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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 154. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Macht vorhanden fti, die Credkt herbeizuldcken geeignet wären. Mein auch wenn nur der kleinere Grundbesitz sich zu einem Creditvereine zusammengethan und den Anfang gemacht hatte, so würde er eben nur um so und so viel weniger Credit, als der größere Grundbesitz gebraucht haben. Der Abgeordnete v. d. Planitz sucht es von dem Creditvereine abzuwenden, daß er ein exclusives Institut sei. Das aber ist eine so gewisse Lhat- sache, daß ich kaum erwartet hätte, es würde noch abzuleugnen versucht werden. Was ist exclusiv, wenn es nicht das ist, daß ein Grundbesitz den andern von dem Vereine ausschließt? Daß durch Beitritt zum Creditvereine die Papiere herabgehen Würden, daß dadurch ein Verlust für denselben entstehen würde, ist ein gravsmen äe kuturo. Es ist dies eine Befürchtung, deren Grund erst abzuwarten sein dürfte. Es würde aber auch diese Befürchtung nicht so weit gehen, weil man dann denCredkt- verein gar nicht weiter ausdehnen dürfte, und weil man alsdann gar keine andern und neuen Staatspapiere creiren undausge- Len dürfte. Uebrigens -ist auch dieser Einwand in so fern nicht begründet, als dann,stvenn die Papiere so weith'erabgehen wür den, wie der Abgeordnete v. d. Planitz andeutete, dadurch auch von selbst der Zudrang aufhören oder sich mindern- das Princip der Gemeinsamkeit aber dennoch aufrecht erhalten werden würde. Es handelt sich aber hier nur von der Frage, ob ein vott'derfrühernStändrversammlung gestelltrrAntragr „dieZu- Ziehung des bäuerlichen Grundbesitzes zu dem erbländischen Cke- ditvereine zu vermitteln ," ob 'dieser Antrag seine Erledigung gefunden habe oder nicht; und selbst diejenigen, die für-den An trag der Deputation stimmen, werden zugestehen müssen, daß er diese Erledigung nicht gefunden, selbst diejenigen- die eine weitere Ausdehnung des Creditvereins nicht wünschen, müssen dagegen» stimmen», denn» die Thatsache läßt sich nicht wegleug nen: EiwNheil desDrundbesitzes ist und bleibt auch jetzt noch ausgeschlossen! Wir können also nicht sagen, daß Seiten der Staatsregierung jener- Antrag Erfüllung gefunden habe. In so fern ist es gerechtfertigt, daß der Abgeordnete Haußwald den von der früherni Ständeversammlung gestellten Antrag beibe halten wissen will, wie es ebenfalls bei andern Nümmern des jetzigen Vortrags der Deputation geschehen ist. Jedenfalls aber, selbst wenn man den Haußwald'schen Antrag nicht an nimmt,, ist es> konsequent, dem vordern Satz entsprechend, ge gen den Antrag der Deputation zu sprechen. Abg. Stockmann: Eine einzige kurze Bemerkung will ich mir erlauben, um die Kammer in denStand znsetzen, die Sache zwübersehen. Der Umfang der Summe , welche durch den jetzigen Census für den bäuerlichen Grundbesitz zum Bei tritt in den Creditvein erreicht wird, beträgt nach einer gegebe nen bestimmten,Uebersicht 12Millionen Lhaler, und man sollte meinen-, daß dies einer billigen und-unbefangenenAnforderung an eine Privatanstalt vor der Hand genügen könne,. Staatsminister v. Falken st ein: Ich habe nur wenig zu erwidern aufdachwas der letzte geehrte Sprech er bemerkte. Wenn er sagte, es sei^itpgravAws» öotuturv, ob der Cours» der-Papiere sinke oder nicht, und. man möge dasnur abwartew, so-glaube ich, würde das freilich weder im Interesse des bäuerlichen, noch in dem des ritterschaftlichen Grundbesitzes liegen, wenn man dies abwarten wollte, und erst dann die Vereinigung nicht weiter bestehen ließe, wenn jene Befürchtungen sich als gegrün det zeigten. Was die Hauptsache betrifft, so muß ich wieder holt bemerken, daß nach der Fassung des ständischen Antrags es ausdrücklich heißt: „Die Zuziehung des bäuerlichen Grund besitzes zu dem erbländischen Creditvereine zuvermitteln, da- strn dies aber nicht sofort ausführbar fein sollte" u. s. w. Nach dem , was im Decrete, nach dem, was im Berichte, nach dem, was von einigen geehrten Mitgliedern der Kammer, die zugleich Mitglieder des ritterschaftlichen Creditvereins sind, gesagt wor den ist,ist es keinemZweifel unterworfen, daß eine solcheMaaß- regel vermittelt worden ist. So weit es nur immer in der Macht der Regierung gestanden hat und überhaupt nöthig ge wesen ist , hat sie diese Zuziehung zu vermitteln gesucht, und es istSeiten des Vereins mit anerkennungswertherRücksicht sogar weiter gegangen worden, als gefordert werden konnte. Es ist aber auch nach dem, was namentlich über die Vortheile des Zu tritts bäuerlicher Grundbesitzer geurtheilt worden ist, zu erwar ten, daß, wenn es irgend im Interesse des bäuerlichen Grund besitzes liegt, Seiten des Vereins keine Schwierigkeit gemacht werden wird, diesen Zutritt zu gestatten, und, was Seite 4S4 des Berichts herausgehoben worden ist, der Verein geneigt sei, sich durch Hinzuziehung des bäuerlichen Grundbesitzes zu er weitern. Ich glaube in der Thal, der Haußwald'sche Antrag känn eigentlich etwas Weiteres unter asten Umständen auch nicht beabsichtigen, als eben nur aussprechen zu wollen, daß de« bäuerliche Grundbesitz noch bei Lr itts fäh ig fei. Daß das der Fall sein solle, ist aber schon im Decrete, ist von derDepu- tütion im Berichte, ist auch von den Mitgliedern des Creditz- vereins selbst, heute wieder in der Kammer ausgesprochen wor den. Es kann also kein Zweifel" darüber sein, es liegt offenbar im Interesse des Vereins, dieses Zugeständnis so weit es zweck mäßig ist, zu machen; aber auch im Interesse des gesammte» Gtundbesitzes, daßman mitVorsicht zuWerkegehe. Ich glaube, daß nach der Fassung des Berichts, daß nach der Erklä rung der Regierung und nach dem, was der Verein selbst durch einige feiner Mitglieder so eben zu erkennen gegeben hat, de« -Antrag des Abgeordneten Haußwald um so mehr auf sich beru hen könnte, als er zu einem andern Resultate unter allen Um ständen nicht führen kann, wenn ich anders den Sinn desselben recht verstanden habe. Abg. V. Schaffrath: Der Antrag der frühern Stände versammlung lautet ausdrücklich dahin: „Vie Zuziehung deö bäuerlichen Grundbesitzes zu dem erbländischen Creditvereine -zu vermitteln." Ist nun diese Vermittelung so weit gediehen, daß der bäuerliche Grundbesitz dem ritterschaftlichen Creditver- eine beitreten kann? Nein! im Gegentheile! die größere Hälfte des-bäuerlichen" Grundbesitzes kanmund darf noch jetzt nicht bei- - treten. Denn man kann annehmen- daß die größere Hälfte des Grundbesitzes im Lande in den Händen solcher ist, vowdenen die Einzelnen nicht Landgüter vorrldOO Steuereinheiten be ¬
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