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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 156. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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chen, nachdem ausführlich darüber debattirt worden ist, das Ministerium sich seine Aeußerung bis zu der Abstimmung über diesen Antrag Vorbehalten hat. Staatsmknister v. Falkenstein: Ich muß noch um die Erlaubniß bitten, auf die Aeußerung des geehrten Herrn Ab geordneten Clauß etwas zu erwidern. Der geehrte Sprecher erwähnte des Berichts der dritten Deputation über die Handels kammern. Die Regierung hat sich allerdings bei der Depu tation bereits dahin erklärt, daß sie dem Wunsche der Petenten nicht entgegenzutreten gemeint sei, und ich habe auch schon bei einer andern Gelegenheit factisch zu erkennen gegeben, daß das Ministerium allerdings es für das Zweckmäßigste hält, in jedem einzelnen dazu geeigneten Falle die Meinung sachkundiger Män ner darüber zu hören. Obgleich wir daher bis jetzt noch keine Handelskammern haben, so ist es doch auf andere Weise möglich gewesen, sich die nöthige Auskunftzu verschaffen, und das Mini sterium wird auch künftig jeden geeigneten Fall mit Freuden dazu benutzen, um die Ansichten der dabei bethekligten sachkundigen Männer zu vernehmen, und hat nur zu wünschen, daß diese Auskunft stets recht offen und unbefangen ertheilt werde; aber wenn aus der obgedachten Erklärung gefolgert werden sollte, wie es der Fall nach der Aeußerung des geehrten Abgeordneten Clauß sein könnte, als habe das Ministerium dadurch bereits erklärt, daß es so ohne weiteres bei Einführung von Handels kammern verschreiten werde, so habe ich dem um deswillen zu widersprechen, weil das Ministerium erst erwarten muß, ob und in welcher Weise die Ständeversammlung sich überhaupt für einen solchen Antrag aussprechen werde. Es liegt bis jetzt nur em Antrag von fünf Petenten vor, über welchen zwar berichtet worden ist, welcher aber in der Kammer noch nicht zur Bera- thung gekommen ist. Eine entschiedene Erklärung könnte also der Lage der Sache nach in diesem Augenblicke darüber nicht ge geben werden. Präsident Braun: Wir kommen zum zweiten Punkte der Vorlage, die allgemeine Zollgesetzgebung betreffend. Referent Vicepräsident Eisenstuck: Der Bericht lautet: In Ansehung II) der allgemeinen Zollgesetzgebung, so ist hierbei lediglich die Rübenzuckersteuer jetzt in Frage gekom men und dabei bemerkt worden, daß die Aufstellung und allsei tige Annahme übereinstimmender Vorschriften im Betreff dieser Steuer bevorstehe; in wie fern nun demgemäß das Steuerstraf gesetz vom 4. April 1834 jedoch nur in Bezug auf die Rüben zuckersteuer entweder durch neue Bestimmungen ergänzt oder sonst zusätzlich modificirt werden müsse, ist die Erwartung aus gesprochen worden, daß die Ständeversammlung die hierzu er forderliche Ermächtigung der hohen Staatsregierung im voraus vertrauensvoll ertheilen möge. Da nun dieser Gegenstand bei den Zollvereinsstaaten gegenwärtig in Verhandlung steht, wo bei nach der Mittheilung der Herren Regier» ngscommissarien es hauptsächlich nur darauf zurückkommt, daß das Minimum desStrafmaaßes fürDefraudationenauflOLhlr. erhöht werde, und miterforderlicherBestimmtheitsich keineswegs voraussehen läßt, ob nicht noch im Laufe der gegenwärtigen Finanzperiode die diesfalls erforderlichen Bestimmungen zu Stande kommen werden, so findet die Deputation es auch unbedenklich, der ver ehrten Kammer anzurathen, vertrauensvoll die Ermächtigung, die hierzu erforderlich sein dürste, der hohen Staatsregierung im voraus zu ertheilen, in der zuversichtlichen Erwartung, daß, in wie fern in Bezug auf die Rübenzuckersteuer die Rübenzucker strafgesetzgebung ergänzt oder modificirt werden wird, dieses durch das Gesetz- und Verordnungsblatt zur allgemeinen Kunde werde gebracht, auch der nächsten Ständeversammlung zur nach träglichen Genehmigung mitgetheilt werden. Stellv. Abg. Gehe: Bevor ich meine Ansicht über die sen Passus ausspreche, muß ich auf eine Zchatsache zurückkom men, welche in der gestrigen Sitzung von mir bekannt gemacht worden ist. Die Herren Commissarien der hohen Staatsregie rung haben mich in Kenntniß gesetzt davon, daß die Ziffern der Regierung, welche von mir bei den Artikeln „Soda und He ring" als unrichtig bezeichnet worden sind, wirklich unrichtig sind, daß die von mir angegebenen Ziffern auch von der Regie rung als richtig anerkannt worden sind, unddaßdiehoheStaats- regierung sich überzeugt hat, daß Druckfehler in dieDorlagesich eingeschlichen haben. Es kann allerdings für Irrthümer aus Druckfehlern kein Vorwurf auf die Staatsregierung fallen, im Gegentheil hat sich die von mir ausgesprochene Vermuthung, daß diese Angaben unfreiwillige Irrthümer sein würden, nur bestätigt. Der Herr Commissar hat übrigens Seite 585 die Ziffern der S od a nunmehr erhöht: 1840 auf 30,157 Ctr. 1841 - 40,414 - 1842 - 54,103 - 1843 - 68,986 - 1844 - 82,139 - statt 14,362 Ctr. Summa 275,799 Ctr. und es sind die geringem Ziffern, so wie dieAngabeCentner statt Tonne bei Heringen sonach als Druckfehler zu berichtigen, da dem Herrn Referenten dies entging. Ich komme jetzt auf die allgemeine Zollgesetzgebung und muß dem Decrete widerspre chen, „daß etwasiBemerkenswerthes in der verflossenen Periode in derselben sich nicht zugetragen habe." Die Politik der Zoll gesetzgebung muß die sein, besonders bei den Controlen Ge rechtigkeit mit der erforderlichen Strenge zu verbinden, und sie muß zugleich den Zweck verfolgen, den rechtlichen Verzollet gegen die Eingriffe solcher zu schützen, welche weniger pflicht getreu die Abführung der Gefälle bewirken. Dieser ersten Vor schrift muß Genüge geschehen. Deshalb aber werden die Con- trolen immer zweckmäßig und nicht belästigend sein dürfen, auch gleiche Berücksichtigung der Straßen stattsinden müssen. Es wird namentlich dieControle nicht so eingeführt werden dür fen, daß auf einer Straße mehr Strenge, als auf der andern sich zeigt,, und namentlich nicht so, daß die Controls auf der einen in den Zollverein führenden Straße einen Verkehr ganz von dieser Straße .wegweist. Etwas Aehnliches ist aber auf dem
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