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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 154. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Anträge der vereinigten Ständeversammlung noch zwei, von der zweiten Kammer allein ausgegangene Aeußerungen enthal ten sind. Die damalige zweite Kammer gestattete sich (S. 531 a. a. O.) das Gesuch, daß Se. König!. Majestät in Erwägung zu ziehen geruhen wolle, ob die Errichtung einer allgemeinen Hypothekenbank herbeizuführen sei, und sprach die Voraus setzung aus, wie nicht allein andern sich bildenden Creditverei- rien, sondern überhaupt denjenigen Vereinen, welche sich als unzweifelhaft gemeinnützig ausweisen und dessen wesentlich bedürfen, gleiche oder ähnliche Begünstigungen gewährt werden mögen, wie den fraglichen Creditvereinen. Obgleich es sich hier nicht um solche ständische Anträge Handelt, auf welche nach §. 113 der Verfassungsurkunde der Mittheilung einer Allerhöchsten Entschließung entgegenzusehen war, da nur gutachtliche Aeußerungen einer Kammer Vorlagen, so haben doch die Herren Regierungscommissarien auf den Wunsch der Deputation als Ansicht der hohen Staatsregierung über jene beiden Punkte erklärt: daß die Errichtung einer allge meinen Hypothekenbank unter den jetzigen Creditverhältnissen noch weniger als früher ein Bedürfniß erscheine, und daß man solchen Anstalten und Vereinen, welche als allgemein nützliche anzusehen feien, die Begünstigungen, die sich als wesentlich nöthige für ihr Bestehen ergeben sollten, ebenfallsnichtversagen werde. Abg. Stockmann: Die Voraussetzung, welche die ge ehrte Deputation Seite 454 ausgesprochen hat, ist bereits ein getreten. Es ist von dem Directorium des erbländischen ritter- schaftlichen Creditvereins an die Generalversammlung der An trag gestellt worden, daß in der zweiten Serie auch Landgüter von 1800 Steuereinheiten aufnahmefähig sein sollen, und es ist dieser Antrag von der Generalversammlung angenommen wor den, wie denn auch die Genehmigung der StaaLsregierung zu erwarten ist. Es ist diese Entschließung ganz freiwillig und ohne Aufforderung von irgend einer Seite geschehen, und man kann daraus schließen, daß es nicht die Absicht ist, das Institut als exclusiv zu betrachten. Jedenfalls war es aber Pflicht, bei Begründung desselben unter so schwierigen Verhältnissen mit der äußersten Vorsicht zu Werke zu gehen. Gerade diese Vor sicht hat durch das Vertrauen, welches dem Institute zu Lheil geworden ist, sich bewährt und möglich gemacht, den ausgespro chenen Wünschen auch unaufgefordert entgegenzukommen. Abg. Müller (aus Taura): Ich kann der Deputation nicht ganz beistimmen. Ich finde es doch sehr drückend für den kleinern Grundbesitz, unter den jetzigen Umständen nicht einmal eine Hypothekenbank und auch keinen Creditverein zu haben. Kaum hat der kleinere Grundbesitzer ein Capital erborgt, so wird einer von diesen Darleihern mündig, kauft sich an oder heira- thet, der kleinere Grundbesitzer ist gezwungen, dieses Geld zu rückzuzahlen und wegen der dadurch entstehenden vielen Kosten ein noch größeres Capital zu erborgen. Die Staatsregierung hat, so viel ich mich erinnere, bei Vorlage des Gesetzes über den Creditverein ausgesprochen, daß Bauergüter mit 1000 Steuer einheiten in die Creditanstalt ausgenommen werden sollten, al lein bis jetzt hat man nur solche mit 2400 Steuereinheiten aus genommen, obwohl, wie ich schon früher bemerkt habe, die ver ehrte Kammer Grundbesitzer mit 1000 Steuereinheiten in,ihrer Mitte aufnimmt, wo ich doch das Wohl des Vaterlandes zu bc- rathen habe. Es besitzt doch die Lausitz große Vorzüge vor den. Erblanden. Da steht dem kleinsten Grundbesitzer die Hypo thekenbank offen; er kann auf einen Grundbesitz, der nur einiger- maaßen etwas im Werthe hat, Geld geborgt bekommen, wah rend das in den Erblanden nicht der Fall ist. Ich kann daher nur wünschen, daß dem erbländischen Creditvereine baldigst ge fallen möge, auch die kleinern Grundbesitzer aufzunehmen, oder daß die Staatsregkerung darauf Rücksicht nehme, daß wir Erb- länder nicht den Lausitzern zurückstehen, sondern uns ebenfalls einer Hypothekenbank recht baldigst erfreuen. Abg. v. d. Planitz: Wenn der geehrte Abgeordnete Mül ler in seiner Rede aussprach, daß in der am letzten Landtage von der hohen Staatsregierung gemachten Vorlage in Bezug auf den Creditverein davon die Rede gewesen sei, die Besitzer solcher Güter, welche 1000 Steuereinheiten hätten, mit in den Credit verein aufzunehmen, so tzlaube ich, befindet sich der geehrte Ab geordnete im Jrrthum. Mir ist wenigstens eine derartige Be stimmung nicht bekannt. Ich erlaube mir, da der geehrte Red ner auch auf das Verhältniß der Erblande zur Lausitz Bezug nahm und den Zustand der Erblande als einen solchen schil derte, der in dieser Beziehung wesentlich hinter der Lausitz nach stehe, doch einige Worte über diesen Gegenstand zu sagen. Al lerdings hat der ehrenwerths Sprecher vollkommen Recht, daß in der Lausitz eine Hypothekenbank besteht, worin auch der kleinere Grundbesitzer Aufnahme findet. Aber, meine Herren, die Ver hältnisse der Lausitz sind auch ganz andere. Die lausitzer Hy pothekenbank gebietet über Cassen, welche der Provinz eigen- thümlich gehören und ein Eigenthum aller Grundbesitzer der Lausitz sind. Eine solche Ressource steht dem erbländischen Creditvereine keineswegs zu Gebote. Der erbländische Credit verein hatte bei seinem Entstehen mit großen Schwierigkeiten zu. kämpfen; denn nach den Bestimmungen des Statuts wird je dem Beitretenden zugesichert, für die Summe, mit welcher er bei dem Creditvereine eintreten will, Baarzahlungen zu erhal ten , während der Verein diese Mittel durch nichts Anderes be schaffen konnte, als durch den Verkauf der neu creirten Papiere. Diese Papiere sind zu 3^ Procent zinstragend ausgegeben wor den. Sie wissen alle, meine Herren, daß von der Zeit der Gründung des Creditvereins bis jetzt das Werthsverhältniß der Staatspapiere und der ihnen ähnlichen Pfandbriefe im Allge meinen sehr gesunken ist, so daß dem Vereine nur möglich war, nach und nach die Papiere zu versilbern, wenn er nicht den ein zelnen Beigetretenen sehr bedeutende Verluste zuziehen und im Allgemeinen den Cours zu einem mit ihrem Werthe nicht im Verhältniß stehenden herabgehen lassen wollte. Diese Rück sichten waren zu nehmen und diese Rücksichten waren es haupt sächlich, welche den Vorstand des Vereins veranlaßten, die Schranken des Beitritts vor der Hand nicht so weit auszudeh nen, den Beitritt nicht so allgemein zu machen, und dies mußte im Interesse des Instituts wünschenswerth sein; denn würden, zu viele Anmeldungen auf einmalgekommen sein, so würde dar aus die Gefahr des Scheiterns für das ganze Project, für das
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