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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 155. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Heiligem Einflüsse steht. Stelle ich mir nun die Frage, wie Hann die. zweite Kammer diesen Nachtheil gut machen? (ich Lin fest, überzeugt, Jeder wird meineAnsicht theilen, daß etwas geschehen müsse, um den jetzt entstehenden Nachtheil auszu gseichen und seiner Wiederkehr vorzubeugen) was kann ge schehen? Mir läge nahe die Beantragung einer Zwischendepu- tation, weil diese Angelegenheit sehr wichtig ist, und wichtiger, als andere Angelegenheiten, zu deren gründlicher Vorbera- Hung die Modalität von Zwischendeputationen eingeschlagen wurde. Es scheint aber sehr problematisch, ob dies noch Lurchzubringen sein dürfte. Die Staatsregierung hat schon gar nicht mehr die Zeit, sich durch Decret darauf zu äußern und Lie Wahl anzuordnen; weil ich glaube, daß dieser Vorschlag zu Heinern Resultate führen wird, so enthalte ich mich dessen; würde aber Jemand, und besonders die Vertreter, welche die sen Landtag in der Regel geneigt sind, ihre Ansicht der Ansicht Ler Staatsregierung zu subordiniren, einen solchen Antrag stellen, so würde ich ihm beistkmmen, überlasse es aber Andern, einen solchen Antrag zu stellen. Es würde auch ein Ausweg sein, die Finanzdeputation zu beauftragen und sie gewisser- maaßen diesmal als Zwischendeputation permanent zu ma chen. Die Finanzdeputation hat erklärt, sie wolle die Vorbera- Hung gern übernehmen. Es wäre dies ein Ausweg, aber ein völlig neuer, und etwas völlig Neues ist bei dieser vorgerückten Zeitauchnichtmehrdurchzubringen. Ichenthaltemich auch die ses Vorschlags. Es bleibt nur eine dritte Möglichkeit übrig, Ler künftigen Ständeversammlung diese Angelegenheit anheim zugeben und dieselbe dafür zu interessiren, daß solchem Verfah ren für die Zukunft vorgebeugt, daß ein Weg angebahnt sei, wonach die Staatsregierung und Ständeversammlung bei der nächsten Diät gründlicher, umfänglicher, ausführlicher berathen rmd erörtern könne. Dieses glaube ich zu erreichen durch fol genden Vorschlag, den ich mir zu stellen erlaube, und der aller dings einen Einfluß auf den Gang der weitern Berathung ha ben würde. Die jetzigeBeschlußfassung würde erleichtert und Lie Berathung abgekürzt werden, weilsie nach Annahme dieses Antrags jetzt nur als eine vorläufige erscheinen würde. Der Antrag lautet so: „Die hohe Kammer wolle vor einer Beschlußfassung über die gegenwärtigen Bera- thungsgegenstände s) das Allerhöchste Decret, die Zoll-, Steuer-, Schifffahrts- und Handelsver träge betreffend, I>) die mit diesem Decrete der Ständeversammlung zur nachträglichen Geneh migung vorgelegten Staatsverträge und Verord- Nungen, o) die zu diesen Regierungsvorlagen Lurch Kammerbeschluß gewiesenen Registranden- eingänge sich dahin bestimmen, in der über diese Gegenstände abzulassenden ständischen Schrift Len Vorbehalt ausdrücklich niederzulegen, daß vhnerachtet der bereits diesen Landtag ertheilten Liesfallsigen ständischen Erklärungen es der näch sten Ständeversammlung anheimgestellt bleibe, Lre von gedachten Vorlagen berührten staatsöco- nomischen und handelspolitischen Fragen nach Befinden wiederholter Prüfung zu unterwerfen, auch das Gesuch an die hohe Staatsregierung zu richten, daßHochdieselbe die behufigen Mitthei lungen der nächsten Ständeversammlung bei Er öffnung des Landtags machen wolle." Es erscheint dieser Vorschlag mindestens als eine Mahnung dessen, was ge schehen könnte, um künftig sorgfältige Berathung zu ermögli chen. Es kann die freiwillige Wiederaufnahme wohl dazu dienen, die ungleiche Last der Einzelnen, welche die Einnahme vermitteln, zu vermindern, und auch die Consumenten besser zu stellen, Handel und Schifffahrt und die Ausfuhr der Pro dukte des Landbaues und der Fabriken zu erleichtern, das Ganze gedeihlicher festzustellen. Möchte Jemand zwei feln, ob noch etwas für die nächste Ständevcrsammlung zu berathen übrig bleibe, so wird es leicht sein, diesen Zweifel zu widerlegen. Auch ist es nur eine Anleitung, eine moralische Verpflichtung für dieselbe. Die künftige Ständeversamm lung ist unbeschränkt, und der Vorbehalt ist „nach Befinden", wenn sie es für gut erachtet, gestellt. Wir präjudiciren sie nicht. Es wird aber durch etwas der nächsten Ständeversammlung anzudeuten sein, daß der diesmal liegen gebliebene Stoff sehr reichhaltig ist, daß ein wiederholtes Eingehen Bedürfniß ist, weil ein Eingehen noch nicht stattgefunden hat. Was uns vor liegt, ist die Angelegenheit des deutschen Zollverbandes, der Wereinszolltarif, denn jedemLarifsatze die wichtigsten Interessen berührt, der in andern Ständeversammlungen wiederholt auf das schärfste berathen worden ist. Während bei uns nur ein einziger Gegenstand die Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat, nur die Tarif- oder Garnzollfrage, werden alle andern Lebens fragen des Tarifs hintangesetzt. Es sind die Zollgesetzge bung, Münzconvention, dieHandels- und Schifffahrtsvertrage, die Runkelrübenzuckerfrage, die Vertrage mit Portugal, mit Sardinien, mit dem Steuervereine, die Elbschifffahrtsacte und deren Ausführung, der'Stader Zoll, die Uebereinkunst wegen Erlassung schifffahrtspolizeilicher Vorschriften. Wohl rufen diese so manchen Ausdruck des Landes hervor. Die Verord nung der Schifffahrtspolizei beweist dies genügend. Nur ein Moment will ich anfüh'ren, daß nicht gedeihliche Aufklärung vorhanden ist. In dieser Verordnung sind Dinge enthalten, welche beweisen, daß völlige Unkunde in diesen Dingen beider Staatsregierung herrschend ist. Es ist in der Verordnung ein Paragraph enthalten, der 11., welcher verordnet: „Stehende Brücken dürfen von Dampfschiffen nur mit halber Geschwin digkeit und zurückschlagenden Rädern passirt werden." Das ist Vorschrift für alle Falle und für die Fahrt gegen den Strom durch die Brücke. Auch in diesem Falle soll mit den Nädern nicht gegen den Strom gearbeitet werden, sondern es sollen dieselben rückwärts arbeiten. Wie soll ein Boot da vor dringen und nicht zurück statt vorwärts treiben? Wer will ge gen den Strom schwimmen, ohne zu rudern? — oder indem er rückwärts und mitdem Stromerudert? — Wenn der Paragraph einer solchen strompolizeilichen Ordnung bestimmt, daß beim
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