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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 154. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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besitzer in den Verein ausgenommen werden, möglicherweise der Casse des Vereins Nachtheile erwachsen können, ist unter den jetzigen Verhältnissen nicht abzuleugnen, aber es werden allge meine Vortheile hervorgehen, und gegen diese kann jener abson derliche Nachtheil nicht in Anschlag kommen. Die Entstehung und das jetzige Bestehen des Creditvereins ist übrigens mit einer Unbilligkeit, ja mit Ungerechtigkeit, kann man sagen, be haftet, welche sich nicht so leicht verwischen und sich auch nicht durch eine Concession, wie sie jetzt versucht wird, verdecken laßt, mit einer Ungerechtigkeit und Unbilligkeit in so fern, als der, welcher die Unterstützung am meisten bedurfte, sie nicht erhielt, sondern sie dem, welcher sie am wenigsten bedurfte, dem Reichern und Mächtigem, dem großem Grundbesitzer zugewendet wor den ist, in so fern, als der Staat damit anfängt, wo er hätte auf hören sollen, anstatt nämlich den Reichern zuerst zu unterstützen und den Aermern auszuschlkcßm. Zeit genug wäre es gewesen, den Erstem noch aufzunehmen, wenn diejenigen, die es am mei sten bedürften, die Aermern ihre Bedürfnisse zuvor befriedigt erhalten hätten, und alsdann noch eine Ausdehnung des Credit vereins den Zeitverhältnissen nach zulässig gewesen wäre. Uebri- gens auch abgesehen von diesem allgemeinen Gesichtspunkte, welcher bei der Betrachtung dieses Gegenstandes nie aus den Augen verloren werden darf, ist der frühere Antrag der Stände versammlung nicht erledigt. Es ist von der frühem Stände versammlung nicht beschlossen worden, den Antrag zu stellen, daß der größere Grundbesitz ausgenommen werden soll, son dern, wie ich weiß, der bäuerliche Grundbesitz im Allgemeinen. Dies ist nicht geschehen, ja die Ausdehnung auf 1800 Steuer einheiten dient dazu, auch unter dem Bauernstände eine Kaste zu bilden. Es ist nur der größere Besitz unter dem bäuerlichen Grundbesitz in den Verein, nicht aber, wie es der Antrag der frühem Ständeversammlung will, der bäuerliche Grundbesitz im Allgemeinen ausgenommen worden. Es ist ferner mit in Antrag gestellt worden, ob nicht ein bäuerlicher Creditverein selbstständig gebildet werden könne, und auch hierüber ist eine befriedigende Erklärung nicht erlangt worden. Wenn auch, und ich verkenne in dieser Bereitwilligkeit des Creditvereins nicht die gute Absicht, die von ihm beschlossene Erweiterung der Eintritts fähigkeit den bäuerlichen Grundbesitz betrifft, so ist wenig damit gedient; denn die, welche es ammeisten bedürfen, werdenimmer nicht ausgenommen. Es wird das Privilegium nur etwas be schränkt. Nur dann erst kann man sagen, daß der Antrag seine volle Erledigung gefunden har, wenn der Creditverein ein all gemeiner ländlicher ist, wenn er aufgehört hat, ein Privilegium der ohnedies schon Privilegirten zu sein, wenn er aufhört, den Namen „ritterschastlich" zu führen, und ein Creditverein für je den Grundbesitzer ist. Aus diesen Gründen kann ich mit dem Anträge der Deputation mich nicht einverstanden erklären, und werde für den Antrag des Abgeordneten Haußwald stimmen. Staatsminister v. Wietersheim: Wenn der ehren- werthc Redner, der zuletzt sprach, der Regierung einen Vorwurf gemacht hat, so hat er in der Khat den Gesichtspunkt der Sache vollkommen verkannt. Handelteessich um eine Staatsanstalt,so würde es allerdings ungerecht sein, eine gewisse Classe von Staatsunterthanen zu bevorzugen und andere auszuschließen, und gewiß würde die Staatsregierung derjenigen Classe die meiste Aufmerksamkeit zugewendet haben, welche sie am meisten bedarf. Hier handelt es sich aber um einen Privalverekn, dem die Regie rung keine Gesetze vorschreiben kann. Es handelt sich nur hier bei um die Consirmation Seiten der Regierung, und diese konnte man nicht versagen, da der Zweck ein gemeinnütziger war; aber man hat zugleich für Erweiterung desselben gesorgt, und man wird weiter sehen, was zu thun ist. Ein Vorschuß, der ver zinst und bereits wieder zurückgezahlt worden ist, kann ebenfalls nicht als Wohlthat angesehen werden. Hätte sich für die bäuer lichen Grundbesitzer ein Creditverein gebildet, so würde die Re gierung ihn ebenfalls unterstützt haben, und wenn sie das nicht gethan hätte, würde ihr der Vorwurf der Ungerechtigkeit zu machen gewesen sein, so aber gewiß nicht. Abg. Oberländer: Ich werde mich für den Antrag des Abgeordneten Haußwald nicht erklären, weil er mir zu eng ge faßt ist. Denn so viel ist gewiß, daß es im Sinne der vorigen Kammermajorität lag, mit der Zeit eine allgemeine Hypothe kenbank in Sachsen zu Stande zu bringen. Wir haben in die ser Beziehung ein glückliches Vorbild in der bairischen allge meinen Hypothekenbank. Dort ist keinerlei Grund- und Im mobiliarbesitz ausgeschlossen, er möge bei den Städten oder auf dem Lande sein. Es ist diese Hypothekenbank ebenfalls auf Ge genseitigkeit gegründet, und die Vortheile des gesicherten Credits kommen dort allem Mobiliarbesitz ohne Unterschied zwischen Stadt und Land gleichmäßig zu Gute. Hat man vor der Hand in unserm Vaterlande dies unter den jetzigen Creditverhältnisscn nicht erreichen können, so bin ich der Ansicht, daß man cs bis auf weiteres, wo man etwas Vollkommeneres und Allgemeineres wird gründen können, bei der jetzigen Einrichtung lasse. Denn selbst in der gewünschten Ausdehnung würde doch noch der ge wiß ebenfalls der Beachtung werthe Immobiliarbesitz der Städte, woselbst der auf Gegenseitigkeit gegründete Credit täg lich mehr Bedürfniß wird, ausgeschlossen bleiben. Abg. Klien: Schon bei dem vorigen Landtage habe ich mich sehr lebhaft interessirt für die allgemeine Hypothekenbank. Indessen ging mein Antrag auf Gründung einer solchen damals nicht durch, und ich habe nun zu erklären, daß es wünschens- werth gewesen wäre, wenn auch der Bauernstand zu dem Cre- ditvereine ausgedehntere Zulassung erhalten hätte. Jndeß habe ich den Antrag des Abgeordneten Haußwald nicht unterstützt, und zwar, weil der ritterschaftliche Creditverein ein Privat verein ist und wir doch nicht füglich an die Regierung den An trag stellen können, einen Privatverein zu zwingen, etwas An deres zu beschließen, als ihm bereits gestattet ist. Abg. Iani: Der Antrag des geehrten Abgeordneten Haußwald aufBeiziehung des kleinern bäuerlichenGrundbesitzes ohne alle Ausnahme zum erbländischen ritterschaftlichen Credit- verein scheint mir in so fern zu weit zu gehen, als bei einem je den Privatvereine Bedingungen ftstgsstellt werden müssen, un ter denen er seine Pflicht zu erfüllen im Stande ist. Es scheint
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