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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 156. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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öu sehen wünschte, vermag ich es in der Lhat nicht zu begreifen, daß die Bemühungen der hiesigen Regierung der Dresdner Kaufmannschaft unbekannt geblieben sein sollten. Dennoch kommen in dieser Vorstellung unter Anderm folgende Ausdrücke vor: Es habe die Regierung für die Elbschifffahrt Lheilnahm- losigkeit gezeigt, (dieser Ausdruck befindet sich in der schriftli chen Eingabe, welche an die geehrte Kammer gelangt ist, in der gedruckten ist er verändert in „ungewohnte Kühle",) dann, die Re gierung erkenne die Wichtigkeit des Elbverkchrs nicht; ferner es liege in einer irrthümlichen Auffassung der Verhältnisse über die Wichtigkeit des Elbverkchrs. Nun, ich glaube, dies sind Ausdrücke, die theils an sich nicht passend sind, Lheils aber auch wirklich in dem Verfahren der sächsischen Regierung keine Be gründung finden. Ich glaube, es giebt keine Regierung, welche die WichtigkeitdesElbverkehrs,diemöglichsteBefreiungvondenElb- zöllen und deren Ermäßigung so anerkannt hat, als die hiesige; ja, sie blickt bei Beurtheilung dieser Frage ihrerseits auch in die Zukunft. Es ist nicht wahrscheinlich, aber es ist doch möglich, daß der Zollverein einmal aufhört, und dann ist es gewiß von großer Wichtigkeit, daß diese Straße nicht unnöthig beschwert sei; denn wenn ein solcher Fall eintreten sollte, so würde der Preußische Elbzoll, der jetzt erlassen ist, allerdings wieder in's Leben gerufen werden, und umso weniger begreift man, wie man behaupten kann, es hätten die Bestimmungen im Zollverein verträge dahin geführt, demDresdner Elbhandel, im Vergleich zu früher, zu schaden. Was die Regierung übrigens ihrerseits hat thun können, das hat sie gethan, sie hat ihre Anträge insbe sondere darauf gerichtet, erstens die Elbzölle herabzusetzen, die unverkennbar unverhältnißmäßig hoch sind. Sie hat dann dar auf gedrungen, alle diejenigen Artikel, welche in den Beilagen zu dem Expose, welches der geehrten Deputation gegeben wor den, abgedruckt worden sind, aus der höher» Zollclasse in nie drigere zu versetzen, und ich füge hinzu, auch die preußische Re gierung hat sich dieser Herabsetzung, worunter sich auch die viel besprochenen Heringe befinden, durchaus nicht widersetzt. Die ses beweist, daß doch vielleicht dasjenige, was über die Begün stigung des Handels über Stettin angeführt ist, einiger Berich tigung bedarf; da es der Regierung nicht möglich war, so weit in der Sache zu gelangen, als sie wohl gewünscht hätte, so hat sie die Restitution der Anhaltinischen Elbzölle in gewissen Fäl len, wenn auch nicht in der ganz ausgedehnten Maaße, wie ge wünscht worden ist, verfügt. Sie hat auch vermittelt, daß die ses sogenannte Magdeburger Viertel um Vs herabgesetzt worden ist, so daß es jetzt Z beträgt und mithin kaum den Spesen, welche sine „solche Umladung erfordert, gleichkommt; ja, die Regierung Hat auch, um Alles zu thun, was in ihrer Hand lag, die Lagerge bühren, welche hier zu entrichten sind, bedeutend herabgesetzt. Weiter zu gehen, und wie beantragt wurde, eine weitere Re stitution derj in Preußen zu erlegenden Zölle, wenn dort keine Umladung stattsindet, zu bewirken, dazu glaubte sich die Regie rung nicht ermächtigt, und um so weniger, als allerdings durch eine solche Restitution das Elbzolleinkommen wahrscheinlich ganz consumirt worden wäre, ja sogar noch einen Zuschuß erfor dert haben würde. Das Elbzolleinkommen betragt jetzt unge fähr 26 >— 28,000 Khlr., während es in früherer Zeit 60,000 Lhlr. betrug. Von dieser Summe sind die Anhal tinischen Elbzölle zu restituiren, und man kann annehmen, (wenn ich auch die Ziffern, die im Decrete angegeben sind, nicht als ganz richtig bezeichnen möchte, weil es sehr schwer ist, dies genau zu ermitteln) daß vielleicht 16 —17,000 Lhlr. von den Elbzöllen übrig bleiben, eineSumme, dienur zu einem Theile ausreicht, um die hiesigen Anstalten zu erhalten, bei wei tem aber nicht, um die Uferbaukosten zu bestreiten. Fasse ich dieses nun zusammen, so weiß ich in der That nicht, wie man in der zweiten Eingabe sagen kann, es sek dies eine mittelalter liche Zollausbeutung. Von einer Zollausbeutung kann doch nicht die Rede sein, wenn der Zoll von 60,000 ZHlr. — bis auf etwa Z herabgeht. Hierbei ist in der Lhat der finanzielle Punkt ganz bei Seite gesetzt, und wollten die andern Regierungen sich einverstanden erklären, es solle gar kein Zoll erhoben werden, die sächsische Regierung würde nicht entgegentreten. Jeden falls geht das Petitum hinsichtlich der jetzigen Hebezollverhält- m'ffe zujweit. Ich bedaure jedoch zugleich auch den eigentüm lichen Gang, welchen die Dresdner Kaufmannschaft in dieser Sache genommen hat. Bei der Bereitwilligkeit desMinisteriums in dieser wichtigen Sache, in dieser Sache, welche vomAnfang an mein persönliches und volles Interesse in Anspruch genommen hat, konnte man wohl zu einem andern Schritte noch verschrecken, als zu diesem, eine Petition und späterhin, nachdem sogar eine Erleichterung eingetreten war, eine Beschwerdean die geehrte Ständeversammlung zu richten, und zwar in Ausdrücken und mit Uebertreibungen, die wohl nicht ganz angemessen sind. Ich bemerke, daß, nachdem vorzüglich die Anhaltinische Elbzöll- restitution zugesichert und eine Erleichterung bei den Packhofs gebühren eingetreten und die Aussicht eröffnet worden war, durch Verhandlungen daraufhinzuwirken, daß dieses Magdeburger U noch weiter herabgesetzt würde, erfolgte wegen Restitution dieses Zolls unter dem 10. Märzund später unterm 14. Juni 1845 eine abfällige Bescheidung, zu gleicher Zeit mit Hinweisung aufdie- jenige Mittheilung, welche die Regierung der geehrten Stände versammlung machen werde. Diese Mittheilung wartete man aber gar nicht ab, sondern kam mit der bewußten ersten Petition ein, und ließ dann dieser eine Beschwerde folgen, nach dem, wie ich schon bemerkt habe, gerade in der Zwischenzeit eine Erleichterung eingetreten war. An das Ministerium, oder an mich persönlich, hat sich in dieser Angelegenheit seit der letzten Bescheidung Niemand gewendet. Ich sollte meinen, man konnte doch gewiß das Interesse desMinisteriums voraussetzen. Es wäre wohl an der Zeit gewesen, daß, ehe man diese Petition und ferner die Beschwerde an die Ständeversammlung richtete, Jemand dem Chef der Verwaltung noch mündlich und dringend die Lage der Sache vorstellen würde. Es ist sehr die Frage, ob das Ministerium nicht dann Veranlassung genommen hätte, an die geehrte Ständeversammlung noch einen Antrag zu rich ten. Das ist aber allerdings nicht geschehen, sondern man zog es vor, mit einer Beschwerde an die Ständeversammlung zu
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