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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 156. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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ferner, sie stelle an die Kammer den Antrag, daß selbige die Genehmigung des von der hohen Staatsregierung wegen des Tarifs bisher beobachteten Verfahrens ausspreche, so istdas allerdings ein Antrag, welcher sich nach der Ansicht des Präsi diums dadurch erledigt, wenn der erste Antrag, den sie vorge schlagen hat, Annahme finden sollte. Ich glaube in dieser Hinsicht die Deputation richtig verstanden zu haben. Referent Vicepräsident Eisenstuck: Das ist ganz richtig. Abg. Zische: Ich muß in Bezug auf eine Sache, die ich schon gestern hätte erwähnen sollen, mir eine Anfrage erlauben. Nämlich in Bezug auf die beantragte Erhöhung des Zollsatzes bis auf 2 Lhaler pro Centner. Früher war der Zollsatz nur 5Ngr.xro Centner für Rohgarn, und es fragt sich nun, welcher Satz hier gemeint ist, ob der für Rohgarn, oder auch für ge bleichtes Leinengarn. Staatsminister v. Falkenstein: Es ist hier blos von Rohgarn die Rede. Präsident Braun: Ich habe nun dieKammer zu fragen: Genehmigt Sie dieAnstcht der Deputation, daß, was die feinem Garne betrifft, der Zoll auf Maschinengarne bis auf 2 Thlr. erhöht werde. Ich habe also die Kammer zu fragen, genehmigt Sie diese Ansicht? — Dies wird gegen dreizehn Stimmen genehmigt. Präsident Braun: Ferner, genehmigt die Kammer, daß der Zoll auf Leinwand aber eine Erhöhung von 11 Thlr. bis 22 Thlr. erleide?— Dies wird gegen vier Stimmen geneh migt. Präsident Braun: Ferner sagt noch ein Antrag der De putation: „daß die Kammer die Genehmigung des von der hohen Staatsregierung wegen des Tarifs bisher beobachteten Verfahrens aussprechen möge." Tritt hierin die Kammer dem Gutachten ihrer Deputation bei? — Dies geschieht gegen drei Stimmen. Präsident Braun: Es ist noch ein Antrag des Abgeord neten Gehe übrig, den ich wohl hier anschließen kann, da er bei diesem Punkte gestellt worden ist. Er lautet so: „Die hohe Kammer wolle vor einer Beschlußfassung über die gegenwärti gen Berathungsgegenstände a) das Allerhöchste Decret, die Zoll-, Steuer-, Schifffahrts- und Handelsverträge betreffend, b) die mit diesem Deerete der Ständeversammlung zur nach träglichen Genehmigung vorgelegten Staatsverträge und Ver ordnungen, e) die zu diesen Regierungsvorlagen durch Kam- merbeschlußgewiesenenRegistrandeneingänge sich dahin bestim men, in der über diese Gegenstände abzulassenden ständischen Schrift den Vorbehalt ausdrücklich niederzulegen, daß vhnerach- tet der bereits diesen Landtag ertheilten diesfallsigen ständischen Erklärungen es der nächsten Ständeversammlung anheimgestellt bleibe, die von gedachten Vorlagen berührten staatsöconomischen und handelspolitischen Fragen nach Befinden wiederholter Prü fung zu unterwerfen, auch das Gesuch an die hoyeStaatsrcgie- rung zu richten, daß Hochdieselbe die behusigen Mttheilungm der nächsten Ständeversammlung bei Eröffnung des Landtags machen wolle." Staatsminister v. Zeschau: Ich muß die geehrte Kam mer noch darauf aufmerksam machen, was bereits gestern über diesen Antrag geäußert worden ist, in so fern er einen Vorbehalt enthält, auf die Gegenstände, von welchen hier die Rede ist, auch bei dem nächsten Landtage wieder zurückkommen zu können, daß nämlich der Antrag in dieser Beziehung in der That über flüssig und um so mehr überflüssig ist, als bereits vom Ministe rium gestern erklärt worden ist, daß ja bei jedem Landtage eine Vorlage über die Zollverhältnisse und über die damit in Ver bindung stehenden Angelegenheiten an die Ständevcrsammlung gelange, und sie dann Gelegenheit haben wird, sich über die Sache weiter auszusprechen. Unzulässig ist aber der Antrag in so weit jedenfalls, als er sich gewissermaaßm auf das Zurück kommen auf die Beschwerden, welche gegenwärtig hier einge reicht worden sind, und die der geehrte Abgeordnete wohl bei der Stellung seines Antrags verstanden hat, bezieht. Wenn dieseBeschwerden auf dem nächsten Landtage wiederholt werden sollen, so müssen diese aufs neue bei der nächsten Ständever sammlung von den Petenten eingereicht werden. Dieser Vor behalt ist aber auch in so fern nicht practisch, als sich nach drei Jahren die Verhältnisse in Bezug auf die Gegenstände, welche in den Beschwerden vorgcbracht sind, ganz geändert haben wer den. Schon alle Zahlenverhältnisse werden nicht mehr passen, denn es liegt eine dreijährige Periode dazwischen. Es werden aber auch verschiedene andere Punkte der Beschwerde gar nicht mehr zeitgemäß sein, zumal wenn in Folge der ständischen Anträge, die im letzten Theile des Berichts gestellt sind, irgend eine gewierige Entschließung von Seiten der Staatsregierung erfolgt. Wir dürfen aber nicht vergessen, daß wir in dieser An gelegenheit alle Anträge so viel wie möglich vermeiden müssen, mit welchen nämlich die Staatsregierung nicht einverstanden^, und mit welchen möglicherweise auch die ersteKammer sich nicht einverstanden erklären könnte, denn sonst ist das Zustandekom men dieserAngelegenheit sehr schwierig. DasJnteresse dcrStaats- regierung ist daran ein weit geringeres als dasjenige, was her HerrAbgeordneteGehe daran hat, welcher die fraglicheBeschwerde bevorwortet hat. Dessenungeachtet erlaube ich mir aber, diesen Punkt zur Sprache zu bringen, weil es mir in der That von Wichtigkeit scheint, Alles zu vermeiden, was irgend eine Ver schiedenheit der Ansichten in der vorliegenden Sache Hervorrufen könnte. Stellv. Abg. Gehe: Ich werde nach dieser Erklärung der hohen Staatsregierung, der ich nur ausgedehnten Nachgang wünsche, diesen Antrag, wenn es gestattet ist, zurückziehen. Präsident Braun: Bewilligt die Kammer die Zurück nahme dieses Antrags? -- Dies geschieht gegen zwei Stim men.
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