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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 155. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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ist ein Nachthell, aber dann ist auch klar, daß die Ansicht der Regierung auch nicht jene positive Unterstützung hat, durch ge meinsame Berathung mit den Standen das wahre Interesse des Landes ermittelt und Licht in die Sache gebracht zu sehen". Beschlüsse, die in einer so kurzen Zeit gefaßt werden, und nur auf Ansicht einzelner Beamten beruhen, kann man nicht als genügend motivirte der Stände und des Landes ansehen. Es ist aber zugleich die leichte Behandlung einer so wichtigen Sache die Aufopferung eines der wichtigsten ständi schen Rechte, des Bewilligungsrechts. Es ist die ses Bewilligungsrecht nur ein scheinbares, wenn eine solche Position des Budjets ohne speciellen Einfluß der Ständever sammlung bewilligt wird. Es sind dies indirekte Abgaben, welche von jedem Consumenten durch jeden Gewerbtreibenden jeden Tag erhoben werden, und der Staat hat ein großes In teresse, daß die Abgaben von allen Consumenten gleich erhoben und daß die Erhebungsweise zugleich eine billige sei und als Hebel der Industrie und des Handels benutzt werde. Die Wichtigkeit der Sache wird von Niemandem in der Ständever sammlung verkannt werden. Es war hiermit Gelegenheit gegeben, auf die wohlthätigste, auf indirekte Weise für die Be gründung des Nationalwohlstandes und für Mehrung des Nationalvermögens mitzuwirken. Es ist ein besserer Weg, auf diesem indirekten Wege zu unterstützen, als auf dem direkten Wege zu unterstützen, als auf dem direkten Wege der Geld- subsidien Rettung sinkender Industrien zu versuchen, wie mit der Flachsmaschinenspinnerei und der Locomotivenbauanstatt diesen Landtag der Fall war. Der Staat übt eine wohltä tigere Einwirkung, wenn er den Weg der indirekten Unter stützung der Industrie betritt, statt den direkten, welche groß scheint und es nicht ist, und immer nur einzelne Personen trifft. Bei einer so großen Eknnahmeposition, welche die Höhe von 1,800,000 Thlr. für Sachsen hat, die aber noch weit größer ist, wenn man die Summe hinzurechnet, die wir in Sachsen einnehmen und an andere Staaten vergüten, in so fern in Sachsen mehr eingenommen wird, als wir nach der Rata des Zollvereins behalten dürfen, wird es nöthig sein, daß eine richtige Wechselwirkung stattsinde für die verschiedenen Zweige der Gewerbe, die zum Wohlstand und zum National vermögen führen, des landwirtschaftlichen Gewerbes, des Handelsund der Industrie, wozu in Sachsen der Bergbau und doch noch einige Schifffahrt noch kommen. Um über die hier einschlagenden vielen politischen, staatsöconomischen und Handelsfragen, um über das Verhältniß des Finanzzolls zum Schutzzoll berathen zu können, müssen weit größere Belehrun gen vorhergegangen sein, als in Sachsen erfolgt sind. Unsere Regierung hat noch niemals statistische Uebersichten bekannt gemacht. Was diesem Dekret seit wenigen Tagen nachge schickt wurde, ist etwas, entbehrt aber für Viele des Schlüssels zum Verständnis Um sich in diesem Exposö zurecht zu fin den, bedarf es wohl eines Schlüssels; denn es sind diese beiden vierzehn Bogen umfassenden Beilagen zum Berichte so um fänglich und abstrakt, daß es für den, welcher nicht früher ba ll. 155. mit vertraut war, unmöglich ist, sich hineinzufinden. Es ist früher auch sonst nicht die Möglichkeit da gewesen, sich Be lehrung darüber zu verschaffen. Es ist dieser Uebelstand zum Theil hervorgegangen aus dem unfreien Zustande der Presse und aus dem Einflüsse derRegierüng auf die periodische Presse. Es ist bekannt, daß es der Landeszeitung nicht ge stattet ist, über Zollverhältnisse andere Mittheilungen zu ma chen, als die halbamtlichen. Es ist diese Quelle, aus welcher das Land Belehrung sucht, angewiesen, nur halbamtliche Mit theilungen über diese Gegenstände zu geben. Man mag dies nicht bezweifeln, wie es den Schein hat, daß es geschieht. — Es liegt mir ein Brief vor von dem Redakteur dieser Zeitung, welcher sagt: „Ew. Hochwohlgeb. danke ich ergebenst für die gütige Mittheilung des zmückfolgenden Aufsatzes. Leider kann die Redaktion ihn nicht aufnehmen, weil er Zollverhand lung betrifft und mittelbar wenigstens hohe Behörden dabei concurriren. Die Redaktion ist nämlich angewiesen, in sol chen Fällen nur halbamtliche Mittheilungen zu ver öffentlichen." Der Brief, auf welchen diese Antwort kam, ist nicht von mir gewesen, daher die Antwort auch nicht an mich gerichtet, — ich habe nur die Ehre gehabt, eine Mittheilung diesem Herrn Redakteur zu machen, und ich entbehre einerVoll- macht, den Adressaten zu nennen. Ist also eine Belehrung durch die periodische Presse auch nicht zu erlangen gewesen, ist sie auch der Ständeversammlung nicht genügend und nicht frühzeitig zugekommen, denn das Dekret umfaßt nur drei Bo gen und die Nachträge sind der Kammer erst seit wenig Tagen mitgetheilt worden, so hat auch die Standeversammlung die jenige Belehrung nicht erhalten, deren sie bedarf, um kn dieser Angelegenheit kompetent und mit Erfolg urtheilen zu können. Aus der Presse konnte sie früher eine solche Belehrung auch nicht schöpfen, weil eben ein großer Theil geneigt ist, kn der Landeszeitung eine derartige Belehrung zu suchen. Aller dings existkrt neben dieser noch die Leipziger Allgemeine Zei tung; allein diese, wie sehr sie auch sonst sich accomodirt, ver folgt in der Industrie- und Handelsfrage nur ein System. Sie huldigt nur und mit Eifer dem Systeme der Begünsti gung und Förderung des Handels mit englischen Manufactur- waaren, nicht aber dem Interesse der Nationalindustrie. Würde nun diese so wichtige Sache in der Kürze berathen und dabei gar kein Vorbehalt gestellt, würde nichts geschehen, um sie vor der Wiederkehr ähnlicher ungenügender Berathung für künftig zu sichern, so würde auf's neue ein nachtheiliger Vorgang für die Zukunft gegeben, uud doch ist bekannt, daß der frühere Vorgang, die frühere Praxis in der Kammer in den meisten Fällen entscheidend wirkt. Um viele Erörterungen zu ver meiden, pflegt man so wenig wie möglich Veränderungen vor zunehmen, sich an die früher» Vorgänge zu halten und eben so wieder zu verfahren. Es würde daraus folgen, daß es auch am nächsten Landtage leicht eben so sein würde, daß das Mer- höchste Dekret erst gegen die Mitte des Landtags an die Kam mer gelangt, und erst in den letzten Wochen des Landtags M Berathung kommt, wo diese nicht ftek ist, sondern unter mch- 2*
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