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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 156. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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gehen. Ich berühre hier noch einen -Punkt, nämlich die angeb liche Bevorzugung Stettins und die Wesorgniß, daß nach und nach eingroßer Theil des Elbhandels sich nach diesem Wege wen den möchte. Ich mag gar nicht leugnen, und will nicht verkennen, daß eine solche Wesorgniß allerdings wohl vorhanden ist. Ich leugne auch gar nicht, daß gewisse Artikel, die namentlich bei dem Elbzoll hoch stehen, wegen der Erleichterung den unnatür lichen Weg über Stettin nehmen. Es ist auch möglich, daß, wenn nicht Abhülfe geschieht, dieser Verkehr über Stettin sich noch erweitern könne. So viel wird aber jeder Unbefangene gewiß darüber urtheilen können, um das zu beseitigen, giebt es nur einen Weg, das ist die Herabsetzung der Elbzölle, und viel leicht als indirektes Mittel dazu die Bildung einer Concurrenz- straße, die wohl eintreten könnte, wenn die Eisenbahn bis Har burg hergestellt ist, um die unterhalb liegenden Regierungen zu nöthigen, die Elbzölleherabzusetzen, wenn siedieselben nicht ver lieren wollen. Ich glaube, die geehrte Kammer wird die Über zeugung haben, daß das Ministerium den Gegenstand nicht mit einer so ungewohnten Kühle und Gleichgültigkeit betrachtet, sondern es ist von der Wichtigkeit der Sache durchdrungen und inderHauptsacheist das Ministerium mitdem Handelsvorstande einverstanden. Es war also sehr einfach, die Sache auf eine andere Weise zu behandeln, als zum Gegenstände einer Be schwerde über einen Punkt zu machen, über welchen die Regie rung, und namentlich das Finanzministerium nach den vorhan- denenBestimmungennichtselbstentscheiden konnte. Ich glaube, wir würden zu demselben Zwecke gelangt sein, der, nachdem die Eingabe dieser Beschwerde seit 8 oder 9 Monaten an die Standeversammlung erfolgt ist, jetzt vielleicht mühsam erreicht wird, und es wäre wahrscheinlich vollständiges Einverständniß unter allen Theilen vorhanden. Präsident Braun: Als Sprecher haben sich angemeldet die Abgeordneten Gehe, Tzschucke und Todt. Der Herr Abge ordnete Gehe hat zunächst das Wort. Ich glaube, es dürfte wohl bessersein, wennderHerrReferentnoch die andern Punkte II., III. und IV. vortrüge, denn es könnte wohl leicht kommen, daß einer oder der andere von den Sprechern sich auf einen dieser Punkte bezöge, weil sie doch zu dem Gegenstände im Allgemei nen gehören, nämlich zu den Elbschifffahrtsverhältniffen. Referent Vicepräsident Eisenstuck: Der Bericht lautet: Das hohe Decret erwähnt noch unter II. einer Übereinkunft, die Erlassung schissfahrts- und strompolizeilicher Vorschriften vom 13. April 1844 betreffend. Eine dringende Aufforderung für diese Uebereinkunft mußte sich allerdings in der Wahrnehmung darbieten, daß einesteils an ausreichenden strompolizeilichen Vorschriften für die Elb- schifffahrt es ermangele, anderntheils, wenn sie auch vorhanden waren, ihnen doch genau nicht immer nachgegangen worden. Kann man nun der Hoffnung sich hingeben, daß die erlassenen vereinbarten strompolizeilichenVorschriftendazu führen werden, dem Elbverkehre eine größere Sicherheit zu gewähren, so sieht man doch auch sich veranlaßt, bei der hohen Kammer zu bean tragen : daß die hohe Staatsregierung ersucht werden möge, diesem Gegenstände fortwährend ihre Beachtung zu widmen und darauf hinzuwirken, daß eine sachgemäße Strompolizei auf der Elbe zu Erhaltung und Erleichte rung der Elbschifffahrt fortwährend innerhalb des gan zen Stromgebietes stattsinden möge. Betreffend III. den Staatsvertrag, die Regulirung des Brunshauser Zolls betreffend, vom 13. April 1844, so konntederDeputation nicht unbekannt bleiben, daß große Bedenken diesfalls erhoben worden sind, wie dieses auch in der Petition der Dresdner Han delsinnung angedeutet worden ist. In Erwägung jedoch, daß das Zollprivilegium selbst auf klaren Urkunden beruht, auch seit Jahrhunderten anerkannt und ausgeübt worden ist, daß aber bei Ausübung desselben mannichfaltige Mißbräuche stattgefunden haben, insonderheit aber der Tarif für den Zoll beliebig und willkürlich erhöht worden, muß die Deputation in dieser Bezie hung es für einen Fortschritt anerkennen, daß endlich nach Jahrhunderten und nach vergeblichen vierjährigen Verhandlun gen es gelungen ist, auch diesfalls zu einem Übereinkommen zu gelangen, wodurch ein bestimmter Tarif angenommen und der bisherigen Willkür eine Grenze für immer gesetzt wor den ist. Ist es daher auch nicht möglich gewesen, diesen Bruns hauser oder Stader Zoll gänzlich m Wegfall zu bringen, und auch in dieser Beziehung dem Elbverkehr eine bedeutende Er leichterung zu verschaffen, so kann man doch auch in demjeni gen, was in gedachtem Vertrage erreicht worden ist, die Bestre bungen der hohen Staatsregierung, dasjenige zu erreichen, was zu erreichen möglich war, nicht verkennen. Der Staatsvertrag endlich unter IV. zwischen Sachsen, Preußen, Hannover, Dänemark und Mecklenburg-Schwerin, vom 30. August1843, beabsichtigt Erleichterung und Vereinfachung des Revisionsverfahrens an den verschiedenen Zollstätten. Wenn man nun erwägt, daß die nicht zu vermeidenden Revisionen wegen des oft unvermeidli chen Aufenthalts bei der Abfertigung oft große Beschwerden in ihrem Gefolge haben, so muß man auch jede diesfalls gewährte Erleichterung als eine Beförderung des Elbverkehrs aner kennen. Aus diesen Gründen nun findet dieDeputation sich veran laßt, bei der hohen Kammer den Antrag darauf zu richten: daß zu den Staatsverträgen unter I., II., III. und IV. die ständische.^Zustimmung nachträglich ausgesprochen werde. Hat nun die hohe Staatsregierung die bestimmte Zusiche rung ertheilt, daß sie fortwährend bemüht sein werde, den für Sachsen so wichtigen Elbhandel und Elbschifffahrtsverkehr auch fernerhin in allen Beziehungen zu erleichtern und von den ihn drückenden Beschwerden zu entlasten und auch in dieser Be ziehung die Nationalindustrie und Nationalwohlfahrt, so viel es immer möglich, zu fördern, so kann die Deputation der Kam mer nur anrathen: der Erfüllung dieser ertheilten Zusicherung vertrauens voll entgegenzusehen.
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