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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 156. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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fämmtlichen Elbuferstaaten, ist abgeschlossen und ratisicirt, es kann daran vor jetzt nichts abgeändert, nichts hinzugesetzt und nichts gemindert werden. Zn Abrede kann auch nicht gestellt werden, daß es in der Macht der Staatsregierung nicht gelegen hat, einseitig und allein Bestimmungen in diese Additionalacte aufzunehmen, sondern Alles mußte unter fämmtlichen Staaten gemeinschaft lich beschlossen und vereinbart werden. Die hohe Staatsre gierung hat versichert, daß sie beabsichtigt habe, noch größere Zollerleichterungen als die erlangten zu bewirken, daß ihr dieses aber, ohngeachtet ihrer Bemühungen, nicht gelungen sei, und die Beilage unter H. mit ihren Anfugen liefert hierzu den un widerlegbaren Beweis. Eine der hauptsächlichsten Beschwerden des Dresdner Handelsstandes besteht darin, daß der preußische Differential zoll theilweise noch fortbesteht. Die hohe Staatsregierung hat dieses anerkannt, auch dabei die Zusicherung ertheilt, fortwäh rend darauf Bedacht zu nehmen, daß auch noch eine weitere Ab minderung und ein gänzlicher Wegfall dieses Zolls erlangt werde. Ist nun dieses auch dankbar anzuerkennen, so kann man doch nicht leugnen, daß, so lange bis dieses gewünschte Ziel erreicht wird, der sächsische Elb handel einer großen Be lastung unterliegt, daher die Deputation sich aufgefordert fühlt, unter Beitritt der bei diesem Gegenstände zugezogenen zweiten Deputation anzurathen: bie hohe Staatsregierung zu ersuchen: 1) mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln bei den betheiligten Elbuferstaaten auf weitere Herabsetzung des Elb- zolls und auf eine den sächsischen Verkehrsinteressen entspre chende Classification hinzuwirken; 2) sie zu ersuchen und zu ermächtigen, die jetzt bestehende Rückvergütung des Anhalt'schenElbzolls für die stromaufwärts gehenden Güter auch ferner zu gewähren; 3) diese Rückvergütung des Anhaltschen Zolls für die Folge gleichmäßig auch für die thalwärts gehenden Güter stattsinden zu lassen; 4) die Staatsregierung zu ersuchen, sich für Wegfall des preußischen Elbzollantheils an den nach Sachsen gehenden Gütern fortwährend dringend zu verwenden, inzwischen aber 5) die hohe Staatsregierung zu ersuchen und zugleich zu ermächtigen, bei denjenigen Waarenartikeln, wo es ihr nach vernommenem Gutachten des betheiligten Handelsstandes am dringendsten im Interesse des Elbhandels erscheint, eine Rück vergütung an dem preußischen Elbzollantheil an den unter Be- gleitsscheincontrole elbaufwärts nach Sachsen kommenden Waaren bis zur Hälfte dieses Antheils in der laufenden Finanz- ' Periode aus der Staatskasse Zu gewähren, und über die Ergeb nisse dieser Rückvergütung der nächsten Ständeversammlung Mittheilung zu machen. Leugnen laßt sich nicht, daß in neuererZeit der Oderhandel über Stettin den Elbhandel sehr benachtheiligt hat, und wenn schon eben so wenig geleugnet werden kann, daß Manches Hierbei von Zufälligkeiten und Conjuncturen abhängig ge wesen sein dürste, so läßt sich doch nicht in Abrede stellen, daß die hohe Elbzölle die Schuld mit davon tragen, und wenn durch Erstattung des mehrerwähnten Diffe rentialzolles der Betrag des Elbzölle sich mindert, so wird auch dieserUmstand mit dazu beitragen können, daß die Besorg.' ruß, der Waarenzug über Stettin werde den Elbhandel mehr und mehr benachtheiligen, mehr verschwinden werde. Es ha- ferner die hohe Staatsregierung auf das bestimmteste erklärt, wie sie davon überzeugt sei, daß viele Artikel mit^zu hohen Elb- zöllen belastet und sehr zu wünschen sei, daß diese Artikel er mäßigt werden möchten, was insonderheit der Fall mit den Ar tikeln ist, die im vollen Satz stehen, den sogenannten Stück gütern ; gern kann man zugeben, daß die größere Quantität des gesammten Elbverkehrs in die geringern Zollsätze zu Z-, Z-, ^,7 und fällt, allein derDresdnerHan'oelsstand ist vorzüglich mit den Waaren betheiligt, die im vollen Satz stehen, und wenn die von der hohen Staatsregierung vorgelegten Berechnungen allerdings den Beweis liefern, daß durch die Additionalacte ein Bedeutendes an Zöllen erspart worden sei und nur bei dem vol len Satz eine Mehrabgabe sich herausstelle, so trifft eben dieses den Dresdner Handelsstand, dessen Elbverkehr fast ausschließ lich Waaren vom vollen Zollsatz zum Gegenstände hat. Die Deputation findet aus diesen Gründen sich veranlaßt, an die hohe Kammer den Antrag zu stellen: daß sie bei der hohen Staatsregierung sich dafür ver wenden möge, eine Herabsetzung der Elbzölle auch in sonderheit dadurch zu erreichen, daß die gegenwärtig im vollen Zollsatz stehenden Waaren aufniedere Sätze herab gebracht werden. Wenn der Dresdner Handelsstand insonderheit auch über die wegen der Recognitionsgebühren in der Additkonalacte ge troffenen Bestimmungen sich beklagt, so sieht die Deputation sich außer Stand gesetzt, eine Abänderung deshalb zu beantra gen, da sie die diesfallsige Beschwerde durch das von der hohen Staatsregierung über diesen Gegenstand Bemerkte für entkräf tet erachtet. Unter dem 8. Janur 1846 kam Johann Benjamin Weber für sich und im Namen vieler anderer Schiffer mit einerPetitkon ein, die ebenfalls in Druck gegeben und vertheilt wurde, welche die Kammer der ersten Deputation zur Borberathung überwies. Die Deputation hat von der hohen Staatsregierung die unter lll. enthaltene Mittheilung erhalten, welche sich über sämmt- liche Gegenstände verbreitet. Wenn die Schiffer 1) eine Herstellung des Leinpfades, um mit Pferden ihn betreiben zu können, beantragen, so findet man in demjenigen, was die hohe Staatsregierung darauf erwidert hat, eins voll ständige Erledigung. Dasselbe findet statt, was 2) die Vermahlung des Fahrwassers betrifft. Wenn ferner 3) die hohe Staatsregierung nichtverkannthat, daß Schiff mühlen eine der hauptsächlichsten Störungen der Elbschifffahrt sind, und die diesfallsige Beschwerde der Schiffer als wohlbe gründet erscheint, so sieht die Deputation sich veranlaßt, der hohen Kammer anzurathen, an die hohe Staatsregierung den "Antrag zu stellen: daß besonders hinsichtlich der Schkffmühlm die strom polizeilichen Vorschriften genau in Obacht genommen und ihnen nicht entgegengehandelt, auch den Mühlen ein solcher Stand angewiesen werde, bei welchem sie die Elbschifffahrt nicht benachtheiligen.
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