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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 158. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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manche Wünsche und>Bedenken in Bezug auf die Ausübung der katholischen Kirchengewalt ausgesprochen worden sind. Gleichwohl habe ich bei dem vorliegenden Decrete vermissen müssen, daß die Deputation sich mit einer Ausführlichkeit, wie sie wohl gerade bei diesem Gegenstände zu wünschen gewesen wäre, Nicht verbreitet hat. Dieselbe hat zwar auf die frühern Landtagsacten von 18.»« Bezug genommen, und es ist nicht zu verkennen, daß sie in so fern gerechtfertigt dasteht, indem sie kein abweichendes Gutachten von den frühern Beschlüssen der Ständeversammlung gegeben hat. Es sind aber auch andere Gesetzvorlagen bei frühernLandtagen schon zur Berathung ge kommen, dessenungeachtet hat die Deputation bei erneuerter Vorlage derselben sich eines ausführlichen Berichts und einer ausführlichen Begutachtung nicht überhoben. Es ist dies namentlich bei solchen Berichten von großer Erheblichkeit, welche erst in den letzten Tagen zur Bcrathung kommen. Der vorliegende Bericht ist am 3. Juni zur Registrande gelangt, und später zum Druck und zur Vertheilung gekommen. Mit hin werden sehr wenige Kammermitglieder im Stande gewesen fein, die umfangreichen Landtagsacten von 18«.« zu verglei chen, namentlich diejenigen nicht, welche in Deputationen und sonst beschäftigt sind. Es ist daher gewiß manchem Kammer- mitgliede nicht möglich gewesen, den Gegenstand so genau zu prüfen, wie die Sache es erheischt. Ich werde zwar bei der speciellen Bcrathung mir in Bezug auf einzelne Paragraphen einige Bemerkungen ferner gestatten, muß jedoch mir Vorbe halten, mich bei der Hauptabstimmung, dafern nicht durch die specielle Debatte mehrere Zweifel, die mir beim vorliegenden Berichte und Decrete beigegangen sind, erledigt werden, gegen dieses Decret zu erklären; keineswegs deshalb, weil ich nicht die Freiheit der katholischen Kirche wünschte, — ich erkenne diese Freiheit in Bezug auf die innern kirchlichen Angelegen heiten für jede Kirche an, wie ich ganz kürzlich in Bezug auf die protestantische Kirche ausgesprochen habe — sondern weil dieses Regulativ für alle Zukunft von so bedeutender Wichtig keit ist, daß ich der Meinung bin, man dürfe in den letzten .Stunden des Landtags über einen so wichtigen Gegenstand ohne die sorgfältigste Prüfung nicht weggehen. Uebrigens stimme ich der Deputation und ihrer auf Seite 601 ausgespro chenen Ansicht völlig bei, daß der Gegenstand seinem Haupt inhalte nach zur Gesetzgebung des Landes gehöre und aus §.57 der Berfaffungsurkunde etwas Entgegengesetztes nicht abgelei tet werden kann. Die Werfassungsurkunde drückt sich über haupt, wenn der Staat der Kirche gegenübergestellt wird, so aus, daß allemal der König als Repräsentant des Staats ge nannt wird, wie dies übrigens auch in politischer Beziehung stets in der Berfaffungsurkunde geschieht. Also daraus kann man irgend einen Grund gegen die Ansicht der Deputation nicht ableiten, daß der vorliegende Gegenstand zum größten Nachtheile der Gesetzgebung des Landes anheimsiele, da cs sich mm das Vcrhältniß des Staats zur Kirche handelt. Abg. Joseph: Erlauben Sie mir, Meine Herren, zuvör derst die Versicherung, daß ich ein politisches Gewissen habe, eine Versicherung, die ich in diesem Augenblicke für nöthig halte. Seit einigen Tagen liegt uns der Bericht der geehrten Deputation über den vorliegenden Gegenstand vor, und Kei nem, der einen Blick in denselben geworfen hat, kann es zwei felhaft sein, daß es ein hochwichtiger Gegenstand ist, der weit eingreift und über Verhältnisse von eigenthümlichen Beziehun gen auf eine lange Zukunft entscheidet. Ein Gesetz ist leicht gemacht, aber schwer ist es, dasselbe, wenn man sich auch von seiner Unangemessenheit überzeugt, wieder auszuheben, und Bestimmungen, die unter dem Drucke der Umstände hinein gekommen sind, anzufechten und wieder herauszubringen. Der Bericht der Deputation beschäftigt sich, wie ich noch näher nachzuweisen mir erlauben werde, mit einem Theile der gan zen Gesetzvorlage gar nicht, und ist schon im Schlußantrage des allgemeinen Lheiles so beschaffen, daß er den Zweck, den die Deputation sich selbst vorgezeichnet, durchaus nicht erreicht. Wir haben nur noch vier Tage bis zumSchluffe des Landtags, und ich hoffe, bei der Festigkeit, die die Regierung sonst in sich so rühmt, daß dieser Schluß ein wirklicher Schluß sein und nicht abermals eine Verlängerung eintreten werde. Die erste Kammer, welche nicht die Hälfte der Mitglieder zählt, hat mit der Berathung des Entwurfs drei volle Tage sich beschäftigt und einen Fleiß darauf gewendet, den ich rühmend anerkenne. Meine Herren, wenn wir diesem Gesetzentwürfe jetzt eine sorg fältige Berathung widmen wollen und werden, so werden wir einen noch viel längern Zeitraum auf denselben verwenden, als die erste Kammer. Gehen wir andieses Werk und wollen wir es vollenden, so werden wir bei Differenzpunkten, die zwischen der ersten und zweiten Kammer jedenfalls stattft'nden, stehen bleiben, und es wird der Gesetzentwurf wieder an die erste Kammer zu rückgehen, also, auch wenn wir ihn berathen, dennoch nicht zu Stande kommen. Auch glaube ich nicht, daß es sich rechtfer tigen lassen werde, von den Bestimmungen der Landtagsord nung abzuweichcn, und eine Verkürzung in den für die Bera thung vorgeschriebenen Fristen eintreten zu lassen. Denn die Landtagsordnung schreibt vor, daß dies blos in dringenden Fällen erlaubt sein soll. Wie wichtig nun auch der Gegen stand sein mag, dringend ist er nicht, nachdem er bisher seit 1836 hat liegen bleiben können, ohne daß die Stände sich defi nitiv über ihn ausgesprochen haben. Bon allen Seiten ertö nen bereits in der Kammer Klagen und Hinweisungen auf die Eile, welche am Schlüsse des Landtags die Kammer beherrscht. Von allen Seiten sind bereits gewissenhafte Bedenklichkeiten erhoben worden über die Würde und den Werth derBerathung und unserer Beschlußfassung, welcher durch so augenscheinliche Beeilung leidet. Ich will nur daran erinnern, daß ein sehr erfahrenes Mitglied dieser Kammer, welches von Anfang des constitutionellen Lebens an in diesem Saale gesessen hat, ge radezu es ausgesprochen hat, am Schlüsse dieses Landtags werde Alles „auf Eilen und Jagen" hinauskommen, Noch gestern wurde von einigen Seiten Klage darüber erhoben, wie es mit der Berathung der Gesetze am Schluffe des Landtags zugehe und dieser Eile Anträge eingestandlich zum Opfer ge-
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