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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 154. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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ÄeZwischenveputatiün abzugeben, beistimmen? — Einst im- »nrgJa. Präsident Braun: Es würde sich nun fragen, ob hier mittelst Namensaufrufs abzustimmen sei. Ich glaube, die Sache ist sehr einfach, und wenn es nicht besonders von der ho hen Staatsregierung begehrt und von der Kammer gewünscht würde, könnte wohl von der Abstimmung mittelst Namensauf rufs abgesehen werden. Staatsminister v. Zeschau: Ich glaube, es hat kein Be denken, davon abzusehen, zumal die geehrteKammer das gleich ausführt, was der Antrag enthält; denn sie nimmt die Wahl vor und zeigt dies der Regierung an. Präsident Braun: Mein Vorschlag geschah aus dem Grunde, weit keine Erklärung darüber im Allerhöchsten Decrete gefordert wird. Will die Kammer, daß von der Abstimmung mittelst Namensaufrufs abgesehen werde? — Einstimmig Za. Präsident Braun: Wir kommen nun zum zweiten Ge genstände der Tagesordnung, dem Vortrage des Berichts der selben Deputation über das Decret, Allerhöchste Entschließun gen auf verschiedene ständische Anträge betreffend. Referent Abg. v. Römer: Das Allerhöchste Decret tautet in feinem Anfänge folgendermaaßen: Se. Majestät der König haben die von den getreuen Ständen bei dem letztabgehalteNen Landtage in verschiedenen ständischen Schriften gestellten Anträge, in so weit dieselben einer besonder« Erklärung bedürfen und nicht bereits durch die an die- vöritze Ständevcrsammlung ergangenen Allerhöchsten Decrete und den Landtagsabschied vom 21. August 1843, so wie die dem Budjet für die nächste Finanzperiode beigefügten Er- lauterüngen und Erklärungen, ihre Erledigung gefunden, in nähere Erwägung gezogen. Allerhöchstdieselben werden die hierauf gefaßten Ent schließungen, in so fern diese umfänglichere Mittheilungen und Vorlagen erfordern, den getreuen Ständen mittelst besonderer Allerhöchster Decrete zugehen lassen, finden dagegen rücksichtlich der minder umfänglichen Gegenstände den getreuen Ständen überhaupt Folgendes zu eröffnen Sich bewogen. Referent Abg. v. Römer: Ueber diesen Eingang des Decrects hat die Deputation Folgendes bemerkt: Wie bei allen frühem Ständeversammlungen, so ist auch diesmal das Decret, die Allerhöchsten Entschließungen auf ver schiedene ständische Anträge betreffend, der ersten Kammer zu erst zugegangen, und von dieser laut Beschlusses vom 15. Sep tember vorigen Jahres, ihrer bisherigen Praxis in Bezug auf die gleichartigen Allerhöchsten Decrete gemäß, ohne weiteres an die zweite Kammer abgegeben worden, welche die Berichter stattung darüber ihrer ersten Deputation übertragen hat. Bei dem Referat über das Decret gleichen Inhalts am vorigen Landtage hat die damalige erste Deputation das For melle des zeitherigen Verfahrens ausführlich dargestellt und be gutachtet. (Landtagsacten vom Jahre 1843, Beilagen zur M. Ab- theilung 1. Sammlung Seite 287 fig.) In Folge dieser Veranlassung fanden zwar in beiden Kammern ausführliche Beratungen über die Angemessenheit jenes Verfahrens statt; man vereinigte sich jedoch schließlich, daß es, besonders in Hinblick auf lß. 122 der Verfassungsur- kunde auch ferner dem Ermessen der hohen Staatsregierung zu überlassen sein werde, an welche Kammer das fragliche Decret zuerst abzugeben sei. Landtagsacten 1843,1l. Abth. S. 88 fig. Landtagsacten 1843,1». Abth. S. 772. Die Deputation, im Einverständnisse mit diesem Be schlüsse, glaubt daher, sofort auf das Materielle ihres Vortrags eingehen zu müssen. Es enthält das vorliegende Decret die Allerhöchsten Ent schließungen auf diejenigen Anträge der vorigen Standever- sammlung, welchen entweder eine Erwiderung der hohen Staatsregkerung wahrend derDauer des letzten Landtags selbst, oder im Landtagsabschiede, ihres verspäteten Eingangs halber noch nicht zu Theil geworden ist, oder welche nicht den Gegen stand einer besondern Königl. Mittheilung an den jetzigen Land tag bilden. ' Da die Revision, ob nun sowohl durch dieses Decret, als auf den andern eben bezeichneten Wegen sammtliche Anträge der vorhergehenden Ständeversammlung ihre Erledigung oder beziehendlich Beantwortung erlangt haben, wie solche der 113. Paragraph der Verfassungsurkunde zusichert, nach der zeit- herigen Kammerpraxis als dem Geschäftskreise der dritten De putation angehörig betrachtet worden ist, so hat die erste Depu tation keine Veranlassung, jenes Sachverhaltniß hier weiter zu erörtern. Referent Abg. v. Römer: Ich weiß nicht, ob im Allge meinen etwas hierüber zu bemerken ist. Außerdem würde ich sofort zu dem Vortrage der einzelnen Punkte übergehen. Präsident Braun: Wünscht Jemand im Allgemeinen darüber zu sprechen? Wo nicht, so will ich mir eineBemerkung erlauben. Wenn hier Bezug genommen worden ist auf die dritte Deputation, so habe ich als Vorstand derselben anzufüh ren, daß die dritte Deputation, wie es früher Gebrauch gewesen ist, sich mit Prüfung dieser Anträge beschäftigt hätte, wenn ihr dieseArbeitmittelstKammerbeschlusses überwiesen worden wäre. Es ist das aber nicht geschehen und es konnte auch nicht gesche hen, weil vor kurzem erst der Bericht der ersten Deputation über diesen Gegenstand an die Kammer gelangte, und gegen wärtig kaum mehr Zeit übrig sein würde, der dritten Deputa tion das fragliche Geschäft zuzuweisen. Dies nur als Erläu terung. Referent Abg. v. Römer: Es würde also nun zu dem ersten Punkte des Decrets überzugehen sein: 1. Die in der ständischen Schrift vom 19. August 1843 ent haltenen Anträge, rücksichtlich der Advocatur, betreffend, so hüt es zuvörderst zu 2 keinen Anstand gefunden, den Rechtscandidaten, un ter den nüthigen Modificationen, wie solche die unter dem 24. Juli dieses Jahres erlassene Verordnung (Gesetz- und Verord-
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