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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 156. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Wenn 4) die Schiffer gebeten haben, daß die Staatsregiemng dafür sorgen möge, daß bei den vorhandenen und den zu er bauenden Elbbrücken zwei Krahne errichtet, auch für die Ver mahlung Sorge getragen werde, so hat zwar die hohe Staats regierung die Zusicherung ertheilt, daß zu Erleichterung des Nie- derlegens der Masten an den Brücken zu Dresden, Meißen und Riesa Vorkehrungen getroffen worden und werden sollten, daß jedoch in einzelnen Fällen theils die Unzweckmäßigkeit der Bau art der Schiffe Schwierigkeiten darbietet, theils andere Hinder nisse vorhanden wären. Da jedoch sehr zu wünschen ist, daß den hierbei sich darbietenden Uebelstanden möglichst abgeholfen werde, so stellt die Deputation an die Kammer den Antrag, daß die hohe Staatsregiemng möge ersucht werden, die sem Gegenstände fortdauernde Aufmerksamkeit zu schen ken und den von den Schiffern deshalb erhobenen Be schwerden thunlichst abzuhelfen. Wenn die Schiffer aber 5) auch darauf einen Antrag stellen, daß die Schiffzieher einer Kaxe unterworfen werden möchten, so vermag die Depu tation dieses nicht zu bevorworten, um so weniger, da, wie auch die hohe Staatsregierung bemerkt, der Lohn von manchen Zu fälligkeiten abhängt. Auf die fernern Beschwerden: 6) die Anlegung von Winterhäfen, 7) wegen unbefugten Schifffahrtsbetriebs, so wie 8) daß mit der nöthigen Austiefung des Strombettes fort gefahren werde, und man auch die übrigen Regierungen deshalb veranlasse, hat die hohe Staatsregierung ausreichende Zusicherung ertheilt, wo bei die Schiffer vollständige Beruhigung fassen werden. Wenn endlich unter 9) auch die Schiffer den Wegfall des preußischen Elbdiffe- rentialzolls beantragen, so hat man diesfalls blos auf dasjenige Bezug zu nehmen, was bei der Beschwerde der Dresdner Han delsinnung über diesen Gegenstand beantragt worden ist. Staatsminister v. Ze sch aur Die zugemeffene Zeit legt auch dem Ministerium die Verpflichtung auf, die Debatte auch seinerseits möglichst abzukürzen, demungeachtet möge es ent schuldigt werden, wenn das Ministerium den Inhalt der von der Dresdner Handelsinnung bei der geehrten Ständeversamm lung eingereichten Petition und Beschwerde nicht ganz mit Stillschweigen übergehen kann. Diese Petition und Be schwerde enthält, wie gewiß Lei näherer Betrachtung nicht zu verkennen ist, manche Uebertreibung, sie enthält aber auch Vorwürfe, die das Ministerium am allerwenigsten Lei dieser Angelegenheit verdient zu haben glaubt. Zuvörderst bemerke ich, daß der Satz aufgestellt worden ist, es sei durch dieElbschiff- fahrtsvertrage denBestimmungen der Wiener Congreßacte noch nicht entsprochen worden. Ich gebe das zu, in so weit man diese Bestimmungen als präceptive bezeichnet. Das ist aber nicht der Fall, sondern man hat in dieser Congreßacte nur im Allge meinen die Erleichterung der S.wMschifffahrt als wünschms- werth ausgesprochen und als das Ziel, wohin zu streben sein möchte, die Verhältnisse des Rheins bezeichnet. Nun, auch die hiesige Regierung hat sich dies Ziel bei den Conferenzen zur Aufgabe gestellt, und ihre Anträge, welche sie den Regierungen als besonders zu beachten vor den Conferenzen mitgetheilt hat, sind darauf hingegangen, die Nheinzölle wo möglich auf die Elbschifffahrtanzuwenden. Es sind dies Zölle, welche ungefähr die Hälfte der Elbzölle betragen. . Es ist ferner in dieser Ein gabe gesagt worden, die Elbschifffahrtsacte von 1821 habe ei gentlich den ersten Grund zu dem Verfall des Elbhandels gelegt. DieElbschifffahrtsacte von1821hatgewiß der Mangel viele, aber es mögen dieseMängelumso mehr entschuldigtwerden,als sie ei gentlich die erste derartige Acte ist, welche nach der Wiener Con greßacte in's Leben trat; aber daß diese Elbschifffahrtsacte von 1821 dem Elbhandel habe nachtheilig sein können, kann ich durch aus nicht zugeben; denn der Elbzoll betrug damals ungefähr 2 Khaler pro Centner, und es waren35Hebestellen da/ die viel fachen Mißbräuche ungerechnet, die mit der damaligen Erhe bungsweise verbunden waren. Jetzt beträgt der Elbzoll nach dieser Acte etwas über einen Thaler und es sind die Hebestellen auf 9 vermindert worden. Man kann also wohl darüber die Ansicht haben, es sei den Wünschen und Erwartungen nicht vollständig entsprochen worden, aber als so nachtheilig für die Schifffahrt kann man sie nicht bezeichnen. Es ist dann ferner gesagt worden, die Bestimmung des Artikels 15 im Zollverein verträge habe nun vollends dahin gewirkt, daß der Elbhandel gelitten habe. Ich muß daran erinnern, daß die Elbverhalt- niffe mit dem Zollvereinvertrage und den Zollverhältnissen in keiner unbedingten Verbindung stehen, daß aber die Regierung allerdings erkannt hat, es müsse gleichzeitig etwas in Beziehung aufdieElbzöllegeschehen, während durch dieZollverträgeBestim mungen wegen der Landdurchgangsabgaben erfolgen mußten. Die Verhandlungen, welche damals geführt worden sind, waren sehr langdauernd und schwierig; sie führten in gewissen Fällen zu einergänzlichenBefrekung der Elbzollentrichtungin Preußen. Die Elbzölle in Preußen betragen jetzt noch 13 Groschen pro Centner. Allerdings blieb aber ein Uebelstand stehen und den die Regierung auch niemals verkannt hat, nämlich der, daß von den stromaufwärts gehenden Gütern, wenn keine Umladung in Preußen erfolgt, Vi des Elbzolls zu entrichten war. Die Re gierung hat die Verhandlungen damals nicht weiter fuhren können, mnd hätte sie dieses Zugeständniß, welches sie nur als ein zeitweiliges betrachtet, nicht gemacht, so wäre die Erleichte rung, welche durch sonstige Erlasse auf der Elbe gewährt wurde, nicht zu Stande gekommen. Die Regierung hat nicht allein bei dieser Verhandlung, sondern auch bei spätem vielfachen Ver anlassungen sich ausdrücklich dahin geäußert, daß in dieser Be stimmung etwas Weiteres nicht liege, als ein Stapelrecht für Magdeburg wiederherzustellen, welches durch die Acte von 1821 aufgehoben worden sei. Aber nach allen'diesen Vorgängen und nachdem die Regierung es vielfach anerkannt und ihre Bemü hungen darauf gerichtet hat, den Elbzoll herabzusetzen, z. B. dadurch, daß sie einzelne Artikel in eine niedrigere Claffe gestellt
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