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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 154. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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schristen und Einrichtungen überhaupt, so weit es mit der öf- fentlichen Sicherheit vereinbar erscheinen werde, ingleichen auf möglichste Uebereinstimmung jener Vorschriften und Einrichtun gen innerhalb der deutschen Bundesstakten ferner hinwirken", sind zur Zeit, wenn auch nicht unberücksichtigt geblieben, so doch noch nicht erledigt. Wenn Sie das Wandern der Handwerker erleichtern wollen, so dürfen Sie Ihr Augenmerk nicht blos auf Sachsett, sondern Sie müssen es auf ganz Deutschland richten. Der Handwerker kann nicht innerhalb der Grenzen des Vater landes bleiben, wenn ersich in seinem Gewerbe ausbilden, Kennt nisse und Erfahrungen sammeln will, er muß auch in's Ausland reisen. Werden die Hindernisse und Erschwerungen, die dem Wandernden so häufig entgegentreten, nicht auch in Bezug auf das Ausland beseitigt, die polizeilichen Bestimmungen nicht itt den' gesammten Bundesstaaten vereinfacht und in möglichste Uebereinstimmung gebracht , so ist den dringenden Bedürfnissen nm zum geringsten Theile abgeholfen. Fassen wir aber nach dem Vorschläge der Deputation Beruhigung, so wird etwas Weiteres aü die StättdeversaMMlung nicht gelangen. Die Staatsregierung wird nach den zeitherigen Erfahrungen auch der nächsten! StaNdeversüMMlung eine Mittheilung über den wektertt Erfolg nicht geben, wenn wir jetzt schon unsere Beruhi gung aussprechen. Wenn daher von Seiten der Staatsregie rung nicht' die Zusicherung gegeben werden kann, daß die auf Seite 455- genannten Anträge noch zur Erledigung kommen und daß der nächsten Ständeversammlung jedenfalls eine Mit- theilung darüber gemacht werden soll, so muß ich mich in diesen Dunklen gegen das Deputationsgutachten erklären. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Es ist bei früherer Gele genheit in dieser Kammer darüber geklagt worden, daß man in Bezug auf manche Gegenstände bei den Handwerkern nicht) wie es zu Wünschen sei, bedient werde, und sie nicht so rüstig fort geschritten seien, wie es Vie Zeit erfordere. Ich erinnere Mich sehr wohl, daß bei einer frühem Berathung dieses sirtheil aus gesprochen wurde. Wäre dasselbe gegründet, so wäre davon die hauptsächlichste Ursache darin zu suchen, daß das Wandern der Handwerker so uttgeMein erschwert worden ist. Wie ist es mög lich, daß Sachsen in den vorzüglichsten Gewerben mit dem Aus lande concurriren kann- wenn es den Betrieb desselben und die irü Auslande gemachten Erfindungen nicht kennen lernt? Es liegt im Interesse der Kammer, das Wandern der Handwerker auf alle mögliche Weise zu erleichtern, und die Staatsregierung zU ersücheN, zu diesem Zwecke die geeigneten Schritte, nament lich beim deutschen Bunde zu thun. Deshalb muß ich ganz dem Äbgeordneten.Rewitzer beistimmen, der Deputation in Be zug auf ihren Borschlag, bei der eine einstweilige Abstellung einiger Uebelstande zusichernden Erklärung, des Allerhöchsten Decrets Beruhigung zu fassen, nicht beizutreten. Offenbar ist dies ein sehr wichtiger, vom Handwerkerstande sehr vielfach an- geregter Gegenstand, dessen Erledigung man sich schon von der jetzigen Standeversammlung versprochen hat. Diese geht,, ohne MReWakdeshalb zu gewähren, vorüber, und ich wenigstens möchte meine Zustimmung nicht dazu geben- Beruhigung dabei zu fassen, daß nichts geschehen ist. Stellv. SecretäirfScheibner: DieBedenken, diedieAb- geordneten Hensel undRewitzer ausgesprochen haben, würden sich jedenfalls erledigen, wennderBericht in Vortrag käme, welchen 'die dritte Deputation in Bezug auf das Wandern der Hand werker vor 7—8 Wochen derKammer erstattet hat, und welcher derselben seit ebenso langer Zeit im Druck vorliegt. Obes Möglich sei, bei dem nahen Ende des Landtags ihn noch zurBe- rathung zu bringen, habe ich dem Präsidium anheimzugeben. Ich habe aber nicht unterlassen können, dies auszusprechen, da ich die Ehre habe, Berichterstatter der Deputation in jener An gelegenheit zu sein. Abg. Heuberer: Ich muß mich ganz im Sinne der Ab geordneten Hensel und Rewitzer aussprechen. Auch ich kann nur beklagen, daß vorssSeiten der deutschen Regierungen eine so lange Reihe von Jahren hindurch dem Wandern der Hand werker so viel Schwierigkeiten entgegengesetzt worden sind. Ich glaube, man kann im Inlands Schulen bauen, wie man will, kann Sonntags polytechnische und Realschulen oder sonst alles Mögliche einrichten, man wird wohl keineswegs für den Handwerker dasjenige herbeifuhren, was ihm einige Jahre der sogenannten „Fremde" in Bezug aufMenschenkenntniß, Welt anschauung und Erweiterung derjenigen practischenKenntniffe, die zu einem tüchtigen Handwerker überhaupt gehören, gewäh» ren. Ich selbst gehöre zu denjenigen, die als Handwerker ge- reist sind, also weiß ich sehr wohl, welche Vepationen und Schwierigkeiten matt diesen Leuten entgegensetzt. Es ist wahr haft entsetzlich, wie"offfmit Benutzung des. bloßen Buchstabens der Gesetze in Polizeien unbärtige Schreiber oder Actuarien sich erlauben, diesen Leuten allerlei Mißhandlungen zuzufügen. Es wird z. B. in einem Gesetze ausgesprochen) daß der Hand werker, wenn er nicht itt der und der Zeit Arbeit gefunden hat, zur Heimath zurückgewiesen werden soll- Nun frage ich, wie ein Handwerker, werter vier Wochen gereist ist und es ist keine Arbeit für ihn vorhanden gewesen, das «bändern kann ? Ich frage, wie er dafür kann, wenn er keine Arbeit gefunden? Em Meister wird doch wahrlich keinen Gesellen annehmen, wenn er keinen braucht, — also muß der reisende Handwerker weiter wandern und Arbeit suchen. Nun kommt er mit seiner« Legiti mation' auf die Polizei und — wird seiner Wege gewiesen) wohin das Gesetz des betreffenden Landes ihn zu weisen gebietet. Ich Muß daher den dringenden Wunsch aussprechett, daß die Abhülfe dieses Uebelstandes Sache der deutschen Bundesver sammlung werden möchte. Sollte der Bericht, den der Herr Secretair Scheibnrr ^Aussicht stellt, uns darüber beruhigen und Einfluß auf unsere heutige Abstimmunghabett können, so wäre es wünschenswerth gewesen, wenn derselbe noch vorder Abstimmung übech diesen Punkt in der Kammer zur Ver handlung gekommen' wäre; da aber dies nicht der Fall ist, so sehe ich Mich genöthigt, MitVen genannten Sprechern vor mir zu stimmen. '
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