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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 157. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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also bereits jetzt privatim für derartige Löhne Regulative wirk lich aufgestellt worden sind, so kann man die Möglichkeitzeiner allgemeinen Regulkrung nicht bezweifeln. Hinsichtlich der Win terhäfen hat schonSecretair Tzschucke das Nöthkge bemerkt, und ich muß nur hinzufügen, daß, wenn im Expose eine Menge sol cher Winterhäfen aufgeführt worden ist, sie doch nicht in der Qualität sind, daß sie benutzt werden können. Der Anschein lehrt dies besser, als ich jetzt darüber Nachweis geben könnte. Was aber den hier mit bemerkten Hafen an der Weiseritzmün dung betrifft, so wird er allerdings den Wünschen der Schiffer begegnen; es ist aber nur dabei zu berücksichtigen, daß er nicht wieder zu niedrig angelegt werde, wie man jetzt schon gehört ha ben will. Gesagt wird nämlich, daß er nicht über 3 Ellen und etliche Zolle Höhe angelegt werden soll, und dies wird von den Schiffern für zu niedrig erklärt. Was den siebenten Punkt der Petition anlangt, den unbefugten Schifffahrtsbetrieb, so kann sich bei dem, was darüber im Expose' bemerkt worden ist, be ruhigt werden. Es würde aber diese Beschwerde gar nicht vorgekommen sein, wenn nicht bei frühem Bauten die bei diesen Bauten verwendeten Beamten Schiffe gehalten hätten, was in ähnlicher Weise auch bei Landbauten vor- zükommen pflegt. Ich für meine Person kann dies nicht für passend erklären, obwohl ich sonst gerade nicht für Be schränkung der Gewerbefreiheit bin. Es giebt dies nebenbei auch zu Mißtrauen und Mißdeutungen Veranlassung und möchte daher wohl vermieden werden. Ueber den 8. Punkt, das Bag gern betreffend, erwähne ich aus der schon angedeuteten Rück sicht nichts, weil der Secretair Tzschucke bereits darüber gespro chen hat. Ich habe diese Bemerkungen in allerKürze gegeben, um wenigstens dadurch zu zeigen, daß, wenn auch das Expose' sich gegen die Petition erklärt, doch die einzelnen Punkte der letztem auch aus einem andern Gesichtspunkte sich'betrachten lassen. Dies nun aber hat mich zugleich bestimmt, der geehrten Kammer einen Antrag vorzuschlagen, der auf der einen Seite nicht sehr bedenklich ist und auf der andern Seite doch Gelegen heit giebt, die Wünsche der Schiffer nochmals in Erwägung zu ziehen. Der Antrag ist folgenden Inhalts: „Die Petition der Schifferder Staatsregierung zur nochmaligen Erwägung, auch bezüglich derjenigen in ihr enthal tenen Punkte, die nicht bereits specielle Anträg'e I hervorgerufen haben, zu übergeben, die Regie rung hierbei zu ersuchen, daßsiedievondenSchif- fern ausgesprochenen Wünsche bei den künftigen i Verhandlungen mit den übrigen Elbuferstaaten imAugebshalte,unddenbeiderElbschifffahrt noch vorhandenen Uebelständen, soweit sie sich als be gründet erweisen, thunlichste Abhülfe gewähre, end lich aber, daß sie sowohl bei der anderweiten Er örterung der gedachten Petition, als auch bei allen später vorkommenden, die Elbschifffahrt betref- fendenBauten und sonstig en Einrichtung en, so weit möglich, das Gutachten praktischer Schiffer ein hole." Es sind also genau genommen drei, übrigens allerdings N. !57. - S zusammenhängende Th ei le des Antrags, von welchen der erste Theil dahin geht, daß die ganze Petition zur nochmaligen Er örterung der Sraatsregierung übergeben werden soll, während jetzt nach dem Gutachten derDeputation nur inBezug auf ein zelne Punkte specielle Anträge an die Regierung gestelltworden sind, die übrigen aber als erledigt betrachtet werden sollen. Im zweiten Theile ist im Allgemeinen gesagt worden, daß die Re gierung die Wünsche der Petenten im Auge behalten solle, na mentlich bei wiederkehrenden Verhandlungen mit den übrigen Elbuferstaaten; und im dritten Theile endlich wird beantragt, daß man vorzüglich das Gutachten practischer Schiffer ver nehmen solle. Ich sglaube, alle diese einzelnen Theile des An trags können einem Bedenken bei der Kammer nicht unterliegen, denn es werden darin, was sonst immer Bedenken erregt, keine Ausgaben für die Staatscaffe verlangt. Es ist ferner der An trag selbst auch für die Staatsregierung nicht schwierig in der Ausführung; denn practischeSchiffersind hier stets zu erlangen, wenn ein Gutachten gewünscht wird, und sollte man darüber zweifelhaft sein, so würde man sich nur an das Elbschifffahrts» comptoir hier zu wenden brauchen, wo immer in- und auslän dische Schiffer zu erlangen oder nachzuweisen sind, welche ein praktisches Gutachten abgeben können. Ueberhaupt ist derAn- trag so gestellt, daß er dem Ermessen und der Erwägung noch sehr viel Spielraum gewährt, so daß die Staatsregierung nur dann auf das Gebetene einzugehen braucht, wenn sie findet, daß im concreten Falle eine Berücksichtigung möglich und nütz lich ist. Und so glaube ich denn, daß der Antrag auch Seiten der Staatsregierung keinen sonderlichen Widerspruch finden wird, ja ich hoffe sogar, daß vielleicht der Herr Staatsminister selbst ge neigt ist, zur Abkürzung der Discusston eine gewierige Erklä rung darauf abzugeben. Sollte dies aber nicht, oder nicht durchgängig der Fall sein, so will ich wenigstens den Antrag der Kammer nochmals empfehlen, da er bestimmt ist, dasjenige, was heute der Abgeordnete Tzschucke ausgesprochen hat, der Staats regierung in einer bestimmten Form, die der Abgeordnete seinen Wünschen zu geben unterlassen hat, vorzulegen, und da er, wie ich nochmals wiederhole, einem besonder» Bedenken nicht un terliegen kann; ich will den Antrag selbst der Unterstützung we gen nochmals vorlesen, da er etwas lang ist und vielleicht meine Handschrift nicht sogleich entziffert werden kann. Der An trag lautet also: „Die Petition der Schiffer der Staatsregie rung zur nochmaligen Erwägung, auch bezüglich derjenigen in ihr enthaltenen Punkte, die nicht bereits specielle Anträge her vorgerufen haben, zu übergeben, die Regierung hierbei zu ersu chen, daß sie die von den Schiffern ausgesprochenen Wünsche bei den künftigen Verhandlungen mit den übrigen Elbuferstaa ten im Auge behalte, und den bei der Elbschifffahrt noch vorhan denen Uebelständen soweit sie sich als begründet erweisen, thun- lichfte Abhülfe gewähre, endlich aber, daß sie sowohl bei der an derweiten Erörterung der gedachten Petition, als auch bei allen später vorkommenden, die Elbschifffahrt betreffenden Bauten und sonstigen Einrichtungen, so weit möglich, das Gutachten praktischer Schiffer einhole." ' 1*
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