Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 157. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
fischen Elbzollviertel einen neuen Differentialzoll herbeiführen würde. Ich erlaube mir, darauf aufmerksam zu machen, daß diese Ermäßigung desElbzolls eine durchaus nothwendige Folge der allgemeinen Ermäßigung der Durchgangszölle ge wesen ist. Denn der Elbzoll vertritt vermöge der zwischen Sachsen und Preußen bestehenden Vereinbarungen den Land- durchgangszoll und umgekehrt. Entweder wird kein Land durchgangszoll erhoben, wo der Elbzoll eintritt, oder, wenn kein Elbzoll erhoben wird, muß der Landdurchgangszoll ent richtet werden. Dis Herabsetzung der Landdurchgangszölle ist aber durch folgende Umstände motivirt worden. Nämlich einen Haupttheil des Verkehrs der norddeutschen Zollvereins staaten bildet der Transithandel. Dieser Handel nahm früher theils eine nordöstliche, theils eine südöstliche Richtung. Der Durchgangsverkehr in nordöstlicher Richtung ist jetzt beinahe bis auf Null reducrrt worden, in Folge der russischen Prohibi- tivmaaßregeln, .es ist also blos der südöstliche Handelsweg ge blieben. Dieser ist von ziemlich großer Bedeutung. Näm lich was die norddeutschen Zollvereinsstaaten betrifft, so betragt der Transit in dieser Richtung im Durchschnitte jährlich 700,000 Centner. Von diesen kommen auf den sächsischen Anthcil 200,000 Centner, und auf Leipzig allein 50,000 Cent ner lauter werthvolle, hochbezollte Artikel. Dieser südöstlichen Richtung drohen aber in neuerer Zeit ebenfalls verschiedene Gefahren. Theils führt man die Maaren rheinwärts durch die süddeutschen Staaten, welche bekanntlich einen sehr nie drigen Durchgangszoll haben, ingleichen durch die öster reichischen Staaten, und so werden auch umgekehrt manche Products aus Ungarn, der Moldau und Wallachei durch Oester reich und die süddeutschen Staaten rheinwärts nach England geführt. Namentlich in letzterer Beziehung muß ich eines für Sachsen außerordentlich wichtigen Artikels gedenken, cs ist das die Schafwolle, welche jetzt anfängt, Sachsen zu vermei den. Eine weitere Gefahr für diesen Transitverkehr besteht darin, daß die Orientalen bereits versucht haben, unmittelbar in Hamburg und England einzukaufen, und die erkauften Waaren seewärts nach Constantinopel und von da weiter ent weder nach den Donaumündungen, oder über Trapezunt nach Persien gehen zu lassen. Diese Umstände zusammengenom men ließen allerdings den Ruin dieses Transitverkehrs be fürchten, und es war unerläßlich, Maaßregeln zu ergreifen, um ihn fester an die norddeutschen Wereinsstaaten zu fesseln. Man hat daher die Durchgangszölle, die früher beziehendlich ITHlr. oder 15 Ngr. betrugen, je nachdem die Waaren ohne oder mit Meßcontirung durchgeführt wurden, bis auf 10 Ngr. im All gemeinen ermäßigt und glaubte um so mehr, daß diese Maaß- regel ausreichend sein würde, den angedeuteten Zweck zu er reichen, den man dabei im Auge hatte, als der unsichere See transport, ferner die Gewohnheit der Orientalen, ihre Einkäufe m Leipzig und auf den übrigen Meßplätzen zu machen, nicht minder das reiche Affortissement auf den letztem, und die Be reitwilligkeit unserer Kaufleute, gedachten Einkäufern länger» Credit zu geben, zu Gunsten dieses Verkehrs ein bedeutendes Gewicht in die Waagschaale werfen dürften. Allerdings könnte durch diese Maaßregel ein Consiict mit dem sogenann ten Speditions-, richtiger aber Proprehandel der Dresdner und Schandauer Kaufleute, welcher elbwärts nach Böhmen getrieben wird, jedoch nur scheinbar herbeigeführt werden- Denn es kommt hierbei lediglich auf die Frage an, ob die Dif ferenz zwischen den Landdurchgangszöllen und den direkten Elbtransitzöllen noch groß genug ist, um den fraglichen Han» del fernerhin noch mit einigem Gewinne fortsetzen zu können. Bekanntlich, wie auch der Abgeordnete Gehe bereits heute um ständlich und sehr richtig auseinandergesetzt hat, bestehen diese Waaren aus Artikeln, welche mit einem sehr niedrigen Land- eingangszolle von 5 bis höchstens 15 Ngr. belegt, oder vom Eingangszolle völlig befreit, und nur einem Ausgangszeile von jener Höhe unterworfen sind. Namentlich gehören dahin: Querer tron, Sumach, Krapp, Salpeter, Natron, FarbehölZer, außereuropäische Tischlerhölzer, Schwefel, Heringe u. s. w., hauptsächlich aber Baumwolle. In Bezug auf die Baum wolle kann man wenigstens den Petenten im voraus die be ruhigende Versicherung ertheilen, daß in ganz kurzer Zeit der Ausgangszoll für diesen Artikel auf 10 Silber- oder Neu groschen herabgesetzt werden wird, so daß die Differenz noch groß genug ist, um den Elbhandel mit diesem Rohstoff nach Böhmen hin auch künftig ungeschmälert fortsetzen zu können- Abg. Georgi (aus Mylau): Nachdem die Hauptbe- schwerde, die hier vorliegt, eine so ausführliche und weitverbrei tete Beleuchtung in der Kammer gefunden hat, so habe ich nicht die Absicht, weiter darauf einzugehen. Mein lebhafter Wunsch geht dahin, daß dieBestrebungen der hohen Staatsregierung darauf gerichtet sein mögen, auf eine Abänderung der Elbzölle hinzuwirken; denn es ist gewiß traurig, die freie Schifffahrt auf der Elbe durch den Umstand verkümmert zu sehen, daß einige der unterhalb Sachsen gelegenen Elbuferstaaten diese Schifffahrt nur aus dem fiskalischen und nicht aus dem nationalöconomi- schen Gesichtspunkte betrachten. Es ist nur meine Absicht, mich über den Antrag des Abgeordneten Gehe auszusprechen, der auf die Elbschifffahrtsabgaben gerichtet ist. Da die im Deputa- tionsberichte enthaltenen Anträge, namentlich auch im Einver ständnisse mit der zweiten Deputation gefaßt worden sind, so glaube ich, liegt es auch den Mitgliedern dieser Deputation ob, etwas zur Vertheidigung dieser Anträge zu sagen. Ich glaube, meine Herren, daß man sich wohl mit dem begnügen könnte, was Seiten der Deputation in dieser Beziehung beantragt wor den ist. Der Unterschied zwischen dem, was der geehrteAbgeord- nete Gehe wünscht, und dem, was die Deputation beantragt, besteht darin, daß der Abgeordnete Gehe die Rückvergütung des sogenannten preußischen Viertels rücksichtlich aller Waaren- artikel in das Ermessen der hohen Staatsregierung stellen will, während die Deputation es nur rücksichtlich derjenigen Artikel thun will, für welche es nach dem vorliegenden Gutachten im dringendsten Interesse des Handelsstandes selbst liegen muß, und ferner darin, daß die Deputation die hohe Staatsregierung nur ermächtigen will, diese Rückvergütung bis zur Hälfte statt-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder