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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 152. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Angelegenheiten am dringendsten begründeteSelbstständigkeit der Kirche einzugreifen. Uebrigensbraucheichwohlkaumzu erwäh nen, daß eine innereKirchenreformein äußerst wichtiger Schritt ist und nur mit dergrößten Vorsicht unternommen werden kann. Sie wird sich immer innerhalb gewisser, streng bemessenerGren- zen, die freilich nicht leicht zu finden sind, zu bewegen haben, wenn nicht die Landeskirche aus der großen Gemeinschaft der evangelisch-lutherischen Kirche einseitig austreten, sich selbst zur Secte herabsetzen willl Sie wird mit großer Vorsicht unter nommen werden müssen auch deshalb, weil auf diesem Wege leicht etwas herbeigeführt wird, was das Verwerflichste und Gehässigste ist, Glaubenszwang der Majorität gegen die Mino rität. JmUebrigen ist darüber etwas weiter nicht zu bemerken. Auf einzelne Aeußerungen einzugehen, enthalte ich mich, da es nicht an der Zeit sein würde, und erst künftig darüber mit Sicher heit gesprochen werden kann. Präsident Braun: Der Referent hat nun das Schluß wort. Referent Secretair Hensel: Dasjenige, was ich im Schlußwort noch zu bemerken habe, wird verhaltnißmaßig kurz sein können, wenn ich nicht auf das im Berichte Niedergelegte, auf welches ich jedoch ausdrücklich Bezug nehmen muß, zurück gehen, wenn ich nicht in Wiederholungen verfallen will. We sentliche Angriffe gegen den ganzen Deputationsbericht sind uicht erfolgt; es sind nur verschiedene Ansichten und Meinun gen und einige Bedenken aufgestellt worden. Allerdings kann aber das Letztere in dieser wichtigen Angelegenheit um so weni- gerbefremden, als ja nicht etwas Gegebenes uns bereits vorliegt, sondern wir nur in einigen Umrissen um etwas bitten, was erst der künftige Gesetzentwurf im geordneten klarenBilde uns vor führen soll. Vieles, was bemerkt worden ist, kann ich aus diesem Grunde völlig unbeantwortet lassen. Hierzu gehört auch das mit zur Sprache gebrachte Patronatrecht; doch ich glaube, man kann sich mit demselben einerseits versöhnen und andererseits dabei beruhigen, wenn z. B. der Wunsch erfüllt wird, daß von den Collaturberechtigten den Kirchengemeinden bei Besetzung geistlicher Stellen drei Candidaten zur Auswahl vorgeschlagen werden. Ein anderer Wahlmodus scheint be denklicher zu sein. Es ist ferner die Grundverfassung und das einheitliche Bestehen der evangelisch-lutherischen Kirche erwähnt worden. Keines von Beiden will die Deputation erschüttern. Es ist gegen den Antrag unter b. überhaupt, und theilweise auch für die Beibehaltung des Nachsatzes zu diesem Anträge gesprochen worden. Hier muß ich aber erinnern, daß zwischen den Grundsätzen einerKirche und den Glaubenssätzen ein wohl zu beachtender Unterschied ist. Als obersten Grundsatz stellte und stellt die evangelisch-lutherische Kirche auf, und in ihm be ruht das einheitliche Bestehen derselben, daß nur die heilige Schrift die alleinige Richtschnur des Glaubens und Lebens sei. Hierdurch unterscheidet sich diese Kirche von andern Glaubens genossenschaften. Außer diesem Hauptgrundsatze sind aller dings noch andere Folgesätze aufgestellt worden, z. B., daß die evangelisch-lutherische Kirche keine -Tradition, keine Erblehre anerkenne, welche neben der heiligen Schrift oder gar über ihr stehen könne. Diese Grundsätze bilden gleichsam den Urstoff, aus welchem sich der Geist und das Wesen der Kirche gestaltet und nährt. Sie sind die Basis, auf welcher die Glaubensein heit, die Gemeinschaft der Gläubigen beruht. Sie geben, wie ein sehr geehrter Abgeordneter bemerkt hat, das Criterium. Sie allerdings können nicht aufgegeben werden, so lange dieKirche das sein soll, was sie ist. Anders verhält es sich jedoch mit dem Lehrbegriff oder den Glaubenssätzen. Sie sind ebenfalls von hoherWichtigkeit, aber keineswegs von solcher Bedeutung, wie die Grundsätze selbst. Die Glaubenssätze können aus den Grundsätzen und der Erkenntnißquelle derselben, der heiligen Schrift, irrthümlich abgeleitet worden sein. Wer dieses leugnen wollte, müßte die ganze Kirchengeschichte verleugnen; der müßte vor die Reformation selbst zurückkehren; der müßte überhaupt die fortschreitende Bildung derMenschheitin Abrede stellen; denn die Erkenntniß hat ihren großen Einfluß auch auf den Glauben, und muß ihn naturgemäß haben. Ich habe anders als Kind geglaubt, anders als Jüngling, und glaube jetzt als Mann anders. Ich nehme an, daß dies auch bei an dern Individuen der Fall ist, ja, daß dies hinsichtlich ganzer Völkerschaften stattsindet. In diesen Beziehungen verweise ich auch auf den Inhalt der zum zweiten Punkt angebrachten Note. Dort sagt Luther: „Einer allein ist unser Meister!" Wir haben zu bedenken, daß dieser unser Meister selbst irgend eines der vorhandenen Glaubensbekenntnisse nicht aufgestellt, nicht ausgesprochen hat. Auch die Reformatoren wollten un veränderliche Traditionen nicht machen. Es ist bekannt, daß Melanchthon noch unmittelbar vor der Uebergabe die Augs- burgische Confessio» änderte, daß der lateinische und deutsche Text derselben von einander abweichen. Ich könnte hier zu -diesem Allen eine Menge Belegstellen vorbringen, will mich aber nur auf einen einzigen kurzenAusspruch eines anerkannten deutschen Schriftstellers und Theologen berufen, aus Johann Gottfried v. Herder. Dieser sagt: „Freiheit der Schrift auslegung nach wachsender Erkenntniß ist unver änderliches Principium des Protestantismus. Der Lehr begriff, ein Haufe zusammengetragener Meinungen, kann sich ändern." Was aber die äußere Reform selbst betrifft, so ist nicht zu verkennen, daß selbstdie Presbyterial-und Synodal verfassung mancherleiBedenken erregen könne. Namentlich haben dieSynoden nicht immer die erfreulichstenFrüchteihrerThätigkeit geliefert. Es kommt aber, was ganz vornehmlich zu beachten ist, auf ihre Zusammensetzung und auf ihren Geschäftskreis an. Zuchtgerichte wird jetzt Niemand hinstcllen oder dulden wollen. Wenn man in einem ächt constittftionellen Sinne die Geeignet sten und Besten aus dem Volke zur Besorgung und Berathung der gemeinsamen Angelegenheiten auserwählt, so darf man doch wohl dasVertrauen hegen, daß fürdas Gemeinbeste etwas wahr haft Ersprießliches, daß die segensreichsten Früchte daraus er wachsen können. Das allgemein anerkannte Bedürfniß nach Reform in der evangelisch-lutherischen Kirche beruht auf dem
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