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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 156. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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ihrer Macht ansehen und zu Erreichung ihrer Zwecke durch Kriegsflotten unterstützt werden, sich Bortheile abringen lassen, und daß die Zollvereinsstaaten leichter dazu gelangen würden! Es ist unschwierig, solche Verträge abzuschließen; aber schwie riger, auf die Dauer sich Vortheile dadurch zu sichern. Eben deshalb wird Seiten des Zollvereins mit sehr sorgfältiger Be rücksichtigung aller Verhältnisse zu Werke gegangen werden müs sen; damit will ich sagen, man muß zähe sein bei Zugeständnis sen, über deren Natur ich hier mich nicht weiter aussprechen mag. Es ist im Allerhöchsten Decrete gesagt worden, daß der belgische Vertrag unter den vorgelegten der wichtigste sei. Dies ist allerdings der Fall, weil er den Panzer, welcher die Arbeit im Zollvereine schützt, etwas schartig macht; weil er den Zollgürtel angreift, welcher die Vereinsstaaten umschließt, und die Erzeugnisse des Auslandes der Staatscasse tributär macht. Es ist, meine ich, nicht zu empfehlen, mit zu raschen Schritten Handelsverträgen entgegen zu gehen, sie abzuschließen, wenn in Bezug auf das System des Zollvereins sich bedenkliche Folgen ergeben dürsten. ' Schifffahrtsbegünstigungen nehme ich hier ganz aus, und der alte englische Grundsatz der Handelsverträge ist ein unverwerflicher: allgemeine Gleichstellung un ter den begünstigten Nationen gegenüber denAus- nahmen. Präsident Braun: Die Deputation beantragt Seite 472, „daß die hohe Kammer ihre nachträgliche Zustimmung zu diesen drei Verträgen ertheile." Ich habe die Kammer zu fragen: ob sie hierin dem Gutachten der Deputation beipflichtet? — Ein stimmig Ja. Präsident Br aun: Was setzt die weitern Bemerkungen der Deputation betrifft, so enthalten sie nichts als Hoffnungen, Erwartungen, über welche ein Beschluß nicht zu fassen ist. Referent Vicepräsident Eisenstuck: Nun heißt es im Berichte: Endlich betreffend V) den Vertragzwischen den Staaten des Zollver eins einerseits und den Staaten des Steuervereins andererseits vom 16.October 1845 nebst den dazu gehörigen sechs Nebenverträgen, so läßt sich nicht verkennen, daß einestheils dadurch für Unter drückung des auf beiderseitigen Zollgrenzen sich zeigenden Schleichhandels wirksame Vorkehrungen getroffen worden, an- derntheils wurden auch mannichfaltkge Erleichterungen des Verkehrs dadurch erlangt, daher die Deputation um so we niger einen Anstand nehmen kann, der hohen Kammer anzu- rathen: ihre nachträgliche Genehmigung auch hinsichtlich dieser Verträge auszusprechen. Präsident Braun: Es fragt sich, ob Jemand darüber zu sprechen wünscht? DieDeputation räth uns an: „die nachträg liche Genehmigung auch hinsichtlich dieser Verträge auszuspre chen." Giebt dieKammer ihreZustimmung zu diesemAntrage? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Wir kommen nun zum zweiten Ab schnitte des Berichts sub IN. 8. Referent Vicepräsident Eisenstuck: Hier lautet der Bericht: 8. Die Elbschifffahrtsverhältnisse haben durch die während der letzten Finanzperiode von den sämmtlichen Elbuferstaaten getroffenen Vereinbarungen wesent liche Veränderungen erlitten, und insonderheit war es die Ad ditionalacte vom 13. April 1844, welche viele Abänderungen des bisher Bestandenen getroffen hat. Das hohe Decret hat sich ausführlich darüber verbreitet, und eine Petition des Dresdner Handelsstandes vom 25. No vember 1845, welcher sich folgende Petitionen angeschlossen haben: 1) Dürninger und Comp. in Herrnhut, 2) die Kaufleute zu Königstein vom 20. Januar 1846, 3) du^Handelsinnung zu Freiberg vom 21. Januar 4) der Handelsstand zu Meißen vom 22. Januar 1846, 5) der Handelsstand zu Oschatz vom 22. Januar 1846, 6) die Kaufmannssocietät zu Zittau vom 23. Januar 1846, 7) die Kaufmannschaft zu Strehla vom 27. Januar 1846, 8) die Kaufleute zu Oederan vom 29. Januar 1846, 9) der Handelsvorstand zu Pirna vom 31. Januar 1846, 10) die Kaufmannschaft zu Leisnig von 5. Februar 1846, 11) die Kaufleute zu Großenhain vom 5. Februar 1846, 12) dw^Handelsinnurrg zu Döbeln vom 10. Februar 13) die Handlungssocietät zu Budissin vom 24. Februar 1846, 14) Heimann und Sohn zu Seifen vom 25. Februar 1846, 15) Oehme und Genossen aus Grünharnchen und Wald kirchen vom 6. März 1846, 16) die Arsenikwerksbesitzer zu Raschau vom 10. März 1846, 17) die Kramerinnung zu Zwickau vom 12. März 1846, 18) die Kaufleute zu Glauchau vom 16. März 1846, 19) die Kaufleute zu Groß- und Neuschönau vom 17. März 1846, 20) der Fabrik- und Handelsstand zu Chemnitz vom 27. März 1846, veranlaßte die Deputation, die hohe Staatsregierung von der erstgedachten Petition, die auch gedruckt an die Abgeordneten vertheilt worden, in Kenntniß zu setzen, worauf selbige an die Deputation die Mittheilung unter II., der auch neun Beilagen beigefügt waren, gelangen ließ. Die Administration der Handelsinnung zu Dresden über reichte noch eine nachträgliche Beschwerde vom 3. Februar 1846 und ersuchte die Kammer, bei Berathung des vorliegenden Decrets jene Petition und diese Beschwerde zu berücksichtigen. Man darf den Gesichtspunkt nicht vergessen, aus welchen: diese Additionalacte zu betrachten ist, sie rst vereinbart unter
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