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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 154. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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ganze Institut wohl zu b^ürchten gewesen sein. Jetzt, in neue rer Zeit, ist man dahin gekommen, schon eine Beschränkung fal len zu lassen, wenigstens die Anforderung für den Beitritt zu mindern , und auch einen kleinern Grundbesitzer, als anfänglich die Bestimmung war, in den Verein aufzunehmen. Es scheint, als wenn diese Bestimmung dem geehrten Abgeordneten, der vor mir sprach, noch nicht genügend erschiene. Ich gebe das zu, und glaube, dem geehrten Redner die Hoffnung machen zu kön nen, daß die nächste Zeit auch zu einer andern Bestimmung noch Anlaß geben wird, die mehr in dem Sinne des geehrten Redners ist. Indessen ist jetzt der Moment noch nicht da, und ich ersuche die geehrte Kammer, nicht die hohe Staatsregierung zu veran lassen, eine andere Bestimmung vielleicht durch Verfügung zu beschleunigen. Denn, meine Herren, noch ist der Verein im Besitze vieler Papiere, die mit der Zeit erst versilbert werden müssen. Wenn auch nun jetzt nach der Bestimmung des Sta tuts bei Eröffnung der zweiten Serie dem Beitretenden keine Baarzahlungen mehr zu gewähren sind, so erhält derselbe doch ein Papier, welches 3Vs Procent Zinsen trägt. Er kann natür lich, wenn seine Gläubiger sich damit nicht einverstanden erklä ren, anstatt der Forderung, welchessie an ihn haben, das Pa pier anzunehmen, seine Schuld nicht anders tilgen, als wenn er dieses Papier versilbert. Wollen Sie nun in der gegenwär tigen Periode Veranlassung dazu geben, daß eine große Anzahl von Grundstücksbesitzern dem Vereine beitreten, so glaube ich, würde es jedenfalls sehr gefahrvoll für den Cours der Papiere sein. Wenn aber in einiger Zeit die Papiere, welche der Verein noch in Casse hat, verkauft sein werden, wenn überhaupt, wie zu hof fen ist, die Geldverhattnisse sich andern, so wird wahrscheinlich auch der Verein selbst zu dem Entschlüsse kommen, die Bestim mungen über den Beitritt in seiner Mitte zu erleichtern. Denn, meine Herren, was kann dem Verein erwünschter, was kann denen, die an der Spitze desselben stehen, lieber sein, als das Institut so gemeinnützig als möglich zu machen? Es ist eine weitere Ausdehnung des Instituts aber auch im Vortheile aller Interessenten; denn je mehrLeute dem Vereine beitreten, desto wohlfeiler wird die Administration, desto vortheilhafter wird das ganze Institut sich gestalten. Es wird darum sich vortheil hafter gestalten, weil, wenn man überhaupt weniger Gelegen heit hat, im Inlands seine Capitalien gegen höhereZinsen hypo thekarisch unterzubringen, Jeder sich mehr und mehr bequemt, die Papiere des Vereins zu kaufen. Also, meine Herren, sind Sie darüber unbesorgt, es liegt im Geiste des Instituts, im Wortheil aller derer, welche ihm beigetreten sind, dasselbe so viel möglich auszubreiten und auszudehnen, und es wird solches si cher geschehen, ohne daß es eines besondern ständischen Antrags in dieser Hinsicht bedarf. Uebereilen Sie aber das Institut, nöthigen Sie es, vorschnell sein Statut zu ändern, so werden Sie es in Nachtheil bringen, und indem Sie dem Institute Nach theil bringen, werden Sie allen denen, welche beitreten wollen und möchten, aber zur Zeit nicht können, ebenfalls schaden. Denn wenn Sie das Institut benachtheiligen, so wird es nicht in der zeitherigen Weise fortbestehen und noch weniger daran denken können, seine Wirksamkeit weiter auszudehnen, als es außerdem der Fall sein könnte und gewünscht wird. Abg. Haußwald: Auch ich kann mit der Deputation nicht einverstanden sein, wenn sie glaubt, daß durch das, was von dem ritterschaftlichen Creditvereine für Aufnahme des bäuerlichen Grundbesitzes in denselben geschehen ist, die Sache für erledigt anzusehen sei. Wenn auch der Creditverein neuer dings den Beschluß gefaßt hat, den bäuerlichen Grundbesitz bis zu 1800Steuereinheiten herab aufzunehmen, so bleibt doch immer noch der bei weitem größere Theil des bäuerlichen Grundbesitzes davon ausgeschlossen. Mein gerade dieser ist es, welcher ein solches Institut am nothwendigsten bedarf. Der größere Grundstücksbesitzer wird sich in den meisten Fällen mit leichterMühe Geld zu verschaffen wissen, während der klei nere Grundstücksbesitzer, welcher genöthigt ist, ein Capital auf zunehmen, oft dabei in Verlegenheit geräth, dem Mäkler in die Hände fällt und höhere Zinsen zahlen muß, als der größere Grundstücksbesitzer. Deshalb scheint mir die Zuziehung des kleinern Grundbesitzes zum erbländischen Creditverein dringend nothwendig, und ich halte es daher auch für bedenklich, wenn die verehrte Kammer hier unbedingt aussprechen wollte, daß der Antrag der frühern Ständeversammlung für erledigt anzu sehen sei. Im Gegentheil glaube ich, es würde sehr zweck mäßig sein, wenn sie den frühern Antrag wiederholte, und die hohe Staatsregierung ersuchte, den erbländischen Creditverein zu veranlassen, auch die Beitrittsfähigkeit des kleinern bäuer lichen Grundbesitzes auszusprechen. Ich gebe gern zu, daß es nicht leicht ist, den kleinern bäuerlichen Grundbesitz aufzu nehmen, und daß es in nächster Zeit nicht möglich sein wird, aber die Sache zu weit hinauszuschieben, halte ich doch für eben so unbillig, als bedenklich, doppelt bedenklich aber, den frühern Antrag schon jetzt für erledigt zu betrachten. Ich er laube mir daher, den Antrag zu stellen: „Es möge die ge ehrte Kammer den frühern ständischen Antrag keineswegs für erledigt ansehen, sondern die hohe Staatsregierung nochmals ersuchen: den erblän dischen ritterschaftlichen Creditverein zu veran lassen, auch die Beitrittsfähigkeit des kleinern bäuerlichen Grundbesitzes auszusprechen, und hinsichtlich dessen baldiger Zuziehung die nöthi gen Einleitungen zu treffen. Präsident Braun: Der Antrag geht also dahin: „Es möge die geehrte Kammer den frühern ständischen Antrag kei neswegs für erledigt ansehen". In so weit ist der Antrag blos eine Negation des Antrags der Deputation. Dann heißt es: „sondern die hohe Staatsregierung nochmals ersuchen, den erbländischen ritterschaftlichen Creditverein zu veranlassen, auch die Beitrittsfähigkeit des kleinern bäuerlichen Grundbesitzes auszusprechen und hinsichtlich dessen baldiger Zuziehung die nöthigen Einleitungen zu treffen." Unterstützt die Kammer .diesen Antrag? — Wird zahlreich unterstützt.
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