Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 156. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
vorhanden ist, und auch die frühere Empfehlung dieser Sache der Stände von 1843 zur „thunlichsten Berücksichti gung" wurde bis jetzt ohne Allerhöchste Entschließung ge lassen. Wenn Corporationen in ihren materiellen Interessen sich sehr zurückgesetzt gefunden, wenn sie 10 bis 12 Jahre um sonst baten, dann möge es ihnen verziehen werden, wenn sie vielleicht endlich mit irgend einem Ausdrucke einmal verletzt haben. Auch aus der Rede des Herrn Ministers ist das Be streben, Geschehenes gut zu machen, hervorgegangen. Es ist, wie der Herr Minister erwähnt hat, in der einen Eingabe der Ausdruck: „Gleichgültigkeit" gebraucht worden, welcher in der Beschwerde mit dem Ausdrucke: „ungewohnte Kühle" ver tauscht worden sei. Es ist darin das Bestreben zu erkennen, einen mildern Ausdruck zu wählen, und auch der Ausdruck, der die Zölle als „mittelalterliche Ausbeutung der Fluß straße" bezeichnet, stellt ein wahres Berhältniß dar. Diese Flußzölle sind nur in Deutschland, und nur in Deutschlands Mittelalter entstanden. — Die Eingabe Nr. 1 ist von einem Sachwalter, einem Unbetheiligten in Auftrag gefertigt wor den, der blos die Sache selbst vor Augen gehabt haben wird, und nimmermehr der schuldigen Hochachtung wird haben er mangeln wollen. Zwei der ersten Sachwalter Dresdens ha ben die Sache bearbeitet und Gutachten auch über den Nach trag geliefert. Aber Niemand hat geahnet, daß Petitionen an die Stände — nach langen Jahren der Geduld — noch mißliebig wirken könnten! — Gehe ich auf den Gegenstand selbst ein, so muß ich damit anfangen, womit der Herr Mi nister ansing, damit, daß man sich mit Unrecht auf die Wiener Congreßacte berufen habe. Diese hat nun allerdings rück sichtlich der Zolltaxe der Flüsse bestimmt, daß der Rheinoctroi als norme approximative dienen soll, daß man sich den Rheinzöllen annähern wolle. Aber es kommt außer dem Nachsatze, den der Herr Minister erwähnte, auch noch der Satz hinzu: „Der Zweck dieser Maaßregel ist, die Schifffahrt zu er leichtern und den Handel zu mehren." Es heißt auch, wie ich mich recht wohl erinnere, im 111. Paragraphen dieses Funda- mentalgesetzes: „On partira nvsnmoins 6N llrossant Io tsrik «lu poiut «le vae ll'enconrggor le eommerce en kaoi- litant In nnvigstion", und daran knüpfte sich später: „I'oetroi snr le Ulrin pourra servil- ll'une norme approxima tive". Es ist der eingestandene Zweck dieser Bestimmung, der Elbzoll soll entsprechend den Zolleinrichtungen am Rhein gestaltet werden, dieser soll die annähernde Norm geben, jedoch der Art, daß die Schifffahrt dadurch erleichtert und der Handel vermehrt werde. Dieser Satz ist damit verbunden und giebt den Maaßstab, wie die approximative Norm zu verstehen und wie sie einzuhalten ist. Ohne Jurist zu sein, scheint mir dieses doch über allen Zweifel erhaben, — daß somit die Norm doch sixirt ist. Es ist aber erweislich, daß diese Norm eine dem ganz widersprechende Ausdehnung gefunden hat, eine solche, daß dadurch Hunderttausende von Centnern Güter der Elbe entgingen und auf die Oder fielen, daß also der Bestimmung der Wiener Congreßacte damit nicht nachgegangen, und daß II. 156. man bei den neuen Verträgen daher auf falscher Basis ist. Denn die Norm wurde im Gegentheil eine solche, welche die Schifffahrt der Elbe minderte und den Handel vertrieb, — statt ihn Zu erleichtern und zu vermehren. Wenn auch ap proximativ ein weiter Begriff ist, so ist doch diese daran ge knüpfte Bedingung, die ich nachwies, ganz gewiß nicht einge halten worden, weil notorisch ein großer Kheil des Elbhandels auf die Oder übergegangen ist und nun erst durch dieOder und preußischen Canäle auf die Elbe gelangen kann. Dies beweisen die Berechnungen, positiv und bestimmt aus amtlichen Urkun den preußischer Behörden geschöpft, welche der Ständever sammlung von den Kaufleuten beigebracht worden sind. Die Acte von 1821 habe nimmermehr die Mängel ver mehren können, habe nimmermehr Anlaß zu der Klage geben können, daß von da an der schlimmere Zustand der Zölle be gonnen habe. Leider ist es in gewisser Beziehung doch so, denn der frühere Zustand war nominell schlimmer im Principe der Laxe, in der Praxis der Abentrichtung aber nicht. Ich muß der geehrten Kammer in Erinnerung bringen, daß die jetzige Zollverfassung eine ganz andere ist, als damals. Jetzt ist sie vervollkommt, jeder Zollbeamte ist im Gehalt sixirt und erfüllt von Staatsdienerehre. Das Accidentienwesen ist in Wegfall gekommen. Dieses Accidentienwesen hatte damals die Folge, daß die Höhe dieser Zölle öfters nur scheinbar war, in der Praxis sich aber nicht so herausstellte. Die Mehrzahl der Elbkähne ist unter einem andern Gewichte passirt, als dem wirklich darauf geladenen. Aehnliches ist damals in ganz Europa im Zollwesen geschehen. Erst als man die Gesetze so eingerichtet hat, daß sie gleichmäßig befolgt werden konnten, hatte man Anspruch auf ihrs getreuliche Befolgung. Es ist eine Lhatsache, daß, als die Kosten des Elbzolls von 2VZ Lhlr. für jeden Centner der Ladung in Wegfall kamen und auf einen Lhaler 3V- gGr. für den Centner Ermäßigung fanden, Jeder mann wußte, daß er mehr zu zahlen haben würde. Es haben damals naive Bemerkungen preußischer Beamten stattgefun den, die von ihrer frühern Erhebungsweise schieden. Sie rie fen den Schiffern zu: „Ihr Sachsen müßt wenigstens für 400 Jahre Büffelhörner besitzen." Es waren unter der Rubrik: „Büffelhörner", weil keine Revisionen stattfanden, viele Tau sende von Fässern und Kisten Waaren allerlei Art in niedrigem Zoll durchgegangen. Wie Ironie auf das System mag es klingen, daß zum niedrigen Satze der Büffelhörner alles Mögliche passirte, es war aber wirklich so. So geschah es auch mit „Kümmel"; mehr, als je eine Möglichkeit gewesen ist, daß davon hätte consumirt werden können, ist damals von diesem Artikel fälschlich angegeben und niedrig verzollt worden. Diese Büffelhömcr und Kümmelballen und Blauholzsacke dien ten dazu, um der wirklichen Leistung des Zolls für die darunter versteckt gehenden Waarenartikel vorzubeugen, und es kann den jetzigen Kaufleuten nicht ein Vorwurf gemacht werden, wenn sie jetzt sagen, damals war die Abentrichtung des Zolls für unsere Vorgänger im Handel niedriger. Es ist ferner ge sagt worden, daß die Verminderung der 35 Hebestellen der 3*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder