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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 154. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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meinem Theile allerdings Vorschlägen, den Bericht als Hand schrift zu drucken. Der Beschluß, ob er in öffentlicher öder geheimer Sitzung zu berathen, bleibt dann immer noch offen. Präsident Braun: Genehmigt die Kammer diesen Vor schlag?— Einstimmig Ja. Präsident Brau n: In Folge dessen würde heute dieser Bericht nicht zur Berathung gelangen, sondern erst nach dem Drucke auf eine Tagesordnung in der nächsten Woche zu bringen sein. Abg. Sachße: Der Abgeordnete Oberländer äußerte, es sollte der Bericht als Handschrift gedruckt werden. Er scheint also angenommen zu haben, als ob derselbe in geheimer Sitzung werde berathen werden, das ist aber noch nicht aus gemacht; es ist von Seiten der Staatsregierung erklärt wor den, daß er in der ersten Kammer nur auf einen Antrag, der von der Kammer ansgegangett, in geheimer Sitzung berathen worden sei; denn die Nothwendigkeit, daß er in geheimer Sitzung berathen werde, sehe ich nicht ein, da er doch einen Entschädigungsansprüch zum Gegenstände hat. Abg. Oberländer: In der Deputation haben die Königl. Beauftragten erklärt, daß der Bericht von derselben in der Kammer in geheimer Sitzung vorgetragen werden solle. Man hat nun zwar dagegen Seiten der Deputation Vor stellung gemacht, weil es sich hier um die Zahlung einer großen EntschädiguNgssukÜMe handelt, und es mithin für die Staats bürger gar nicht gleichgültig ist, ob sie von den einschlagenden Verhältnissen in Kenntniß gesetzt werden, oder nicht; allein es wurde doch die Ansicht geltend gemacht, daß außerdem noch Verhältnisse dabei zur Sprache kommen könnten, über die man sich Nicht füglich in öffentlicher Sitzung erklären könne, und wobei auch die Bürger weniger betheiligt wären. Staatsminister v. Ze sch au: In Bezug auf die Be merkung des Herrn Abgeordneten Sachße glaube ich, es wird, wenn der Bericht als Handschrift gedruckt wird, einer weitern Entschließung in keinerBezkhüttg vorgegriffen, und es scheint daher Wohl der Sachlage am angemessensten, wenn man bei dem eben vorgeschlagenen Beschlüße, den Bericht als Hand schrift drucken zu lassen, stehen bleibt; es schließt das jede weitere Maaßregel nicht aus. Präsident Braun: Von Seiten des Präsidiums ist man derselben Ansicht, daß der Bericht einstweilen als Handschrift gedruckt werde und man die weitere Entschließung darüber sich Vorbehalte, so fern nicht schon jetzt die hohe Staatsregiernng eine ausdrückliche Erklärung darüber giebt, daß er in geheimer Sitzung berathen werde. Ich würde daher glauben, daß es wohl bei dem gefaßten Beschlüsse bewenden könne. 5. (Nr. 1741.) Die Königl. Brandversicherungscommis sion überreicht 75 Exemplare der „Spseiellen Uebersicht der EinnaWeN und Ausgaben bei der alterbländischen Jmmobi- liarbrandversicherüngsänstalt auf das Jahr 1845", n. 154. Präsident Braun: Die Exemplare sind'bereits mitge- theilt. 6. (Nr. 1742.) Kammerherr Otto v. Watzdorf auf Leich nam erklärt die Annahme der auf ihn gefallenen Wahl als Mitglied zum Staatsgerichtshofe und spricht der Kammer sei nen Dank für ihr Vertrauen aus. Präsident Braun: Es bewendet bei dieser Erklärung, — Noch habe ich der Kammer mitzutheilen, daß der Abgeord nete v. Haase wegen Deputationsarbeiten und der Abgeord nete v. d. Heydte wegen Abhaltung für heute sich haben ent schuldigen lassen. Dem Abgeordneten Wolf habe ich auf Verlangen für heute Urlaub ertheilt, was ich hiermit derKam- mer anzeige, Ferner habe ich der Kammer mitzutheilen, daß sich die außerordentliche Zwischendeputation, welche zur Be rathung des Gesetzes, die Benutzung der fließenden Gewässer betreffend, niedergesetzt worden ist, constituirt, dieselbe mich als Vorstand und den Abgeordneten v. Schaffrath als Referenten erwählt hat. Ich werde davon weitere Mittheilung an das hoheGefammtminksterium gelangen lassen. Wir kommen nun mehr zu den Gegenständen unserer Tagesordnung, zu vörderst zu dem Vortrage des Berichts, die Bergwerksver fassung betreffend. Referent Abg. v. Römer: Das Allerhöchste Decret, welches der geehrten Kammer zurBeschlußnahme vorliegt, lau tet folgendermaaßen: Der in dem Landtagsabschiede vom 21. August 1843 sabl. L. r>. 6 gegebenen Zusage gemäß ist über eine zeitgemäße Um gestaltung der Bergwerksverfassung Erörterung angestellk und mit den bezüglichen Revisionsarbeiten unverweklt begonnen worden. i Dieselben sind, in Erinnerung an dasjenige, was dieser- halb in der ständischen Schrift vom 28. Januar 1843 erwähnt worden, vor Allem auf die Einrichtung einer gehörigen Vertre tung der Bergwerkseigenthümer und die thunlichste Erweiterung des Einflusses der letztem auf den Betrieb und Haushalt ihres Bergbaues gerichtet gewesen. Es liegen Über diesen Theil der Bergwerksverfassung auch bereits Gesetzentwürfe vor. In den Bereich einer durchgreifenden Revision sind aber außer den erwähnten Bestimmungen auch noch die übrigen Theile der Berggesetzgebung, die sich mit derBergregalitat, mit der Erwerbung, der Veräußerung und dem Verluste des Berg- werkseigenthums, mit den von selbigem zu entrichtenden Abga ben und mit den rechtlichen Verhältnissen der Bergwerkseigen thümer unter sich und zu dritten Personen beschäftigen, zuziehen. Der vielfache bedingende Zusammenhang, in welchem diese ver schiedenen Abschnitte unter einander stehen, Und die hieraus hervorgehende Nothwendigkeit der fortwährenden Festhaltung eines Gesammtüberblicks hat bei fortgesetzter Erwägung zu der Ueberzeugung geführt, daß durch eine nach den verschiedenen Gegenständen abgesonderte Gesetzgebung leicht Nachtheile für die wünschenswerthe Einheit und Consequenz des Ganzen ent stehen können, auch die Bearbeitung ussd Berathung sehr er« schwertwird. ! Aus diesem Grunde ist es vorzüglicher erschienen, die bereits gefertigten Entwürfe für jetzt — ohne hierdurch auszuschließen, 1*
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