister, nach Befinden unter Beitritt der Ständeversammlung, über die innern kirchlichen Angelegenhei ten entscheiden können. Es ist zwar von Seiten der Staats regierung bezweifelt worden, daß hierin die Stände ein Zustim mungsrecht hätten, allein die sächsische Geschichte weist nach, daß dieses von jeher und seit der Reformation unbedingt der Fall gewesen ist. Was nun die Verfassung der protestantischen Kirche anlangt, so zeigt schon die Kirchengeschichte hinlänglich, daß man die ganze Kirchengewalt dcmLandesfürsten übertragen mußte, weil äußere dringende Umstände die Reformatoren dazu zwangen. Wo hätten die Reformatoren Schutz gegen die römisch-katholische Kirche finden sollen, wenn nicht beiden politischen Gewalthabern? Aus diesem sehr einfachen Grunde kam die Kirchengewalt zunächst an den Landesfürsten, und man kann allerdings in so fern sagen, daß es durch Uebertragung ge schehen ist. Gewiß ist es aber eine starke Fiction, wenn man behauptet, die Kirchengesellschaft hätte aus freier Entschließung die Kirchengewalt dcmLandesfürsten übertragen. Nach dem natürlichen Kirchenrechte und nach dem Begriff jeder Genossen schaft steht das Recht, über ihre Angelegenheiten zu beschließen, der Gesellschaft selbst zu. Es ist daher gewiß mit Dank anzuer kennen, wenn die hohe Staatsregierung sich zu einer Verfas sungsveränderung in unserer Kirche entschlossen hat. Die Deputation hat in ihrem Gutachten den Satz vorausgeschickt: es sei anzuerkennen, daß eine Reform in der evangelisch-lutheri schen Kirchenverfassung wünschenswerth sei. In diesem ersten Lheile hat die Deputation, wie es scheint, geflissentlich vermie den, sich über die Reform der innern Kirche auszusprechen; sie hat ihr Gutachten nur auf die äußere Kirchenverfassung be schränkt, und ich glaube, daß sie dies mit Recht gethan hat, wo bei ich jedoch meinerseits die Kompetenz der Ständeversamm lung nicht bezweifeln will, sich auch über die innern Angelegen heiten der protestantischen Kirche wenigstens gutachtlich auszu sprechen. Gegen die Nothwendigkeit einer Reform der Kirchen verfassung hat sich meines Wissens gar keine Petition entschie den ausgesprochen, selbst diejenigen Petitionen aus der Lausitz nicht, welche eine entgegengesetzte Richtung verfolgen, wiewohl auch einzelne Aeußerungen dahin abziclen. Wäre aber auch
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder