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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 154. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Aber versuchen müssen wir es doch. Die große practische-Wich- tigkeit des Gegenstandes ist anerkannt, und ich kann daher der Kammer nur anrathen, dem Anträge der Deputation auf Vor legung eines Straßenbaugesetzes beizutreten. Präsident Braun: Will die Kammer dem Rathe der De putation gemäß den Antrag auf Vorlegung eines neuen Stra ßenbaugesetzes für den nächsten Landtag im Vereine mit der er sten hohen Kammer ausdrücklich wiederholen? — Wird ein stimmigbejaht. Referent Abg. v. Römer: Das Decret zu 4 lautet: Auf die in der ständischen Schrift vom 19. August 1843 gestellten Anträge: 1) der Beförderung des Flachsbaues, der Flachsspinnerei und Leinwandfabrication ferner Aufmerksamkeit zu schenken, und dahin zu trachten, daß allmälig in den Flachsbau vorzüglich treibenden Gegenden Unternehmungen begründet würden, deren Geschäftes sei, rohen Flachs in Stängeln zu kaufen und bis zum Spinnen vorbereitet zu verkaufen; 2) die Verbesserung der Handspinnerei in geeigneter Weise, und namentlich durch Errichtung von Spinnschulen zu be fördern; 3) im Interesse der ärmern Landesbewohner wo möglich dahin zu wirken, daß die Unternehmer von Flachsbereitungsan stalten auch Flachs, welcher noch nicht gehechelt oder gebrecht ist, verkaufen; 4) in dem Bestreben fortzufahren, die Errichtung einer Flachsmaschinenspinnerei auf jede thunliche Weise zu beför dern , ist zu 1 nicht unterlassen worden, dem Flachsbau, der Flachs bereitung und Flachsverarbeitung fortdauernd ein reges Augen merk in dem Grade zuzuwenden, wie es die Wichtigkeit dieses Gegenstandes erfordert. Es sind durch den landwirthschaftlichen Hauptverein und die Bezirksvereine wiederholte Erörterungen, Anregungen und directe Unterstützungen, insbesondere zu Vorbereitung der bel gischen Art der Flachscultur und Flachszubereitung erfolgt und sowohl durch die günstigen Ergebnisse der ersten Versuche, als durch Überlassung von sachkundigen Männern zu Einrichtung belgischer Röstanstalten vielfach im Lande der Sinn für den Fortschritt in dieser Cultur erweckt worden. Auch hat das Präwenausschreiben vom 10. December 1844 auf die Anlage von belgischen Röstanstalten Preise ausgesetzt. Zu 2. Obwohl der Versuch, die Handspinnerei mit zwei Fäden durch eine dafür eingerichtete Spinnschule in der Ober lausitz und durch Bertheilung von zweifädigen Spinnrädern in mehrer» Landestheilen zu verbreiten, bei dem demohngeachtet noch geringen Spinnlohn zur Zeit nicht von besonderm Erfolge gewesen ist. so wird doch das Ministerium des Innern bereit sein, überall da, wo sich ein Bedürfnis zur Erlernung und Aus bildung sowohl des doppelfädigen, als auch des gewöhnlichen einfädigen, aber feinen und egalen Hand spinnens kundgeben wird, die Errichtung von Spinnschulen, so weit nöthig, zu unter stützen, und hat hierüber den landwirthschaftlichen Vereinen Mittheilung machen lassen, daher, in Folge der Berathung die ses Gegenstandes, in den landwirthschaftlichen Vereinen viel leicht einiger Anklang dafür sich aussprechen wird. Wo dieser sich nicht zeigt, kann auch eine directe Maaßregel der Regierung einen Erfolg nicht haben. Das Prämienausschreiben vom 10. December vorigen Jahres enthält auch die Zusicherung von Preisen für das meiste und feinste Gespinnst von Handspinnern, es ist auch hier darauf aufmerksam gemacht, daß aus Staatsmitteln Unterstützungen bei Errichtung von Spinnschulen bewilligt werden sollen. Zu 3. Ein Verkauf von geröstetem Flachs vor dem Bre chen und Hecheln kann nur eine Folge der Einführung von Flachsbereitungsanstalten sein, worüber bereits das Erforder liche bemerkt worden ist. Es scheint indeß nicht, daß dieseMaaß regel leicht ausführbar und von besonderm Erfolge sein möchte, da der Vortheil in dem ganzen zusammenhängenden Verlauf derBereitungsarbeiten des Flachses liegt, dessen Erkaufung und Kransport aus Anstalten aber als blos geröstete Stängel und ohne die nachfolgenden Zurichtungen wederdenKäufernwesent- liche Vortheile, noch den Spinnern ein vorzügliches Material darbieten wird. Viel wichtiger scheint die Darbietung von Ge legenheiten zu Erkaufung oder Eintauschung gut bearbeiteten und zum Verspinnen fertigen Flachses für die mit Handspin nerei sich Beschäftigenden in kleinen Quantitäten, worauf bei den unter 1 bezeichneten Maaßregeln mit hingearbeitet wor den ist. Zu 4. Das Ministerium des Innern hat es an Anregung zur Anlage einer Maschinenspinnerei, wo sich nur irgend Gele genheit hierzu darbot, um so weniger fehlen lassen, als es von dem wichtigen Einflüsse, welchen die Einführung der Maschinen spinnerei auf den Flachsbau und indirect selbst auf die Hand- fpinnerei und die Leinenfabrication äußert, vollkommen über zeugt ist; es hat dasselbe eine Prämie von 4000 Khlr. zu diesem Zwecke ausgesetzt und es stehen ihm andere directe Mittel, um hierauf einzuwirken, nicht zu Gebote. Zu erwarten ist jedoch, daß, bei dem allseitig regen Interesse für die Sache, dieser In dustriezweig nicht lange mehr ruhen werde, und werden Se. Königliche Majestät einem solchen Unternehmen jede zu Gebote stehende Unterstützung angedeihen lassen, auch, nach Be finden, hierzu seiner Zeit die Mitwirkung der Ständeversamm lung in Anspruch nehmen. Die Deputation sagt zu diesem Punkte: Zu IV. Seit dem Eingänge des vorliegenden Decrets ist die För derung des vaterländischen Flachsbaues und der Flachsspinnerei wiederholt in der zweiten Kammer zur Sprache gekommen; na mentlich und ausführlich bei der Berathung der Position 22 s. L. k. und a. L. des Budjets des Ministeriums des Innern. (Landtagsmittheilungen vomJahre 1846, zweiterKam- mer,S. 2272 fl. und 2299.) Es ist ferner in dem Allerhöchsten Decrete vom 9. Februar 1846 (Landtagsacten I. Abth. 2. Bd. S. 613) die Bewilligung einer Vorschußsumme von 50,000 Thlr. zur Unterstützung einer Maschinenflachsspinnerei beantragt worden. Aus allen Aeußerungen und Mittheilungen der hohen Staatsregierung über den fraglichen Gegenstand geht sattsam hervor, wie dieselbe dessen Förderung fortdauernd im Auge be halten hat und behalten will. Die Deputation rathet daher an, hier bei den erfolgten Erläuterungen Beruhigung zu fassen.
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