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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 154. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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sitzen. Es ist noch nicht die Hälfte, welche den Zutritt zum Creditvereine gegenwärtig hat. Mithin kann ich jenen ständischen Antrag nicht mit der Deputation für erledigt erklären; er ist nicht erledigt. Er lautete ganz allgemein, und ging nicht nur dahin, die Zuziehung-es größer» bäuerlichen Grundbesitzes zu dem erbländischen Creditvereine, sondern ganz allgemein die Zuziehung des bäuerlichen Grundbesitzes zu vermitteln. Wenn demnächst der Abgeordnete Klien die Unmöglichkeit einer solchen Vermittelung der Regierung darzuthun suchte, so wäre es sehr zu bedauern, wenn die Regierung bei Ertheilung der Concession sich aller Mittel begeben hätte, auf den Creditverein selbststän dig einzuwirken, wenn sie nicht gleich anfänglich auf den Fall Bedacht genommen hätte, daß man ihre Vorschläge von sich weisen könnte, wenn sie ihre Vergünstigung hingegeben hätte, ohne daran die Bedingung, auf ihre künftig zu machenden Vor schläge einzugehen, geknüpft zu haben. Schlimm genug, wenn die Regierung diese Vergünstigungen so ohne weiteres hingege ben hätte, ohne sich behufs des Beitritts der bäuerlichen Grundbesitzer eine Einwirkung auf den erbländischen Credit verein vorzubehalten. Wenn der Abgeordnete Iani anderer Gesellschaften erwähnte, denen die Regierung ähnliche Vergün stigungen habe zufließen lassen, so hätte ich gewünscht, daß er speciell dieselben angegeben hätte, mir sind dergleichen nicht be kannt. Der Abgeordnete v. Geißler hat viel „von der Natur der Dinge" und „von der Natur der Sache" gesprochen, aber er hat nicht bewiesen, daß der bäuerliche Grundbesitz materiell nicht eben so viel wiegt, als der ritterschaftliche, und warum er am Ende nicht eben so vielCreditgenießen sollte, als der ritterschaft- liche im Lande. Ich sehe also nicht ein, warum man nicht einen Creditverein des bäuerlichen Grundbesitzes hatte gründen und mitdiesemanfangen können. Das hat derAbgeordnete v. Geißler nicht bewiesen. Wenn endlich der Herr Minister des Innern sagt, es wäre Seiten der Regierung zur Erledigung jenes ständischen Antrags Alles geschehen, so wäre zu bedauern, wenn Alles ge schehen wäre, denn das „Alles" wäre „sehr wenig". Aber ich kann gar nicht zugeben, daß die Regierung etwas gethan hat. Denn so viel ich aus den Äußerungen der Abgeordneten von -er Planitz und Stockmann weiß, so hat der ritterschaftliche Creditverein, was er durch Zuziehung eines Theiles des bäuer lichen Grundbesitzes gethan hat, freiwillig, ohne Vermittelung her Regierung, gethan. Aus diesem Grunde rathe ich der ge ehrten Kammer an, den Antrag für nicht erledigt zu erklären, -a er nicht erledigt ist. Etwas Anderes wäre es, wenn man den Vorschlag gethan hätte, den Antrag zurü ck zunehmen. Aber das hat die Deputation nicht, und darum hoffe ich, daß die Kam mer den Haußwald'schen Antrag annehmen werde. Präsident Braun: Ich kann nunmehr wohl die Debatte für geschlossen ansehen. Der Herr Referent hat das Schluß wort. ReferentAbg.v. Römer: Wenn die hohe Staatsregie rung im vorliegenden Decrete gesagt hätte, daß das, was sie bereits für die Aufnahme des bäuerlichen Grundbesitzes in den Creditverein gethan habe, das Letzte wäre, was ihrerseits gesche ¬ hen solle, so würde die Deputation gewiß nicht den Antrag ge stellt haben, daß jener frühere ständische Antrag als erledigt an zusehen sei. Wenn aber im Decrete die Zusicherung gegeben worden ist, die Frage in erneuerte Erwägung ziehen und im Auge behalten zu wollen, so konnte die Deputation unmöglich sagen, der Antrag sei nicht erledigt, da auch die Hauptsache, die Aufnahme des bäuerlichen Grundbesitzes in den Creditver ein überhaupt, vermittelt worden ist. Ich muß also jedenfalls für Ablehnung des Haußwald'schen Antrags stimmen. Präsident Braun: Der Antrag der Deputation zu Punkt 9 befindet sich auf S. 494, wo sie der Kammer anrathet, den ständischen Antrag für erledigt zu erklären. Welcher ständische Antrag es ist, ist der Kammer hinlänglich bekannt. Dazu ist nun ein Antrag vom Abgeordneten Haußwald gestellt worden, welcher so lautet: „Es möge die geehrte Kammer den früher» ständischen Antrag keineswegs für erledigt ansehen". — Ich wiederhole, daß der Antrag bis hierher eine bloße Verneinung des von der Deputation gestellten Antrags, ist, — und dann fährt der Antrag fort: „sondern die hohe Staatsregierung nochmals ersuchen: den erbländischen ritterschaftlichen Credit verein zu veranlassen, auch die Beitrittsfähigkeit des kleinem bäuerlichen Grundbesitzes auszusprechen und hinsichtlich des sen baldiger Zuziehung die nöthigen Einleitungen zu treffen." Ich richte die erste Frage auf das Deputationsgutachten. Fin det dieses Annahme, wird die Kammer aussprechen, sie wolle den ständischen Antrag für erledigt ansehen, so folgt von selbst, daß dann der Haußwald'sche sich erledigt. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Ich muß die entgegenge setzte Ansicht aussprechen. Der Haußwald'sche Antrag um faßt nicht so viel, als der der vorigen Ständeversammlung. Ich habe z. B. nicht entnehmen können, daß der Antrag dahin ging, für den bäuerlichen Grundbesitz einen besondern Credit verein hervorzurufen, ich glaube daher, daß, auch wenn der An trag der Deputation durchgeht, es immer noch möglich sein wird, über den Haußwald'schen abzuftimmen. Präsident Braun: Der Antrag der vorigen Ständever sammlung lautet so: „Die Zuziehung des bäuerlichen Grund besitzes zu dem erbländischen Creditvereine zu vermitteln, dafem dies aber nicht sofort ausführbar sein sollte, durch einen Zusatz in den Statuten dieses Vereins und bei dessen Bestätigung Sich die Vermittelung der künftigen Zuziehung vorzubehalten, wenn nicht unterdessen die Bildung eines selbstständigenbäuer lichen Creditvereins mit gleichen Rechtsbegünstigungen, wie die dem ritterschaftlichen Creditverein zugestandenen, zu Stande ge bracht werden sollte." DerHaußwald'scheAntrag lautet: „Die Staatsregierung nochmals zu ersuchen". Schon in diesem „noch mals " liegt das, was ich erwähnt habe: „Es möge die geehrte Kammer denfrühern ständischen Antrag keineswegs für erledigt ansehen, sondern die hohe Staatsregr'erung nochmals ersuchen: den erbländischen ritterschaftlichen Creditverein zu veranlassen, auch dieBeitrittsfahigkeitdes kleinern bäuerlichen Grundbesitzes auszusprechen und hinsichtlich dessen baldiger Zuziehung die nö- thigenEinleitungen zu treffen." Vergleichen Sie diese beiden Am
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