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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 154. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Staatsminister v. Ze sch au: Won Seiten des Ministe riums ist zur Unterstützung des Antrags, der im Decrete ent halten ist, etwas nicht hinzuzufügen, da die Gründe für die Wahl einer Zwischendeputation im Decrete selbst angeführt sind und die umfangreiche Arbeit, von der es sich hier handelt, jedenfalls zweckmäßiger durch eine Zwischendeputation geprüft und begutachtet werden wird, als wenn der Gegenstand wah rend des Landtags abgethan werden sollte. Nur eine Bemer kung erlaube ich mir in Bezug auf den Schlußantrag in dem vorliegenden Berichte, daß die hier bezeichnete Petition an die fragliche noch zu wählende Zwischendeputation abzugeben, aber auch der Regierung davon Kenntniß gegeben werden solle. Es scheint mir doch nicht ganz angemessen zu sein, wenn eine Petition, die bei dem dermaligen Landtage eingeht, nun auch an die Zwischendeputation unmittelbar überwiesen werden soll, während es überdies Schwierigkeiten darbietet, jenem zweiten Anträge, die Petition solle auch zur Kenntniß der Regierung gebracht werden, zu entsprechen. Es scheint mir am zweck mäßigsten, wenn die geehrte Kammer beschlösse, diese Eingabe an die Regierung gelangen zu lassen, und ich kann unbedenk lich die Versicherung hinzufügen, daß der Inhalt der Petition auch der Deputation nicht vorenthalten werden wird. Dar auf aufmerksam muß ich freilich machen, daß gerade der in dieser Petition ausgesprochene Wunsch mit den Aeußerungen, die bei Berathung des Budjets darüber gefallen sind, in Wi derspruch steht, da damals vielfach davon die Rede gewesen, die Zahl der Bergämter zu vermindern. Referent Abg. v. Römer: Ich glaube, daß es der Depu tation nicht unangemessen erscheinen kann, wenn es die hohe Staatsregierung übernehmen will, die Petition zur Kenntniß der noch niederzusetzenden, allerdings jetzt noch nichtgewählten und constituirten Deputation zu bringen; aber die Deputation müßte bestimmt voraussetzen dürfen, daß die künftige Zwischen deputation Kenntniß von dem vollständigen Inhalte dieser Petition erhielte. Unter dieser Voraussetzung glaube ich, könnten die Mitglieder der Deputation sich wohl mit dem Vor schläge der hohen Staatsregierung einverstehen. Abg. Georgi (aus Mylau): Ich werde mich auch dage gen erklären, daß diese Petition der Zwischendeputation über wiesen werde. Sie geht direct gegen einen Antrag, der von beiden Kammern bei dem Eknnahmebudjet beschlossen worden ist, daß nämlich die hohe Staatsregierung in Erwägung neh men möge, wie bei dem obererzgebirgischen Bcrgbaue ohne Beeinträchtigung des Bergbaues selbst die Administrationsko sten vermindert und günstigere Verhältnisse für die Staatskasse herbeigesührt werden können. Es ist das ein Gegenstand, der doch mehr der jedesmaligen Finanzdeputation anzugehören scheint, als einer Zwischendeputation für eine neue Bergord nung. Die hohe Staatsregierung wird den Antrag, der von Seiten der Stände bei der Budjetschrist an sie gelangt, jeden falls erwägen, und es ist gewiß gut und nützlich, wenn ihr such diese Petition zur Äermtnißnahme überwiesen wird. Was aber die Zwischendeputation damit soll, kann mir nicht recht einleuchten, und ich werde deshalb gegen diesen Antrag stimmen. Abg. Sachße: Für die Zwischendeputation scheint mir allerdings diese Petition zur Kenntnißnahme wohl geeignet, denn bei der Organisation der neuen Bergverfaffung wird auch dieser Gegenstand mit in Frage kommen, und es ist vorauszu sehen, daß in der Gesetzvorlage solche Bestimmungen getroffen sind, vielleicht sogar örtlich genau bezeichnet wird, wo sie gelten sollen, und in so fern kann es nur von Nutzen für die künftige Deputation sein, wenn sie von dem Inhalte der Petition ge naue Kenntniß erlangt. Präsident Braun: Der Referent äußerte vorhin, daß es seiner Ansicht nach wohl unbedenklich wäre, wenn die Deputa tion sich dahin entschiede, daß man die Petition an die hohe Staatsregierung abgebe, damit diese sie dann weiter an die Zwischendeputation gelangen lasse. Es fragt sich, obdieübrigerr Mitglieder der Deputation diese Ansicht theilen. Ich würde daher die Herren Deputationsmitglieder zu fragen haben: ob sie gemeint sind, den Antrag zurückzuziehen, der darauf geht, daß die Petitionen der Zwischendeputation unmittelbar über wiesen werden sollen? Vicepräsident Eisenstuck: Ich würde mich ganz damit einverstehen, denn der Zweck wird erreicht, ob die Petition durch die Regierung an die Zwischendeputation kommt, oder unmit telbar. Da der Zweck erreicht wird, kann ich auf die Form keinen großen Werth legen. Abg. Oberländer: Ich erkläre mich auch ganz in die sem Sinne. Abg. Schäffer: Aus den angegebenen Gründen bin ich auch damit einverstanden. Abg. Meisel: In so fern die Deputation ihren frühem Antrag fallen läßt, habe ich nichts weiter zu bemerken; ich wollte mich nur außerdem gegen den Antrag, wie er hier steht- aussprechen. Präsident Braun: Der Antrag der Deputation findet sich Seite 596 des Berichts und rathet der Kammer an: „ihrer seits ebenfalls das Einverftändniß damit, daß der im Decrete erwähnte Gesetzentwurf durch besondere Deputationen beider ständischen Kammern in der Zwischenzeit vom Schluß des ge genwärtigen bis zum Beginn des nächsten Landtags geprüft und zur künftigen Berathung in den Kammern begutachtet werde, so wie ihre Bereitwilligkeit, zu diesem Zwecke eine De putation aus ihrer Mitte zu wählen, zu erklären." Ich habe zunächst zu fragen: Ertheilt die Kammer diesem Anträge ihre Zustimmung? — Einstimmig Za. Präsident Braun: Will die Kammer nunmehr dem mo- dificirten Anträge ihrerDeputation, diePosition, deren im Be richte Erwähnung geschehen ist, an die hohe Staatsregierung zur Kenntnißnahme und behufs der Mitthellung derselben m
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