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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 153. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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nen, sie werde auch ohne eineü solchen ständischen Antrag den Zweck zu verfolgen suchen, der der Deputation vorschwebte, da ich überzeugt bin, die hohe Staatsregierung theilt hierin die Ansichten der zweiten Kammer. Präsident Braun: Will noch Jemand darüber das Wort ergreifen? Wo nicht, so frage ich die Kammer: Will sie hierin bei ihrem frühem Beschlüsse beharren? — Wird einstimmig bejaht. Referent Abg. Georgi: Bei jedem Landtage seit 1834 ist für die Staatsregierung die Ermächtigung ausgesprochen worden, gewisse Positionen des Ausgabebudjets, welche immer dieselben geblieben sind, zusammenzuziehen. Es sind dies die Positionen 13,14, 15 bei dem Ministerium der Justiz, 19,20 und 21 bei dem Departement des Innern, 48, 49, 50 und 51 bei dem Militairdepartement, 72, 73 und 74 bei dem Depar tement der auswärtigen Angelegenheiten und 85, 86 und 87 bei dem Bauetat. Die Deputation schlägt Ihnen vor, diese beim Budjet beantragte Ermächtigung auch diesmal für die Regierung in der ständischen Schrift auszusprechen. Präsident Braun: Will die Kammer die von dem Herrn Referenten angedeutete Ermächtigung für die Staatsregierung in der ständischen Schrift aussprechen? — Wird gegen drei Stimmen bejaht. Referent Abg. Georgi: Es ist endlich noch zu bemerken, daß von der hohen Staatsregierung der Standeversammlung diesmal beim Budjet der Entwurf eines Finanzgesetzes vorge legt worden ist. Es ist dieser Entwurf deshalb an die Stände gekommen, weil bei der Entwerfung des Budjets die Staats regierung noch der Ansicht war, daß sich diesmal das Proviso rium werde vermeiden lassen, und das Finanzgesetz zu rechter Zeit zur Verabschiedung werde gebracht werden können. Diese Voraussetzung hat sich, wie Sie wissen, nicht erfüllt. Es ist vielmehr von der Ständeversammlung ein Steuerprovisvrium wieder bewilligt worden und der vorgelegte Entwurfdes Finanz gesetzes paßt nun nicht mehr ganz zur Sachlage. Die Depu tation schlägt Ihnen daher vor, auch diesmal wie früher der hohen Staatsregierung die Ermächtigung zu ertheilen, das Finanzgesetz in Gemäßheit der gefaßten Beschlüsse und unter Bezugnahme auf die ständische Zustimmung zu erlassen. Präsident Braun: Will die Kammer der hohen Staats regierung die Ermächtigung zur Erlassung des Finanzgesetzes in Gemäßheit der gefaßten Beschlüsse und unter Bezugnahme ständischer Zustimmung ertheilen? — Wird einstimmig be jaht. Präsident Braun: Wir kommen nunmehr zum dritten Gegenstände der Tagesordnung, der Berathung des Berichts, das Zusammentreffen verschiedener Freiheitsstrafen betreffend. Der Herr Referent wird ersucht, uns diesen Bericht zu geben. Ich bemerke im voraus, daß wir in dieser Sitzung nur einen Theil dieses Berichts werden erledigen können, weil wir um 2 Uhr zu einer geheimen Sitzung übergehen werden; wir wer den jedoch heute noch eine Abendsitzung halten. ReferentAbg. Schäffer:'Däs Allerhöchste Decret lautet: Se. Königliche Majestät-Haben in Folge der kn dem Landtagsabschiede vom 21. August 1843 ertheilten Zusage einen Gesetzentwurf, die bei dem Zusammentreffen verschiedenartiger Freiheitsstrafen und bei der Strafverwandlung zu befolgenden Grundsätze betreffend, bearbeiten lassen, welcher den getreuen Ständen, zurErlangung ihrer verfassungsmäßigenZustimmung, nebst den dazu gehörigen Motiven in den Beilagen sub ^4. und L. hiermit vorgelegt wird. Durch dessen Annahme werden zugleich einige Abänderun gen im Militairstrafgesetzbuche nvthwendig werden, welche in Beilage sub 0. zusammengestellt sind. Dresden, am 29. September 1845. Friedrich August. (1.8) Julius Traugott Jakob von Koenneritz. 'ReferentAbg. Schäffer: Es hat zeitherdie Staatsre gierung die Zustimmung ertheilt, daß von der Verlesung der Motive (s. dieselben in d. Mittheil, der ersten Kammer Nr. 31, S.689flg.) abgesehenwerde; ich erlaube mir daher die Anfrage, ob auch diesmal davon abgesehen werden kann? Staatsminister v. Könneritz: DaS Ministerium ver zichtet darauf. Präsident Braun: Will die Kammer von Verlesung der Motive absehen? Abg. Joseph: Ich widerspreche auch hier dem Verlassen der Regel, da es sehr leicht den Anschein gewinnen könnte, als ob blos wegen der Nähe des Schluffes des Landtags von der Landtagsordnung abgegangen werden sollte; dies aber würde dem Ansehen unsererBerhandlungen Abbruch thun. Es scheint mir das Vorlesen der Motive um so mehr angemessen zu ei ner Zeit, wo die Gegenstände, welche unserer Berathung vor liegen, immer vielfältiger und gedrängter werden, und immer weniger Zeit gegeben ist, sich auf die Verhandlungen vorzube reiten. Präsident Braun: Es wird dies von dem Beschluß der Kammer abhängen. Ich wiederhole also die Frage: Will die Kammer, daß von dem Vorlesen der Motive abgesehen werde? — Wird gegen fü n f Stimmen bejaht. Referent Abg. Schäffer: Der Bericht lautet, wie folgt: Schon frühere von der Staatsregierung und den Ständen gemachte Wahrnehmungen, daß die Freiheitsstrafen des Zucht- und Arbeitshauses in ihrem Verhältnisse zu einander der gesetz lich festgesetzten und bestimmten Geltung nicht vollkommen ent sprächen, dieses Mißverhältniß bei der Strafverwandlung aber am auffallendsten hervortrete, haben bei vorhergegangenen Landesversammlungen die Aufmerksamkeit der gesetzgebenden Körperschaften erregt. Anträge verschiedener Art sind deshalb gestellt worden, die Staatsregierung selbst hat vielfach mit die sem Gegenstände sich beschäftigt und diese Erwägungen haben als Resultat den vorliegenden Gesetzentwurf ergeben.
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