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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 153. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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die sogenannten Koststellen zu leistenden Zahlungen auf ihren frühem Betrag zurückzubringen; 4) die Schulbibliothek mit ei nem Fixum von wenigstens 115 Khlr. und die Lesebibliothek mit einem Fixum von 50 Khlr. zu dotiren; 5) die Zahl der Alumnen von der gegenwärtigen 130 betragenden entweder auf die frühere von 120 zu reduciren, oder Maaßregeln zu ergreifen, die gegenwärtige Mehrzahl unschädlich zu machen; 6) der hohen Staatsregierung zur Erwägung zu geben, ob'nicht die bis zum Jahre 1830 zum allgemein anerkannten Besten der Anstalt aus drei Personen bestandene Inspektion wiedercherzustellen sei. Die zweite Kammer ist darauf nicht eingegangen. Man hat sich dies seits zu diesen Anträgen nicht entschließen können, und es ist in der jenseitigen Kammer beschlossen worden, der zweiten Kammer hierin nachzugeben und die Anträge auf sich beruhen zu lassen. Eine Abstimmung hierüber ist sonach nicht erforderlich. Präsident Braun: Es bewendet also bei dem frühem Beschlüsse der zweiten Kammer. Referent Abg. Georgi: In dieser Kammer ist beschlossen worden, einen Antrag an die hohe Staatsregierung in Bezug auf die Veröffentlichung der Bundestagsprotocolle zu bringen des Inhalts: „Die Kammer wolle diehoheStaatsregierung er suchen: daß sie bei dem hohen Bundestagen Frankfurt sich da hin verwende, daß künftig die Veröffentlichung der Bundes tagsverhandlungen aufdem Grunde der am 14. November 1816 vereinbarten Geschäftsordnung als Regel beobachtet werde." Die erste Kammer ist bei ihrem ersten Beschlüsse der Ablehnung stehen geblieben, während Ihre Deputation, meine Herren, sich nicht hat entschließen können, diesen Antrag aufzugeben. Das Resultat der Sache ist allerdings, daß der Antrag nicht an die Staatsregierung gelangen kann, allein ihn aufzugeben, dazu konnte sich die Deputation nicht bestimmen, und ich glaube, daß die geehrte Kammer damit einverstanden sein wird. Abg. v. Schaffrath: Als Grund ist in der jenseitigen Kammer gegen diesen von dieser Kammer angenommenen An trag angeführt worden, es sei keine Aussicht vorhanden, daß auf Verwendung der Staatsregierung der deutsche Bund seine Pro tokolle veröffentlichen werde. Diesen Grund kann ich schon im Allgemeinen nicht gelten lassen. Wenn ein Antrag an und für sich gut ist, und wir von seiner Nothwendigkeit überzeugt sind, so stellen wir ihn und müssen ihn stellen, mögen wir nun die Aussicht haben, daß er erfüllt werde, oder nicht. Durch die Schwierigkeit der Erfüllung eines Wunsches muß man sich nie abhalten lassen von dem, was man einmal für gut anerkannt hat. Am allerwenigsten möchte ich hier diesen Grund gelten lassen. Weil der deutsche Bundestag durchaus nicht auf die Wünsche des deutschen Volkes eingehen will, deshalb will man diese Wünsche verstummen machen, und deshalb wollen wir schweigen? Nimmermehr! Die Befehle des deutschen Bundes sind keine unfehlbaren und unabänderliche Diktate; der deutsche Bund muß endlich doch auch der öffentlichen Meinung des ge bildeten Deutschlands nachgeben, und aus diesem Grunde bin ich der Deputation sehr dankbar dafür, daß sie nicht der ersten Kammer nachgegeben hat, zumal der Beschluß der ersten Kam mer auf einem solchen ganz unerheblichen Grunde beruht. Referent Abg. Georgi: Es war allerdings früher die Veröffentlichung der Bundestagsprotocolle die Regel und die Geheimhaltung die Ausnahme; jetzt ist die Geheimhaltung die Regel und die Veröffentlichung die Ausnahme. Die De putation war allerdings der Ansicht, daß es nicht blos im Inter esse des deutschen Volkes, sondern auch im Interesse des deut schen Bundes selbst sei, daß die frühere Regel wieder hergestellt werde. Deshalb hätte die Deputation gewünscht, daß ein An trag darauf an die hohe Staatsregierung gestellt werden möchte. Allein es bleibt nichts Anderes übrig, als bei dem frühem Be schlüsse stehen zu bleiben, da der Beitritt der ersten Kammer nicht zu erlangen ist. Vicepräsident Eisen stuck: Auch ich kann der Deputation nur dankbar sein, daß sie uns anräth, bei unserm frühem Be schlüsse stehen zu bleiben. Ich gebe zu, wenn beide Kammern sich nicht vereinigen, so hat der Beschluß der zweiten Kammer keinen Erfolg; aber ich glaube, die zweite Kammer ist es sich selbst schuldig, den Antrag, den sie nicht blos jetzt, sondern schon bei zwei Landtagen ausgesprochen hat, daß nämlich dieBundes- tagsverhandlungen zur Kunde Deutschlands gebracht werden möchten, fortwährend auszusprechen. Diese Einrede, welcher man sich in der ersten Kammer bedient hat, um den Antrag ab zulehnen, als ob es nämlich der Staatsregierung nicht gelingen werde, auf den deutschen Bund einzuwirken, diese geht zu weit, denn dann könnte man jeden Antrag zurückweisen. Dar auf kann die Kammer nie und nimmer eingehen. Wenn es über diesen Antrag zwischen beiden Kammern zur Vereinbarung gekommen wäre, so würde es der Staatsregierung wohl möglich gewesen sein, einen solchen Antrag an den Bundestag zu brin gen, und, meine Herren, es handelt sich hier keineswegs blos um Sachsen, sondern darum, daß aus allen deutschen Gauen, aus allen deutschen Ständeversammlungen laut veröffentlicht werde, daß man glaube, es sei nothwendig, um dem deutschenBunde Vertrauen zu verschaffen, daß er seine Protokolle veröffentlicht. Ja, ich bin vergewissert, daß dem Interesse des deutschen Bun destages dadurch gar Hein Nachtheil gebracht wird, ja, daß in manchen Fällen sich zeigen würde, daß der deutsche Bund doch nicht so ganz unthätig ist, als es scheinen muß, wenn man gar nichts von ihm vernimmt. Und so liegt es im Interesse der Kammer, im Interesse des deutschen Vaterlandes und des deut schen Bundes selbst, daß man bei jedem Landtage diesen Antrag wiederholt, und wenn dieser Antrag von allen deutschen Stände versammlungen kommt, so bin ich gewiß, daß der Bundes tag selbst sein Interesse auch nicht verkennen und zur Veröffent lichung seiner Protokolle sich wieder entschließen werde. Referent Abg. Georgi: Ich theile die Ansichten des letz ten geehrten Sprechers vollständig, und dieDeputation konnte wohl voraussehen, daß sie im Sinne der geehrten Kammer handle, wenn sie auf dem früher gefaßten Beschlüsse beharre. Das Einzige, was dabei beruhigt, ist, daß wir zu der hohen Staatsregierung das Vertrauen haben dürfen und haben kön-
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