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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 154. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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(Dies geschieht.) Präsident Braun: Das über die gestrige Abendsitzung aufgenommene Protokoll wird der Herr Secretair zugleich mit vortragen. (Dies geschieht durch den Secretair Tzschucke, und es wird das Protokoll auf gestellte Präsidialfrage von denselben Abgeordneten mit vollzogen.) Der Vortrag aus der Regi strande enthalt folgende Nummern: 1. (Nr. 1737.) Bericht der in Betreff der kirchlichen Angelegenheiten erwählten außerordentlichen Deputation der zweiten Kammer über die Altarweihe der römisch-katholischen Kirche in Annaberg und den Jesuitismus in Sachsen betr. Präsident Braun: Dieser Bericht ist bereits zum Druck gegeben, und ich werde ihn wo möglich auf eine Tagesordnung der nächsten Woche bringen. 2. (Nr. 1738.) Protocollextract der ersten Kammer vom 8. Juni, die Berathung über das Allerhöchste Dekret, die Re chenschaft auf die Finanzperiode 18§tz betr. Präsident Braun: Wird an die zweite Deputation zu rückgehen. 3. (Nr. 1739.) Desgleichen von demselben Tage, die Berathung über das Allerhöchste Dekret, den Elsterbrunnen bei Adorf betr. Präsident Braun: Geht ebenfalls zur zweiten Depu tation zurück. 4. (Nr. 1740.) Bericht der ersten Deputation der zwei ten Kammer über das Allerhöchste Dekret vom 23. Februar 1846, die Uebereinkunft wegen der Herrschaft Wildenfels betr. Präsident Braun: Steht auf der heutigen Tagesord nung. Abg. Oberländer: Ich bitte um die Erlaubniß, zu sprechen, da ich als bestellter Referent in dieser Sache etwas zu bemerken habe. Sie ist bereits in der ersten Kammer ver handelt worden, und zwar in geheimer Sitzung aufVerlangen der Königl. Beauftragten. In der Deputation sind die Kö niglichen Commissarien der Ansicht gewesen, daß es auch in, der zweiten Kammer also gehalten werden solle. Ob die hohe Staatsregierung anderer Ansicht geworden ist, kann ich allerdings Nichtwissen; aber abgesehen davon, ist zu be merken, daß der Bericht ziemlich umfänglich ist. Die zu er wägenden Verhältnisse sind nicht ganz einfach, sondern ziem lich complicirt, auch handelt es sich dabei, wenn auch nicht um eine erst jetzt auszusprechende besondere Bewilligung, doch um -ir Gutheißung der Auszahlung einer großen Summe aus der Staatskasse von über 112,000 Thlr. wegen Entschädigung für die Einführung der direkten und indirekten Berbrauchs- rmd Personslabgaben in der Herrschaft Wildenfels. Deshalb müßte ich mie den Vorschlag erlauben, daß, wenn von Seiten der hohen Staatsregierung daß Verlangen gestellt werden sollte, die Vorlage in geheimer Sitzung zu verhandeln, der Bericht zunächst verlesen und der Entschließung der Kammer anheimgestellt würde, ob der Bericht als Handschrift zu drucken sei. Wenn die einzelnen Mitglieder aus Ueberzeugung sich über die Sache entschließen sollen, nicht bloß aus Vertrauen zur Deputation, so wird der Druck wohl nothwendig sein. Bei dem bloßen einmaligen Vorlesen des Berichts dürften sich die Mitglieder kaum eine selbstständige Ueberzeugung von der Sache bilden können. Präsident Braun: Der Herr Staatsminister hat viel leicht die Güte, darüber eine Erklärung zu geben, ob die Sache in geheimer Sitzung verhandelt werden solle. Staatsminister v. Zeschau: Wünschenswerth ist es wohl, sich nach dem Vorgänge der ersten Kammer zu richten. Es ist der Antrag damals zwar nicht von der Regierung aus gegangen, da man aber diesenWeg dort gewählt hat und man in solchen Punkten wohl gern in Uebereinstimmung mit der andern Kammer handelt, so stelle ich anheim, ob nicht auch hier die Sache in geheimer Sitzung berathen werde. Eine andere Frage ist, ob es nicht rathsam sein möchte, diesen Be richt zu drucken. Ob dies auch in jener Kammer geschehen, ist mir im Augenblicke nicht genau erinnerlich, der Herr Re ferent wird wohl darüber bestimmte Auskunft geben können. Präsident Braun: Es ist gestern von Seiten des Herrn Vorstands der Deputation die Aeußerung geschehen, daß die einschlagenden Verhältnisse ziemlich einfach und im Berichte genau dargelegt und faßlich waren. Deshalb hat das Prä sidium, nachdem es sich in Vernehmung mit dem Vorstände der Deputation gesetzt, sich bewogen gesehen, allerdings den Weg zu wählen, der bei so manchen ähnlichen Gelegenheiten gewählt worden ist, nämlich den Bericht der Kammer vortra gen zu lassen, und dann der Kammer anheimzugeben, ob sie den Druck deschließen wolle, oder nicht. Wenn aber, wie der Referent sagt, der Bericht nicht allein umfänglich ist, sondern auch einen sehr wichtigen Gegenstand betrifft, und nebenher sehr vereinzelte Verhältnisse berührt, so würde es natürlich wohl nothwendig sein, wenn die Kammer sich eine feste klare «Ueberzeugung verschaffen will, daß derBericht gedruckt würde. Der Herr Referent kennt die Sache am besten und würde viel leicht den geeignetsten Vorschlag machen können. Ich frage also: glaubt der Herr Referent, daß es nothwendig sei, daß die Kammer sogleich den Druck beschließen möge? Es wird wohl diesenfalls die Kammer darauf eingehen, um nicht erst die Zeit zu verlieren, welche der mündliche Vortrag des Berichts erfordert. Abg. Oberländer: Zuerst bemerke ich, daß in der jen seitigen Kammer der Bericht nicht gedruckt, sondern nur ver lesen worden ist. Der Meinung bleibe ich aber, daß die Sache ziemlich zusammengesetzt ist, und aus einer bloßenVor- lesung nicht vollständig zu erfassen sein wird. Ich würdeM
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