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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 154. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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ervilrechtlicher. Deswegen werde ich dagegen stimmen, daß in Bezug aufPunkt4 ebenfalls bereits Beruhigung zu fassen sei. Auf das Materielle will ich nicht wieder eingehen; es kann überhaupt nicht Zweck derBerathung des jetzigen Berichts sein, auf alle früher gestellten Anträge nochmals einzugehen, deren Nothwendigkeit nochmals zu zeigen; aber gewiß wird die Kam mer selbst noch ihrer frühem Meinung sein, daß eine bessere Stellung des Advocatenstandes, das heißt nicht etwa eine bes sere in Bezug auf die Advocaten selbst, eine für ihr Interesse günstigere, nein, eine auch im Allgemeinen für das Publicum bessere Stellung der Advocatenhöchst erwünscht sei, umsomehr, als auch auf diesem Landtage darauf bezügliche Petitionen, sogar von Laien, aus dem größer» Publicum hervorgegangen, bei derKammer eingegangen und der dritten Deputation über wiesen, aber leider! auch nicht erledigt worden sind. Ich hoffe daher, daß die Regierung die erste beste Gelegenheit und die erste Zeit benutzen werde, eineAdvocatenordnung zu bearbeiten, um somit dem Wunsche der Advocaten selbst sowohl, als dem des Publikums entgegenzukommen. . Abg. Schumann: Im Sinne des Abgeordneten 0. Schaffrath muß auch ich mich erklären. Ich will zwar zu geben, daß die Bearbeitung der Advocatenordnung im Zusam menhänge steht mit der Civilproceßgesetzgebung; allein ich glaube, daß nichts desto weniger eine Bearbeitung derselben auch selbstständig erfolgen kann, wie dies dieVorgänge anderer Länder bereits beweisen. — (Staatsminister v. Falkenstein tritt ein.) — Deshalb kann ich mich auch der Deputation, wenn sie empfiehlt, Beruhigung zu fassen bei der Erklärung der hohen Staatsregierung, auf Bearbeitung der Advocaten- ordnung bei Organisation der Gerichtsverfassung im Allgemei nen Rücksicht nehmen zu wollen, nicht anschließen; denn wie ich schon gesagt habe, die Ausarbeitung einer Advocatenord nung kann selbstständig erfolgen, und es sind die Klagen und Beschwerden der Advocaten so gerechtfertigt und so dringend, wenigstens in einigen Punkten, daß sie eine baldige Abhülfe erheischen. Ich würde deshalb einen Antrag stellen, wenn der geehrte Herr Borstand des Justizministeriums zugegen wäre, Laß die Sache recht bald in Angriff genommen werden möchte. Indessen hoffe ich, daß vielleicht noch der Bericht der dritten Deputation, welcher die Einführung eines neuen Civilproceß- gesetzes empfiehlt, zur Berathung kommen wird, und deshalb die Sache vielleicht nochmals zur Sprache gebracht werden würde. Präsident Braun: Auf dieBemerkung des Abgeordneten Schumann habe ich als Vorstand derDeputation und zugleich als Präsident der Kammer zu bemerken, daß die Deputation lebhaft gewünscht, diesen Bericht zur Berathung zu bringen; indessen das Präsidium war der Ansicht, daß eine derartigeBe rathung unter den gegenwärtigen Verhältnissen kaum zu einem Resultate führen könnte, da offenbar der Gegenstand so umfas send ist, und in so hohem Grade das allgemeine Interesse in Anspruch nimmt und verdient, daß vorauszusehen sein dürste, es würde, selbst wenn er durch diese Kammer hindurch, schon vor einigen Wochen gegangen wäre, kaum in der ersten Kam mer noch eine Berichterstattung, oder gar die Berathung in der Kammer haben erfolgen können. Deshalb bin ich, so sehr man in der Deputation und ich selbst als Vorstand derselben von dem Wunsche beseelt war, es möchte gerade dieser sehr wich tige Gegenstand an die Kammer zur Berathung kommen, doch als Präsident der Kammer — ich muß hier die doppelte Per son hervorheben —der Ansicht gewesen, es sei besser, derKam mer nicht eine Zeit zu rauben, die sie vielleicht noch zu Gegen ständen verwenden kann, welche noch ein Resultat haben können, und deshalb unterließ ich es, diesen Gegenstand aufeineLages- ordnung zu bringen. Abg. Schumann: Unter diesen Umständen kann ich nur beklagen, daß dieReform des Advocatenstandes so weit hinaus geschoben wird. Abg. Joseph: Obschon ich anerkenne, daß der Antrag einer frühern Ständeversammlung auf Abfassung einer Advo catenordnung eine förmliche Erledigung nicht gefunden hat, so fühle ich mich doch bewogen, in diesemFalle für die Deputation zu stimmen und von den von meinen beiden Freunden ausge sprochenen Ansichten mich zu trennen. Ich muß nämlich be fürchten, daß eine Advocatenordnung, wenn sie gegeben wird, jedenfalls der Selbstständigkeit und der jetzigen Unabhängigkeit der Advocaten von den Untergerichten zu nahe treten und ein Gesetz bilden würde, welches dem hier oft ausgesprochenen Vor wurfe des Zuvielregierens unterworfen sein würde. Aus die sem Grunde, da ich für eine Advocatenordnung selbst nicht stimme, werde ich der Deputation beitreten. Abg. o. Schaffrath: Mein Freund, der Abgeordnete Joseph, dürfte sich in der Befürchtung vor dem Inhalte oder Einflüsse der Advocatenordnung wohl irren, so gerecht und be gründet auch sonst eine solche Befürchtung heutigen Lags ist. So viel ich weiß, ist die frühere Ständeversammlung sowohl, als namentlich der Stand der Advocaten selbst von der Er wartung ausgegangen, durch eine Advocatenordnung selbst ständiger und von der oft sehr lästigen nicht nur, sondern auch wirklich die Ehre des Advocatenstandes verletzenden Art von Aufsicht, welche sich die untersten Behörden anmaaßen möch ten, befreit zu werden und unter die unmittelbare Aufsicht der höher» Behörde, namentlich aber unter seine, des Advocaten standes, eigene Aufsicht und Controls, das heißt einer Advoca- tenkammer zu kommen, so daß diese ein 6oll<?gium parium, das heißt ein Collegium von Advocaten über Advocaten, aus macht, welches die Sittenpolizei, wenn es nothwendig ist, aus übt. Gerade dadurch wird sich die Aufsicht der Gerichte, die demAdvocatenstande fern stehen, überflüssig machen, sobald die Advocaten über sich selbst und über die unter ihnen etwa be findlichen untauglichen und unwürdigen Subjekte strenge Auf sicht und Controls führen. Ich muß also dabei stehen bleiben, daß eine Advocatenordnung nur höchst erwünscht ist, und ich bin überzeugt, daß auch diese Kammer dem Beispiele anderer
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